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Eine Woche der Erkenntnis? Der AOK-Bundesverband räumt ein, dass Rx-Versand nicht unbedingt ein Beispiel für Digitalisierung ist. Holla! Landesgesundheitsbehörden wollen, dass Krankenkassen Rabattverträge nur mit mehreren Herstellern abschließen wg. Lieferengpässen. Holla hoch 2! Und die ABDA ist bald reif für Diskussionen übers Honorar und spricht sogar übers Honorargutachten. Holla hoch 3!
9. April 2018
Das Bundesversicherungsamt (BVA), die Aufsichtsbehörde der bundesweit agierenden gesetzlichen Krankenkassen, schaut den Kassen auf die Finger. Die Kassen sollen, so mahnt das BVA, mehr Körperschaft des öffentlichen Rechts und weniger profitgesteuertes Unternehmen sein. Mein liebes Tagebuch, das ist überfällig. Die Kassen haben sich in den letzten Monaten und Jahren so geriert, als seien sie nur dafür da, die Kostenersparnis auf die Spitze zu treiben. Sie hätten sich mehr um Marketingmethoden gekümmert als um eine Versorgungsverbesserung. Im Focus der Aufsichtsbehörde stehen u. a. die Satzungsleistungen der Kassen, die sie ihren Versicherten seit einigen Jahren anbieten dürfen. Darunter fallen beispielsweise bestimmte OTC-Arzneimittel, osteopathische Behandlungen oder auch Homöopathie. Im Jahr 2016 gaben die Kassen insgesamt mehr als 340 Millionen Euro dafür aus – also etwa 4,76 Euro pro Versicherten. Damit haben die Satzungsleistungen zwar nur einen Anteil von rund 0,16 Prozent an den Gesamtausgaben, aber immerhin. Die Aufsichtsbehörde bezweifelt, dass es außer wettbewerblichen Gründen noch andere Gründe für die Erstattung solcher Satzungsleistungen gebe. Mein liebes Tagebuch, so wird es wohl sein. In der Tat stehen manche Kassen selbst solchen Leistungen zum Teil kritisch gegenüber. Das BVA schlägt daher vor, dass Kassen nur noch Leistungen erstatten dürfen, für die es eine wissenschaftliche Evidenz gebe. Da machen wir ein Häkchen dran. Und, mein liebes Tagebuch, vielleicht kommt ja auch mal ein Vorstoß des neuen Bundesgesundheitsministers, der es den Krankenkassen erlaubt, mit Apothekern Verträge über Dienstleistungen abzuschließen. Das ist überfällig.
10. April 2018
Update im Datenklau-Prozess: ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz war im Zeugenstand, um über die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bellartz-Agentur ElPato, zu der Apotheke adhoc gehört, und der ABDA Rede und Antwort zu stehen. Und was hat er gesagt, mein liebes Tagebuch? Die Agentur habe insgesamt 2,5 Mio. Euro erhalten – die Agentur habe die ABDA-Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Schmitz bestätigte, dass die Nebentätigkeit von Bellartz, also die Agentur, genehmigt war. Allerdings habe er, Schmitz, nicht gewusst, in welchen Umfang. Interessante Aussage, oder? Immerhin räumte der ABDA-Hauptgeschäftsführer ein, dass man bei der ABDA eine solche Vereinbarung heute wohl nicht mehr treffen würde – „üblich“ sei es jedenfalls nicht. Wie wahr, mein liebes Tagebuch, und eigentlich war so etwas auch schon vor zehn Jahren nicht üblich – außer vielleicht bei der ABDA. Interessenskonflikte, die sich ausgewirkt hätten, habe es aus Schmitz’ Sicht nicht gegeben – tja, mein liebes Tagebuch, das könnte man auch anders sehen. Eine solche Aussage zeigt doch wieder einmal, wie sehr es auf die Perspektive ankommt. Einsilbig wurden Schmitz’ Antworten, als der Richter zu den konkreten Tatvorwürfen kam: War Apotheke adhoc besser informiert als andere Medien? War Bellartz gut aus dem BMG informiert? Hatte Bellartz Kontakte ins Ministerium gepflegt? Hatte Schmitz etwas von einer Synopse zum ApBetrO-Änderungsentwurf gewusst? Schmitz jeweils: „Nein“. Mein liebes Tagebuch, und wir dachten immer, die ABDA wisse alles.
Die PZN muss aufs Rezept, schreibt das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz vor: Ab 1. April müssen die Vertragsärzte diese Nummer aufs Rezept drucken – das soll Rückfragen der Apotheken in den Praxen ersparen. Prinzipiell eine sinnvolle Sache, mein liebes Tagebuch, die Verordnung wird dadurch eindeutig. Meint man. Und dann kommen nun Rezepte in der Apotheke an, in denen die PZN nicht mit dem verordneten Arzneimittel übereinstimmen? Wie geht das denn? Die Software-Firma verrät’s: Der Arzt kann den Text-Aufdruck händisch modifizieren und dabei wird die PZN nicht automatisch angepasst. Auweia. Das dürfte doch eigentlich nicht möglich sein, oder? Der Arzt würde freilich gewarnt, so die Software-Firma, wenn er eine Änderung vornehme. Aber übernehmen müsse er die Warnung nicht. Was nützt da die ganze schöne Datenverarbeitung, mein liebes Tagebuch? Und was bedeuten fehlerhaft ausgestellte Rezepte für die Apotheke? Retax, weil Ärzte schlampen? Laut Auskunft des LAV Ba-Wü bedeutet eine unklare Verordnung für die Apotheke: Rücksprache mit dem Arzt, und dann Korrektur der PZN mit Handzeichen und Datum. Bei Hochpreisern sollte die Apotheke vorsichtshalber auf eine Korrektur durch den Arzt drängen. Und wenn die PZN nicht aufgedruckt ist? Dann dürfen die Apotheken die Rezepte dennoch beliefern, ohne Retaxgefahr, so der LAV. Denn in den gültigen Lieferverträgen ist die PZN nicht gefordert.
Auch wenn es nicht sein Zuständigkeitsbereich ist: Die Debatte, die der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über „Recht und Ordnung“ losgetreten hat, ist so verkehrt nicht: Er macht sich in einem Interview mit der Schweizer „Neue Züricher Zeitung“ Gedanken, wie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat verloren ging. Einige seiner Ministerkolleginnen und -kollegen kritisierten Spahn für seine Äußerungen, er solle sich lieber um andere Dinge kümmern. Aber Zuspruch erhielt er überraschenderweise vom Ex-Minister Gabriel, der ihm in einem Gastkommentar im Berliner Tagesspiegel teilweise zustimmt. Die Debatte sei richtig, mein Gabriel, doch Spahn schweige zu den Ursachen. So ist Gabriel überzeugt, dass den Bürgerinnen und Bürger nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit ein präsenter Staat wichtig sei, sondern auch in anderen Bereichen. Zu den Aufgaben eines präsenten Staates gehöre auch die „angemessene Daseinsvorsorge“, meint Gabriel und ergänzt: „Wenn 20 Prozent der deutschen Gemeinden weder eine Schule, einen Hausarzt, eine Apotheke noch einen Laden oder auch nur eine Bushaltestelle haben, dann gehört das für die dort lebenden Menschen auch zum ‚Staatsversagen‘. Kein Wunder also, wenn ganze Landstriche die AfD zur stärksten politischen Kraft machen, weil nach Finanzamt, Amtsgericht, geburtshilflicher Abteilung nun auch das ganze Krankenhaus geschlossen werden soll.“ Mein liebes Tagebuch, hat Gabriel nachgedacht oder sieht er so manches – fern von einem Ministerstuhl – anders? Hat er etwa erkannt: Die Förderung der Rx-Versands trägt langfristig dazu bei, dass Apotheken vom Land verschwinden. Hallo, wie ist das mit dem präsenten Staat?
11. April 2018
Ist schon herzergreifend, wie sich Krankenkassenverbände für den Rx-Versand einsetzen. Da müssen die absonderlichsten Gründe dafür herhalten, dass es ohne Rx-Versand eigentlich nicht mehr gehe. Jüngstes Beispiel: der AOK-Bundesverband, der sich immer und immer wieder für den Rx-Versand ins Zeug wirft. In seinem gesundheitspolitischen Fachmagazin „Gesundheit und Gesellschaft“ schreibt der Politikchef des Verbandes, Kai Senf über die gesundheitspolitischen Vorhaben der Großen Koalition. Zum Apothekenmarkt meint er, es sei ein anachronistisches Vorhaben, den Versandhandel für verschreibungspflichtige Medikamente verbieten zu wollen. Es wird die Bevölkerung im ländlichen Raum bemüht, der die Möglichkeit genommen würde, ihre Arzneimittelversorgung durch Online-Apotheken sicherzustellen. Und: „Wer Online-Apotheken de facto schließen lassen will, führt alle Digitalisierungsbemühungen ad absurdum.“ Mein liebes Tagebuch, da fragt man sich doch, weiß er es nicht besser oder will er es nicht wissen. DAZ.online fragte nach – und siehe da, die Erkenntnis scheint beim AOK-Bundesverband gereift zu sein: Die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht das beste Beispiel für die Digitalisierung. Tja, mein liebes Tagebuch, welch ein Wunder! Aber natürlich legt der AOK-Sprecher nach mit dem Tenor: Wartet nur ab, wenn das E-Rezept kommt, dann wird’s wohl richtig digital, und nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel könne man schon vollkommen online bestellen. Auf Nachfrage räumt der AOK-Sprecher sogar ein, dass es eigentlich auch gar nicht so sehr um die Landbevölkerung gehe. Es gehe der Kasse im Prinzip nur darum, „dass jeder unabhängig von seinem Wohnort entscheiden kann, wie er Arzneimittel bezieht.“ Mein liebes Tagebuch, wie wäre es denn, wenn jeder unabhängig von seinem Wohnort entscheiden könnte, in welchem EU-Land er sich krankenversichert? Warum bemüht man immer noch das Versandhandel-und-Digitalisierung-gehört-zusammen-Argument, warum wird immer das schräge Lied von Landbevölkerung-braucht-Arzneiversand gesungen? Die lieben Kassen sollten doch einfach sagen, was Sache ist: Sorry, ihr deutschen Vor-Ort-Apotheker, wir wollen Verträge mit ausländischen Versendern schließen, um richtig Knete zu sparen.
Rabattverträge sind die Einspar- und Gelddruckmaschine der Krankenkassen. Kaum ein anderes Instrument spült so sicher die Millionen in die Kassen der Kassen. Und das läuft alles so leicht und eingespielt ab: Eine kleine Ausschreibung, die Arzneihersteller geben ihre Angebote ab und gehen bis an die Schmerzgrenze des Zumut- und Machbaren. Wer den höchsten Rabatt bietet, bekommt den Zuschlag und darf dann exklusiv die nächsten zwei Jahre die Versicherten dieser Kasse versorgen. Danach geht das Spiel von vorne los. Die Apotheke muss dem Patienten dann erklären, dass er genau dieses und nicht mehr sein vorheriges Präparat bekommt. Das mag in manchen Fällen keine Rolle spielen, bei Parkinson-Patienten jedoch erfordert der Austausch der gewohnten Arzneimittel aufgrund neuer Rabattverträge mitunter eine komplette medikamentöse Neueinstellung. Die Deutsche Parkinson-Vereinigung (dPV) macht darauf aufmerksam, dass durch eine korrekte Arzneimittelgabe viele Millionen Euro eingespart werden könnten. Denn die verschiedenen Arzneimittel müssten mit viel Aufwand über Wochen aufeinander abgestimmt werden, bis die Wirkung für den jeweiligen Patienten optimiert ist. Auch wenn die Arzneimittel den gleichen Wirkstoff enthalten, kann ihre Bioverfügbarkeit unterschiedlich sein. Nicht selten müssen Patienten wegen Neueinstellungen ins Krankenhaus, was Kosten von rund 7000 Euro verursacht. Wenn nur jeder zwanzigste Patient ins Krankenhaus muss, kostet das die Beitragszahler über 150 Mio. Euro, rechnet die dPV vor. Mein liebes Tagebuch, ist das nicht ein Wahnsinn? Man fragt sich zurecht, warum Parkinson-Therapeutika nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen. Hallo, Herr Spahn, da gibt’s was zu tun! Nehmen Sie sich bitte mal dieses Problems an.
12. April 2018
Endlich tut sich da mal was: Die Landesgesundheitsbehörden von Hessen und vom Saarland möchten das gesamte Vertragssystem der Krankenkassen im Arzneimittelbereich reformieren. Die beiden Länder wollen der im Juni tagenden Gesundheitsministerkonferenz empfehlen, die Rabattverträge für lebenswichtige Arzneimittel zu hinterfragen und nur noch Mehrfachvergaben für Generika zuzulassen. Das wären endlich mal konkrete Reaktionen auf Lieferengpässe! Mein liebes Tagebuch, lebenswichtige Arzneimittel haben in Rabattverträgen nichts zu suchen. Und wenn man vorschreibt, dass es nicht nur einen Lieferanten für ein Rabattarzneimittel geben darf, sondern mindestens zwei oder drei, wäre die Gefahr von Lieferengpässen enorm reduziert. Die Tagung der Gesundheitsministerkonferenz dürfte auch wegen weiterer Forderungen aus den Ländern äußerst spannend werden. Denn alle Landesgesundheitsbehörden sprechen sich für die Einführung von Stationsapothekern in Krankenhäusern aus. Und die Länder wünschen sich rasch ein zweites E-Health-Gesetz, Schwerpunkt sollte die Einführung einer elektronischen Patientenakte sein, darüber hinaus die digitale Vernetzung der Heilberufler und eine bessere Kommunikation von Ärzten und Apothekern. Da tut sich ein riesiges Aufgabenpaket auf. Mein liebes Tagebuch, unser neuer Bundesgesundheitsminister sollte sich da schon mal in den Forderungskatalog einlesen, statt mit anderen Themen rumzukaspern. Da wartet Arbeit auf ihn, die in sein Ressort fällt.
In den vergangenen Monaten hielt sich unsere ABDA mehr als vornehm zurück, wenn es darum ging, über Reformen an der Apothekervergütung zu sprechen. Da hat es sich zwar eine Arbeitsgruppe zum Thema „Honorar“ schon seit Jahren hinter verschlossenen Türen gemütlich gemacht, nach außen drang allerdings nichts Verbindliches. Aber das könnte sich bald ändern, drohte der Referent des ABDA-Hauptgeschäftsführers, Ralf Denda, auf der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern an: „Wir können uns bald auf Diskussionen einlassen“, tönte er. Mein liebes Tagebuch, was, jetzt schon? Wie schön ist das denn! Und was er noch in Meck-Pomm verriet: Ja, die ABDA hat sich intensiv mit dem Honorargutachten auseinandergesetzt. Und er plauderte munter über die eklatanten Schwachpunkte des Gutachtens – letztlich präsentierte er allerdings keine neuen inhaltlichen Argumente, sie sind aus den Analysen, die DAZ und DAZ.online veröffentlichte, bekannt. Das Bemerkenswerte ist nur: Ein ABDA-Mitarbeiter spricht darüber. Und er rühmte die ABDA-Strategie, die sich auf das große Schweigen zum Gutachten stützte. „Es ist uns gelungen, das Gutachten nicht aufzuwerten und es aus der öffentlichen Wahrnehmung rauszunehmen“, meinte Denda und ließ dabei die massiven Reaktionen von Krankenkassen und einigen anderen Systembeteiligten mal eben geräuschlos unter den Tisch fallen. Man sieht und hört nur, was man sehen und hören will. Er prognostizierte jedenfalls, dass das Gutachten in der politischen Arbeit in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich keine Rolle mehr spielen werde. Mein liebes Tagebuch, sein Wort in Gottes Ohr! Noch haben wir dreieinhalb Jahre vor uns. Und wie geht’s nun weiter? Klar, Rx-Versandverbot wird weiter verfolgt. Und von den Entwicklungen in diesem Bereich hänge es ab, wie es mit den Forderungen zur Honorierung weiter gehe. Die Richtung sei: Sicherung des bestehenden Honorierungskonzeptes und zusätzliche honorierte Dienstleistungen. Und, hört, hört: Die ABDA ist hier intern schon weit, ließ er vage durchblicken. Und dann gab’s noch ein paar Anmerkungen zur Hilfstaxe. Kurz gefasst: Alles nicht so einfach, auch nicht die Kündigung der Hilfstaxe, weil unterschiedliche Kündigungsfristen für Zytozubereitungen und für klassische Rezepturen zu beachten seien. Und klar: Kündigungen würden zu neuen Verhandlungen führen. Ach mein liebes Tagebuch, wer hätte das gedacht. Aber für neue Verhandlungen brauche man neue Daten als Verhandlungsgrundlage, man dürfe nicht mit alten Forderungen kommen. Deswegen sammle die ABDA jetzt auch Daten. Mein liebes Tagebuch, warum werden erst jetzt neue Daten gesammelt? Schon 2012 hatte die Mitgliederversammlung des Deutschen Apothekerverbands beschlossen, die Hilfstaxe zu kündigen. War wohl damals nicht so ernst gemeint, oder? Irgendwie zum Haareraufen.
13. April 2018
Wie putzig ist das denn? Die Niederländer sind sauer über das geplante Rx-Versandverbot der Bundesregierung. Die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments protestiert und meint, dass das Rx-Versandverbot aus ihrer Sicht gegen EU-Recht verstößt und die Regierung dürfe nicht warten, bis Deutschland einen Gesetzesantrag zum Verbot vorlege. Ja, ihr lieben Niederländer, wäre ja auch schon schlimm, wenn so waschechte niederländische Versender wie DocMo und Europa Apotheke, ganz ganz dicht an der Grenze zu Deutschland, auf einmal nichts mehr Verschreibungspflichtiges verschicken dürften. Ganz abgesehen davon, dass davon wohl im Wesentlichen nur ein Unternehmen ein bisschen betroffen wäre, das eigentlich Schweizer Eltern hat. Mein liebes Tagebuch, in den Niederlanden selbst spielt der Arzneiversandhandel so gut wie keine Rolle. Die Niederländer gehen in ihre Apotheken vor Ort.
Die Zukunft im Ländle! In den Regionen Tuttlingen und Stuttgart können sich ab 16. April auch GKV-Patienten durch Ärzte telemedizinisch behandeln lassen – der Modellversuch DocDirect geht an den Start. Elektronische Rezepte gibt es allerdings für GKV-Versicherte noch nicht. Das ist in Ba-Wü nur für Privatversicherte möglich, die bereits ab Januar 2018 die Telemedizin erproben können. Ob die Versicherten das telemedizinische Angebot annehmen, wird sich zeigen. GKV-Versicherte können wochentags zwischen 9 und 19 Uhr das Callcenter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anrufen, geschulte Angestellte erfassen die Daten und Symptome. Nach etwa 30 bis 40 Minuten ruft dann ein Arzt zurück, der versucht, das medizinische Problem zu lösen. Gelingt das nicht und ist das Problem dringend, wird der Patient noch am gleichen Tag zu einer Hausarzt- oder Facharztpraxis vor Ort weitergeleitet. Kein wochenlanges Warten. Das könnte den Charme der Telemedizin ausmachen…
6 Kommentare
Liebes Tagebuch......
von Heiko Barz am 16.04.2018 um 11:39 Uhr
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Spahn
von Karl Friedrich Müller am 15.04.2018 um 19:29 Uhr
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... und der Rest (jetzt ohne emojies)
von Gunnar Müller, Detmold am 15.04.2018 um 14:11 Uhr
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Alles ausser ABDA ...
von Gunnar Müller, Detmold am 15.04.2018 um 13:56 Uhr
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"Zuständigkeiten"
von Dr.Diefenbach am 15.04.2018 um 13:06 Uhr
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El Pato
von Dr.Diefenbach am 15.04.2018 um 12:45 Uhr
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