Ab dem 9. Februar 2019 wird es ernst: Arzneimittelpackungen,
die ab diesem Zeitpunkt in der EU in den Verkehr gebracht werden, müssen eine
individuelle Seriennummer und einen Erstöffnungsschutz tragen. Mithilfe dieser
Sicherheitsmerkmale müssen die Arzneimittel vor Abgabe an den Verbraucher auf
Echtheit überprüft und aus einer Datenbank ausgebucht werden. Damit soll
sichergestellt sein, dass es sich um ein Originalpräparat handelt, das erstmals
abgegeben wird.
In Deutschland läuft man sich bereits warm für diese neuen
Anforderungen. Derzeit sind alle Apotheken aufgefordert, sich über die
Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) einen Zugang an das Apothekensystem
und damit zum deutschen Fälschungsschutzsystem Securpharm zu verschaffen. Auch die Hersteller müssen sich anschließen –
bei ihnen läuft dies über die ACS Pharma Protect GmbH. Anfang April hatten 223
der rund 400 betroffenen Hersteller den nötigen Vertrag.
Derweil ist Securpharm selbst bereits seit 2014 mit dem europäischen
Hub verbunden – dem Verteilzentrum, das die nationalen Verifikationssysteme
miteinander vernetzt und ermöglicht, dass jede mit Sicherheitsmerkmalen
versehene Arzneimittelpackung in jeder Apotheke in Europa auf Echtheit
überprüft werden kann.
32 nationale Systeme und ihre Verbindung
Doch, wie sieht es eigentlich in unseren Nachbarländern
aus? Insgesamt sind es 32 Länder, die die neuen EU-Vorgaben umsetzen müssen
oder wollen – auch die Schweiz und das Vereinigte Königreich sind dabei. Aber können sie schon in den Probelauf starten? Immer wieder ist zu hören, viele Länder
hinkten hinterher. Nun meldet die European Medicines Verification Organisation (EMVO),
dass immerhin schon fünf weitere Länder „live“ am EU-Hub angebunden sind. Am
12. April gab die EMVO Dänemark, Irland, Schweden und Slowenien als Neuzugänge
bekannt. Am 18. April ergänzte sie die Liste um Bulgarien. Die EMVO spricht von
einem „Meilenstein“.
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