- DAZ.online
- News
- Politik
- Vorschlag zum ...
Gesundheitsminister Jens Spahn hat die Apotheker in der vorigen Woche aufgefordert, Vorschläge für die Apothekenhonorierung zu machen. Doch dafür sollten die Apotheker erst einmal untereinander über die Optionen sprechen. Darum hat DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn in der vorigen Woche in der DAZ einen Weg zu einem künftigen Honorar beschrieben. In dieser Woche leitet er daraus zwei Bedingungen und acht Vorschläge für Honorarkomponenten ab. Damit soll eine Grundlage für eine Diskussion geschaffen werden.
Fast zwei Jahre haben Politik und Apotheker auf das Honorargutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gewartet. Die drängenden Fragen hat es nicht beantwortet. Dann hat das Schweigen der ABDA zum Honorargutachten die Debatte weiter blockiert. Doch nun hat die Politik das Thema ins Gespräch gebracht. Sogar der Gesundheitsminister hat Vorschäge von den Apothekern gefordert. Und am Dienstag hat CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich im DAZ.online-Interview Verträge in Verbindung mit neuen Honorarbestandteilen als Alternative zum Rx-Versandverbot vorgeschlagen. Durch die Diskussion über die Sicherung der einheitlichen Arzneimittelpreise kommt damit auch Bewegung in die Honorarfrage.
Apotheken sind ihr Geld wert
Um die Diskussion über eigene Vorschläge unter den Apothekern in Gang zu bringen, hat die DAZ das Thema aufgegriffen. „Der Weg zu einer konsensfähigen Apothekenhonorierung“ wurde in DAZ 16 vorgestellt. Müller-Bohn hat in diesem Beitrag festgestellt, dass die Apotheken im Gesundheitssystem mehr Geld einsparen, als sie Kosten verursachen. Dies ergibt sich schon allein aus den Ersparnissen, die der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May und Cosima Bauer 2017 in einer Studie zur Selbstmedikation ermittelt hatten. Hinzu kommen die beratenden und die logistischen Leistungen, die Einsparungen durch Rabattverträge und das Lösen arzneimittelbezogener Probleme bei verordneten Arzneimitteln. Daher besteht kein Anlass für Einsparungen, sondern es ist eine systemerhaltende Honorierung gefragt. Dies steht im Einklang mit dem Arzneimittelgesetz, das eine Honorierung fordert, die die „berechtigen Interessen“ der Verbraucher und der Apotheker berücksichtigt. Bei der Gestaltung eines solchen Honorars bestehen allerdings mehr Optionen, als vielfach angenommen wird. Es ist zu unterscheiden, an welche Größe die Einnahmen gekoppelt werden, wie das Geld auf die Apotheken verteilt wird und wie die Gesamthöhe des Honorars ermittelt und angepasst wird. In dem Beitrag wird umfassend begründet, warum diese Fragen getrennt voneinander betrachtet werden sollten, um zu einem geschickten Konzept zu kommen.
7 Kommentare
Falsche Reihenfolge
von Reinhard Rokitta am 26.04.2018 um 22:06 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Herr Müller-Bohn,
von Christiane Patzelt am 26.04.2018 um 14:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Bravo, mal wieder
von Wolfgang Müller am 26.04.2018 um 14:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Spahn's NoGo
von Heiko Barz am 26.04.2018 um 12:10 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Spahn's NoGo
von Christiane Patzelt am 26.04.2018 um 14:47 Uhr
ist doch egal
von Karl Friedrich Müller am 26.04.2018 um 11:09 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Honorierung der Bevölkerungszahl abhängig
von Peter Bauer am 26.04.2018 um 9:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.