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Gesundheitsminister Jens Spahn hat die Apotheker in der vorigen Woche aufgefordert, Vorschläge für die Apothekenhonorierung zu machen. Doch dafür sollten die Apotheker erst einmal untereinander über die Optionen sprechen. Darum hat DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn in der vorigen Woche in der DAZ einen Weg zu einem künftigen Honorar beschrieben. In dieser Woche leitet er daraus zwei Bedingungen und acht Vorschläge für Honorarkomponenten ab. Damit soll eine Grundlage für eine Diskussion geschaffen werden.
Fast zwei Jahre haben Politik und Apotheker auf das Honorargutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gewartet. Die drängenden Fragen hat es nicht beantwortet. Dann hat das Schweigen der ABDA zum Honorargutachten die Debatte weiter blockiert. Doch nun hat die Politik das Thema ins Gespräch gebracht. Sogar der Gesundheitsminister hat Vorschäge von den Apothekern gefordert. Und am Dienstag hat CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich im DAZ.online-Interview Verträge in Verbindung mit neuen Honorarbestandteilen als Alternative zum Rx-Versandverbot vorgeschlagen. Durch die Diskussion über die Sicherung der einheitlichen Arzneimittelpreise kommt damit auch Bewegung in die Honorarfrage.
Apotheken sind ihr Geld wert
Um die Diskussion über eigene Vorschläge unter den Apothekern in Gang zu bringen, hat die DAZ das Thema aufgegriffen. „Der Weg zu einer konsensfähigen Apothekenhonorierung“ wurde in DAZ 16 vorgestellt. Müller-Bohn hat in diesem Beitrag festgestellt, dass die Apotheken im Gesundheitssystem mehr Geld einsparen, als sie Kosten verursachen. Dies ergibt sich schon allein aus den Ersparnissen, die der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May und Cosima Bauer 2017 in einer Studie zur Selbstmedikation ermittelt hatten. Hinzu kommen die beratenden und die logistischen Leistungen, die Einsparungen durch Rabattverträge und das Lösen arzneimittelbezogener Probleme bei verordneten Arzneimitteln. Daher besteht kein Anlass für Einsparungen, sondern es ist eine systemerhaltende Honorierung gefragt. Dies steht im Einklang mit dem Arzneimittelgesetz, das eine Honorierung fordert, die die „berechtigen Interessen“ der Verbraucher und der Apotheker berücksichtigt. Bei der Gestaltung eines solchen Honorars bestehen allerdings mehr Optionen, als vielfach angenommen wird. Es ist zu unterscheiden, an welche Größe die Einnahmen gekoppelt werden, wie das Geld auf die Apotheken verteilt wird und wie die Gesamthöhe des Honorars ermittelt und angepasst wird. In dem Beitrag wird umfassend begründet, warum diese Fragen getrennt voneinander betrachtet werden sollten, um zu einem geschickten Konzept zu kommen.
Anpassung des bisherigen Honorars
Ein solches Konzept präsentiert Müller-Bohn im Beitrag „Zukunftsweisende Apothekenhonorierung - ein Vorschlag“ in DAZ 17. Als Vorbedingungen gehören dazu einheitliche Arzneimittelpreise und der Konsens, nur Kostenänderungen zu kompensieren, aber nicht alle Kosten der Apotheke vollständig abzubilden. Letzteres umgeht Wechselwirkungen mit Einkaufsvorteilen und Erträgen aus dem Randsortiment. Damit konzentriert sich die Rechnung auf den Versorgungsauftrag, den die Gesellschaft honorieren muss. Daraus lässt sich ein pragmatisches Modell zur Anpassung des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel ableiten, das Müller-Bohn schon 2015 in der DAZ dargestellt hatte.
Bei den weiteren Honorarkomponenten fordert Müller-Bohn, zwischen den etablierten Inhalten des Versorgungsauftrags und neuen pharmazeutischen Leistungen zu unterscheiden. Erstere sollten weiterhin teilweise über den Festzuschlag und teilweise über ein eigenes Honorar finanziert werden, um Fehlanreize zu vermeiden. Letztere sollten dagegen mit den Vollkosten honoriert werden, weil der Bedarf unvorhersehbar ist und nur so eine solide zukunftssichere Finanzierung für neue Aufgaben möglich ist.
Neue politische Optionen durch Fonds
Die kreativsten Teile des Vorschlags sind drei Optionen für mögliche neue Honorarkomponenten. Diese drei Optionen sind Fonds nach dem Vorbild des Notdienstfonds. Dabei werden Teile des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel gesammelt und nach anderen Kriterien verteilt. Eine dieser Optionen ist eine „fondsfinanzierte Strukturförderung“, die nicht pro Packung, sondern pro Apotheke ausgezahlt wird. Dabei sind Varianten denkbar, bei denen nur neue Honorarbestandteile aus einer Anpassung in dieser Weise verteilt werden. Außerdem gibt es Varianten, die aufgrund ihrer immanenten Logik besonders versorgungsrelevante Apotheken fördern. Dabei orientiert sich die Verteilung an den Kreisen oder Gemeinden, in denen die Apotheken liegen, und an Bevölkerungszahlen.
Fondsfinanzierter versorgungsformabhängiger Festzuschlag
Eine zweite Option ist ein „fondsfinanzierter versorgungsformabhängiger Festzuschlag“. Damit können Botendienste und neue Formen der ländlichen Versorgung wie elektronische Rezeptsammelstellen finanziert werden. Außerdem sind damit abgestufte Honorare für Vor-Ort-Apotheken und Versender möglich, ebenso wie im jüngsten Vorschlag von Hennrich. Dies würde zu geringeren Margen im Versand führen. Der Fonds verhindert dabei Anreize zur Umsteuerung durch die Krankenkassen und anders als bei Hennrich wären dazu keine Verträge erforderlich. Anders als bei Hennrich würde bei diesem Modell der ganze Rx-Festzuschlag in den Fonds fließen und niemand käme ohne den Fonds an dieses Geld. Darum wäre dies eine zusätzliche Maßnahme zur Sicherung einheitlicher Arzneimittelpreise neben dem Rx-Versandverbot.
Fondsfinanzierte zusätzliche Beratungshonorare
Die dritte Option betrifft „fondsfinanzierte zusätzliche Beratungshonorare“. Dies ist insbesondere als Angebot an die Politik gedacht, zusätzliche Mittel aus einer Honoraranpassung für die Beratung einzusetzen und nicht „mit der Gießkanne“ zu verteilen. Dabei würden bereits etablierte Beratungsleistungen zusätzlich honoriert, beispielsweise Beratungen zu besonders erklärungsbedürftigen Darreichungsformen, Umstellungen bei Rabattverträgen oder Rücksprachen beim Arzt. Es gibt dabei also mehr Geld für die bisherige Arbeit und die Beratung wird besonders honoriert. Dies sollte Apothekern und Politikern gleichermaßen gefallen.
Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie in der gedruckten oder der online-Ausgabe der DAZ.
7 Kommentare
Falsche Reihenfolge
von Reinhard Rokitta am 26.04.2018 um 22:06 Uhr
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Herr Müller-Bohn,
von Christiane Patzelt am 26.04.2018 um 14:45 Uhr
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Bravo, mal wieder
von Wolfgang Müller am 26.04.2018 um 14:40 Uhr
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Spahn's NoGo
von Heiko Barz am 26.04.2018 um 12:10 Uhr
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AW: Spahn's NoGo
von Christiane Patzelt am 26.04.2018 um 14:47 Uhr
ist doch egal
von Karl Friedrich Müller am 26.04.2018 um 11:09 Uhr
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Honorierung der Bevölkerungszahl abhängig
von Peter Bauer am 26.04.2018 um 9:52 Uhr
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