Beiträge in DAZ 16 und 17

Vorschlag zum Apothekenhonorar

Süsel - 26.04.2018, 07:00 Uhr

(Foto: arahan / stock.adobe.com)

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Gesundheitsminister Jens Spahn hat die Apotheker in der vorigen Woche aufgefordert, Vorschläge für die Apothekenhonorierung zu machen. Doch dafür sollten die Apotheker erst einmal untereinander über die Optionen sprechen. Darum hat DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn in der vorigen Woche in der DAZ einen Weg zu einem künftigen Honorar beschrieben. In dieser Woche leitet er daraus zwei Bedingungen und acht Vorschläge für Honorarkomponenten ab. Damit soll eine Grundlage für eine Diskussion geschaffen werden.

Fast zwei Jahre haben Politik und Apotheker auf das Honorargutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums gewartet. Die drängenden Fragen hat es nicht beantwortet. Dann hat das Schweigen der ABDA zum Honorargutachten die Debatte weiter blockiert. Doch nun hat die Politik das Thema ins Gespräch gebracht. Sogar der Gesundheitsminister hat Vorschäge von den Apothekern gefordert. Und am Dienstag hat CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich im DAZ.online-Interview Verträge in Verbindung mit neuen Honorarbestandteilen als Alternative zum Rx-Versandverbot vorgeschlagen. Durch die Diskussion über die Sicherung der einheitlichen Arzneimittelpreise kommt damit auch Bewegung in die Honorarfrage.

Apotheken sind ihr Geld wert

Um die Diskussion über eigene Vorschläge unter den Apothekern in Gang zu bringen, hat die DAZ das Thema aufgegriffen. „Der Weg zu einer konsensfähigen Apothekenhonorierung“ wurde in DAZ 16 vorgestellt. Müller-Bohn hat in diesem Beitrag festgestellt, dass die Apotheken im Gesundheitssystem mehr Geld einsparen, als sie Kosten verursachen. Dies ergibt sich schon allein aus den Ersparnissen, die der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May und Cosima Bauer 2017 in einer Studie zur Selbstmedikation ermittelt hatten. Hinzu kommen die beratenden und die logistischen Leistungen, die Einsparungen durch Rabattverträge und das Lösen arzneimittelbezogener Probleme bei verordneten Arzneimitteln. Daher besteht kein Anlass für Einsparungen, sondern es ist eine systemerhaltende Honorierung gefragt. Dies steht im Einklang mit dem Arzneimittelgesetz, das eine Honorierung fordert, die die „berechtigen Interessen“ der Verbraucher und der Apotheker berücksichtigt. Bei der Gestaltung eines solchen Honorars bestehen allerdings mehr Optionen, als vielfach angenommen wird. Es ist zu unterscheiden, an welche Größe die Einnahmen gekoppelt werden, wie das Geld auf die Apotheken verteilt wird und wie die Gesamthöhe des Honorars ermittelt und angepasst wird. In dem Beitrag wird umfassend begründet, warum diese Fragen getrennt voneinander betrachtet werden sollten, um zu einem geschickten Konzept zu kommen.

Anpassung des bisherigen Honorars

Ein solches Konzept präsentiert Müller-Bohn im Beitrag „Zukunftsweisende Apothekenhonorierung - ein Vorschlag“ in DAZ 17. Als Vorbedingungen gehören dazu einheitliche Arzneimittelpreise und der Konsens, nur Kostenänderungen zu kompensieren, aber nicht alle Kosten der Apotheke vollständig abzubilden. Letzteres umgeht Wechselwirkungen mit Einkaufsvorteilen und Erträgen aus dem Randsortiment. Damit konzentriert sich die Rechnung auf den Versorgungsauftrag, den die Gesellschaft honorieren muss. Daraus lässt sich ein pragmatisches Modell zur Anpassung des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel ableiten, das Müller-Bohn schon 2015 in der DAZ dargestellt hatte. 

Bei den weiteren Honorarkomponenten fordert Müller-Bohn, zwischen den etablierten Inhalten des Versorgungsauftrags und neuen pharmazeutischen Leistungen zu unterscheiden. Erstere sollten weiterhin teilweise über den Festzuschlag und teilweise über ein eigenes Honorar finanziert werden, um Fehlanreize zu vermeiden. Letztere sollten dagegen mit den Vollkosten honoriert werden, weil der Bedarf unvorhersehbar ist und nur so eine solide zukunftssichere Finanzierung für neue Aufgaben möglich ist. 

Neue politische Optionen durch Fonds

Die kreativsten Teile des Vorschlags sind drei Optionen für mögliche neue Honorarkomponenten. Diese drei Optionen sind Fonds nach dem Vorbild des Notdienstfonds. Dabei werden Teile des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel gesammelt und nach anderen Kriterien verteilt. Eine dieser Optionen ist eine „fondsfinanzierte Strukturförderung“, die nicht pro Packung, sondern pro Apotheke ausgezahlt wird. Dabei sind Varianten denkbar, bei denen nur neue Honorarbestandteile aus einer Anpassung in dieser Weise verteilt werden. Außerdem gibt es Varianten, die aufgrund ihrer immanenten Logik besonders versorgungsrelevante Apotheken fördern. Dabei orientiert sich die Verteilung an den Kreisen oder Gemeinden, in denen die Apotheken liegen, und an Bevölkerungszahlen. 

Fondsfinanzierter versorgungsformabhängiger Festzuschlag

Eine zweite Option ist ein „fondsfinanzierter versorgungsformabhängiger Festzuschlag“. Damit können Botendienste und neue Formen der ländlichen Versorgung wie elektronische Rezeptsammelstellen finanziert werden. Außerdem sind damit abgestufte Honorare für Vor-Ort-Apotheken und Versender möglich, ebenso wie im jüngsten Vorschlag von Hennrich. Dies würde zu geringeren Margen im Versand führen. Der Fonds verhindert dabei Anreize zur Umsteuerung durch die Krankenkassen und anders als bei Hennrich wären dazu keine Verträge erforderlich. Anders als bei Hennrich würde bei diesem Modell der ganze Rx-Festzuschlag in den Fonds fließen und niemand käme ohne den Fonds an dieses Geld. Darum wäre dies eine zusätzliche Maßnahme zur Sicherung einheitlicher Arzneimittelpreise neben dem Rx-Versandverbot. 

Fondsfinanzierte zusätzliche Beratungshonorare

Die dritte Option betrifft „fondsfinanzierte zusätzliche Beratungshonorare“. Dies ist insbesondere als Angebot an die Politik gedacht, zusätzliche Mittel aus einer Honoraranpassung für die Beratung einzusetzen und nicht „mit der Gießkanne“ zu verteilen. Dabei würden bereits etablierte Beratungsleistungen zusätzlich honoriert, beispielsweise Beratungen zu besonders erklärungsbedürftigen Darreichungsformen, Umstellungen bei Rabattverträgen oder Rücksprachen beim Arzt. Es gibt dabei also mehr Geld für die bisherige Arbeit und die Beratung wird besonders honoriert. Dies sollte Apothekern und Politikern gleichermaßen gefallen.

Weitere Einzelheiten dazu lesen Sie in der gedruckten oder der online-Ausgabe der DAZ.

Zwei Bedingungen und acht mögliche Honorarkomponenten für ein konsensfähiges Konzept

Zukunftsweisende Apothekenhonorierung – ein Vorschlag



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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7 Kommentare

Falsche Reihenfolge

von Reinhard Rokitta am 26.04.2018 um 22:06 Uhr

Schon im Ansatz werden die Apotheker auf höchster Ebene verulkt. Erstens mit dem Maulkorberlass, den die ABDA auch noch umsetzt. Und zweitens die Reihenfolge. Richtig ist, zuerst das RXVV, und dann kann man auch über ein höheres Honorar sprechen.

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Herr Müller-Bohn,

von Christiane Patzelt am 26.04.2018 um 14:45 Uhr

einen riesigen Dank an Ihre einleuchtende Expertise. Ich war im Januar schon sehr dankbar, dass Sie dieses unsägliche Honorargutachten auseinander gefrickelt haben und mal Konsequenzen und Lösungen mit anboten! Der Artikel ist der DAZ war super!! Ich bin froh, dass wir mit Ihnen einen Kopf haben, der uns wirtschaftlich Wege aufweist, die zu gehen sind!

Ich wünschte mir, Sie säßen mit Herrn Friedemann Schmidt und Herrn Spahn gemeinsam am Tisch und könnten mit kühler Logik darlegen, welchen Benefit die Bevölkerung von der Apotheke vor Ort hat und wie diese lebensfähig bleiben kann...es wird ein Wunsch bleiben!
Danke Herr Müller-Bohn, danke für Ihre Artikel!
Ihre C. Patzelt
Land-Apotheke Leegebruch

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Bravo, mal wieder

von Wolfgang Müller am 26.04.2018 um 14:40 Uhr

Lieber Kollege Müller-Bohn,

das habe ich natürlich gleich mal in der Print-Ausgabe mit großem Interesse ausführlich gelesen.

Nun ja, jetzt müsste man alle an den aktuellen Diskussionen zum Rx-Versand-Verbot und "Neue Honorierungsmodelle" beteiligten Politiker und Standespolitiker dazu bekommen, dieses kurze, neue Standardwerk eben auch vollständig zu lesen und zu verstehen. Letzteres wäre dann am Besten zu prüfen (ich könnte mir da gut eine geeignete Prüfungskommission vorstellen ....), bevor ein Standespolitiker für weitere Gespräche mit Politikern wie Spahn, Hennrich, Schulz-Asche und vielleicht auch mal der betreffs Zahlen-Logik ja hoch begabten Physikerin Angela Merkel die Freigabe erhält.

Gut, schwächen wir es ein wenig ab: Auch jeder zumindest gut meinende und aufrechte Standespolititker, der dieses Werk gelesen aber nicht ganz verstanden hat, darf in die Diskussion, allerdings nur begleitet von Einem/r, der/die es hinwiederum komplett verstanden hat .....

Okay, genug der arroganten Gemeinheiten, grundsätzlich meine ich das aber vollkommen ernst: Das Verständnis solcher Zusammenhänge, solcher möglicher Gestaltungs-Werkzeuge und die Nutzung dessen wird jetzt vielleicht doch sehr sehr wichtig für den Erhalt ausreichend vieler normaler Apotheken. Und sei es, um dann eben durch souveräne Argumentation doch noch ein Rx-VV durchzusetzen! Und damit ist dieses Verständnis auch wichtig für die Schaffung der Grundlagen für einen weniger riskanten Ausbau unserer neuen Angebote, z. B. in Richtung Medikationsmanagement.

Auch wenn ich mal wieder gar nicht überall Ihrer Meinung bin, so gefallen mir die Ausarbeitungen z. B. zu den Punkten 4 und vor Allem 7 (mindestens "direct costing für Rezepturen", welches nur genauer zu definierten wäre; bzw. "Fondsfinanzierter versorgungsabhängiger Festzuschlag") ganz außerordentlich.

Ich hoffe ehrlich und inständig, hier gibt es zur bestmöglichen Bewältigung der aktuellen, überlebenswichtigen politischen Diskussionen schon ganz enge Coaching-Kontakte zur DAV-Spitze und vielleicht sogar zu "Der ABDA". Möge dem kein falscher Stolz, keine Antipathien und kein "Not Invented Here"-Phänomen entgegenstehen!

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Spahn's NoGo

von Heiko Barz am 26.04.2018 um 12:10 Uhr

Diese plötzlich aufkommende Hektik um die Honorarfrage der Apotheker ist bezeichnend für die clevere Politik des Herrn Spahn.
Er weiß, dass die Mehrheit des Bundesrates in seiner derzeitigen Zusammensetzung sofort dem RXVV zustimmen würde und er das unbedingt aus bekannten Gründen verhindern möchte, obwohl der Koalitionsvertrag einen anderen Ausweis gibt. Dazu hat er nun seinen Frontfighter Hennrich in die Manege beordert, um in seinem Sinne von dem RXVV abzulenken und die in jedem Fall langwierige und komplexere Honorarfrage in den Ring zu werfen, in dem Wissen des Zeitspektrums und dessen dehnbare Länge.
Damit hat sich der GM Spahn zweier Grundsatzprobleme der Aposparte elegant entledigt und die Berufsgruppe der nörgelnden Apotheker vorerst in benzodiapinische Daueramnesie geschickt.
Mit Friedemann S hat er uns ja auch schon das praktische Ergebnis dazu geliefert. Verschwiegenheits Klausel, Redeverbot und Stillstand.

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AW: Spahn's NoGo

von Christiane Patzelt am 26.04.2018 um 14:47 Uhr

Sie haben so was von recht...perfide Spielchen aus Berlin, fehlten nur noch Koks und Nutten...

ist doch egal

von Karl Friedrich Müller am 26.04.2018 um 11:09 Uhr

was soll überhaupt eine Diskussion über ein wie immer geartetes Honorar?
Es ist doch egal, was wir NICHT bekommen.
So lange der Anreiz groß ist, beim Versender zu kaufen und Rezepte einzulösen, wird die Spirale für uns immer schneller nach unten gehen.

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Honorierung der Bevölkerungszahl abhängig

von Peter Bauer am 26.04.2018 um 9:52 Uhr

Gut ,dass mal jemand konkrete Vorschläge macht ,über die Diskutiert werden kann.
Ich denke eine Honorierung oder Teile abhängi zu
machen von Basiszahlen, die nur mittelbar mit den der eigentlichen Honorierung der Apotheke zu tun haben ist sehr problematisch.Wenn theoretisch eine Apotheke in einem Bemessungskreis o.ä.liegt der nur einen Einwohner hat,die Lage der Apotheke für Kunden aber so günstig liegt,
dass 99%des Nachbarkreises bei Ihr einkaufen,so hätte diese Apotheke wohl maximale Kosten und minimale Honorierung.Bei den Apotheken im Nachbarkreis wäre es wohl eher umgekehrt.Die Volatilität der Einwohnerdichte und Bevölkerungszahl ist da noch nicht miteingebracht.Ich denke mal das wäre zumindest einen komplizierte und auch juristisch sehr angreifbare Komponente.
Ein Teil der Honorierung könnte z.B. eine Art Vergütung für das schlichte zur Verfügungstehen der Apotheke vor Ort,ähnlich der Vergütung der Landwirte für die Grünlandpflege.Dieser Anteil würde natürlich bei Versender wegfallen.
Das Problem der Vergütung ist,dass man möglichst unaufwendig die Aufwandsstruktur bemessen kann,wofür die Packungsanzahl zwar keine absolut korrekte,aber doch nachvollziehbare Größe ist.einen Dienstleistungsanteil einzuführen womöglich mit separater Abrechnung ist aufwendig,für alle!Beteiligtenwie der Notdienstfond bereits zeigt.Und jetzt ist das nur ein! Dienstleistungsanteil.
Vielleicht ist es eine Möglichkeit die Honorierung ,in
einzelne Zuschläge zu unterteilen,wie den oben genannten.
Es gibt wahrscheinlich vielerlei Gedanken hierzu

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