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Medikationsplan, Nutzenbewertung, Datenbanken
Das sind die Arzneimittelthemen auf dem Ärztetag
Am heutigen Dienstag beginnt in Erfurt der Deutsche Ärztetag. Gefühlt wird das Treffen der Mediziner in diesem Jahr besonders beäugt, denn mit der geplanten Abschaffung des Fernbehandlungsverbotes steht eine weitreichende Entscheidung an. Allerdings gibt es noch andere Arzneimittelthemen, die auch aus Apothekersicht interessant sind. Unter anderem fordern die Mediziner die Vereinheitlichung aller Arzneimittel-Datenbanken.
Unter Umständen könnte es in diesem Jahr dazu kommen, dass der Ärztetag über die ärztliche Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ diskutiert. Im Antragsbuch, das DAZ.online vorliegt, gibt es zwar keinen Antrag zu dem Thema, allerdings hat es in den vergangenen Wochen Forderungen gegeben, nach denen die Ärzte eine Abschaffung der Zusatzbezeichnung beschließen sollen. Um die Bezeichnung führen zu dürfen, müssen die Mediziner eine umfangreiche Weiterbildung absolvieren. Vorgegeben sind 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung oder alternativ 100 Stunden Fallseminare. Mit einer Prüfung bei der Landesärztekammer wird der Weiterbildungsprozess abgeschlossen.
Der „Münsteraner Kreis“, ein Zusammenschluss von knapp 20 Wissenschaftlern und bekennenden Homöopathie-Gegnern, hatte im Vorfeld des Ärztetages gefordert, diese Zusatzbezeichnung abzuschaffen. „Der Ärztetag ist eine gute Gelegenheit, dem eigenen Anspruch an Wissenschaftlichkeit gerecht zu werden und endlich mit der Adelung der esoterischen Heilslehre Homöopathie Schluss zu machen“, betonten die Kritiker in einem Memorandum, das Anfang März veröffentlicht wurde. Allerdings müsste es dazu einen Adhoc-Antrag geben, der während der Sitzung gestellt wird.
Ärzte gegen EU-Nutzenbewertung
Außerdem werden sich die Ärzte in Erfurt mit der von der EU-Kommission geplanten europäischen Nutzenbewertung beschäftigen. Die Kommission hatte vor einigen Wochen einen Richtlinienentwurf vorgelegt, nach dem die Nutzenbewertungen für Arzneimittel und einige Medizinprodukte in Europa vereinheitlicht werden soll – die Beschlüsse sollen europaweit verpflichtend sein. Der Bundestag hat bereits seine Kritik daran geäußert und eine Subsidiaritätsrüge nach Brüssel geschickt. Nun protestieren auch die Ärzte: In einem vorliegenden Grundsatz-Antrag mit dem Titel „Mit Sachverstand Versorgung gestalten“ heißt es in einer Zwischenüberschrift „Kompetenzüberschreitung der EU stoppen“.
Der vom Vorstand der Bundesärztekammer gestellte Antrag moniert, dass die EU mit der Nutzenbewertung ihre Kompetenzen überschreite. Wörtlich heißt es: „Jüngstes Beispiel ist die Health-Technology-Assessment -Verordnung. Sie zielt vermeintlich auf eine Zentralisierung, de facto aber auf eine der Industrie nützende Herabsetzung von Sicherheitsstandards der Arzneimittelbewertung ab. Damit greifen die Bürokraten aus Brüssel erneut in die durch den Vertrag von Lissabon garantierte nationale Zuständigkeit für die Organisation des Gesundheitswesens ein.“ Die Mediziner wollen die Kommission nun zu einer Überarbeitung ihres Entwurfes auffordern.
Arzneimittel-Datenbanken vereinheitlichen
Ein weiterer Antrag des BÄK-Vorstandes beschäftigt sich mit dem geplanten E-Health-Gesetz II. Unter anderem fordern die Ärzte darin eine Harmonisierung digital verfügbarer Informationen zu Arzneimitteln. Darin geht es den Medizinern um die geplante Einführung des digitalen Medikationsplanes und Arzneimittel-Datenbanken. In dem Antrag stören sich die Antragsteller daran, dass es auf dem Markt zu viele Datenbanken gibt, die teilweise unterschiedliche Informationen anbieten. „Informationen über Arzneimittel in einem Medikationsplan stammen aus Arzneimitteldatenbanken. Die Anbieter dieser Arzneimitteldatenbanken bieten Informationen, die zum Teil auch schon bei der Zulassung von Arzneimitteln von den Bundesoberbehörden erhoben werden können, privatwirtschaftlich an. Da es unterschiedliche Anbieter gibt, liegt die Information nicht einheitlich und in unterschiedlicher Qualität vor. Dies führt zu einer Gefährdung der Patientensicherheit“, heißt es dort. Es müssten daher rechtliche Grundlagen geschaffen werden, damit Arzneimittel-Informationen von den Herstellern einheitlich den Behörden und Datenbank-Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Und weiter: „Dies betrifft insbesondere einen einheitlichen Wirkstoffnamen, eine einheitliche Definition zur Wirkstärkenangabe und eine eindeutige Wirkstoffnummer für die Wirkstoffverordnung.“
Neue Mehrheitsverhältnisse in der gematik
Derselbe Antrag enthält eine brisante Forderung, die sich mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens beschäftigt. Kritiker der gematik und der Telematikinfrastruktur monieren, dass die Leistungserbringer und Krankenkassen in der gematik das gleiche Stimmrecht besitzen. Die Stimmen der Leistungserbringer (darunter Ärzte und Apotheker) wiegen 50 Prozent, die der Kassenvertreter auch. So gibt es bei Abstimmungen oft keine Mehrheiten – die gematik blockiert sich selbst. In ihrem Antrag fordern die Mediziner nun, dass die Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschaft zu Gunsten der Leistungserbringer verlagert werden. Würde die 50-50-Regel abgeschafft, hätte es eine Seite sehr viel leichter, Forderungen durchzusetzen.
Auch das sogenannte Arztinformationssystem (AIS) ist Thema auf dem diesjährigen Ärztetag. Zur Erinnerung: In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Gesetzgeber nach dem Pharmadialog festgelegt, dass ein digitales Informationssystem entwickelt werden soll, mit dem die Ärzte schneller und gebündelt über neue Arzneimittel und deren Zusatznutzen informiert werden sollen. Das Bundesgesundheitsministerium muss eine Rechtsverordnung über die genaue Ausgestaltung des Systems vorlegen. Zwischen Kassen und Herstellern herrscht seit Monaten Streit darüber, mit welchen Informationen das System gespeist werden soll.
Die Ärzte wollen nun klarstellen, dass das AIS in jedem Fall ein Kriterium erfüllen muss: Neutralität. Konket heißt es: „Es sollte gewährleistet werden, dass nur unabhängige, verständliche und übersichtliche Informationen zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel abgebildet werden. Die Gestaltung des AIS muss eine Zweckentfremdung als Instrument zur Verordnungssteuerung unterbinden.“
1 Kommentar
BÄK-Chef Montgomery: "Es ist eine Tatsache, dass Homöopathie vielen Menschen hilft."
von Björn Bendig am 08.05.2018 um 14:15 Uhr
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