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Prozess gegen Bottroper Apotheker
„Blutgeld“ und fruchtlose Anzeigen im Zyto-Skandal
Keine frühere Anzeige, um seine Frau zu schützen
Dabei hätte sich die Anzeige gegen die Apotheker und nicht gegen seine Frau
gerichtet, sagt der Zeuge. Dem Finanzamt habe er von unversteuerten
Zahlungen für Überstunden und bar ausgezahltem Urlaubs- und
Weihnachtsgeld berichtet, wie auch über unzulässig abgerechnetes
Kilometergeld, um nicht eine gemeinsame Steuererklärung unterschreiben
zu müssen. Dabei verschwieg U. jedoch womöglich weitere Zahlungen, über
die er nun vor Gericht berichtete. Doch die Finanzämter hätten nicht
durchgegriffen – ein Finanzbeamter habe die Probleme als „Rezeptbetrug“
abgetan.
Der Zeuge spricht von einem insgesamt zweistelligen Millionenbetrag, den
der Apotheker nach seinen Abschätzungen über Jahre seinen Mitarbeitern
schwarz ausbezahlt haben könnte. U. machte jedoch teils auch
widersprüchliche Angaben – so bei Fragen zur Höhe der Zahlungen an seine
Frau oder zur Frage, ob er mit einem Ermittlungsbeamten nur schriftlich
oder auch telefonisch kommuniziert hat.
Nachdem er sich zur Anzeige durchgerungen hatte, versuchten zwei
Polizeibeamte ihn hiervon abzubringen, berichtet U.: Zu Anfang einer
insgesamt zweistündigen Vernehmung hätten sie ihn eine halbe Stunde lang
darüber informiert, was alles auf ihn zukommen könnte –
Haftverlängerung inklusive. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt,
keine Aussage zu machen. Auch da sich ein Beamter als Freund des
Apothekers bezeichnet habe, mit dem er zusammen im Schützenverein sei –
die Vorwürfe könnten „ja gar nicht sein“, habe der Beamte gesagt. Doch
der Druck sei ihm egal gewesen. „Ich hatte keine Angst mehr vorm
Gefängnis“, sagt U.
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Warum er nicht früher den Vorwurf von Unterdosierungen zur Anzeige
gebracht habe, begründete der Zeuge auch damit, dass er seine Frau habe
schützen wollen. „Das tut mir so leid, dass ich das nicht eher gemacht
habe“, sagt Ralf U. unter Tränen in Richtung anwesender Nebenkläger. Die
Ermittlungen wurden jedoch nicht lange nach seiner Vernehmung im Jahr
2013 eingestellt – offenbar unter anderem, da seine frühere Frau die
Vorwürfe bestritt.
Die Verteidigung stellte dem Zeugen am Mittwoch keine Fragen. Sie
behielt sich aber vor, später eine Stellungnahme zu der Zeugenaussage
abzugeben. In der kommenden Woche sollen neben Gutachtern zu
Wirkstoffanalysen von Zytostatika auch Bekannte des Zyto-Apothekers
gehört werden. Ein Psychiater soll sie befragen, um ein Gutachten zu
möglichen psychischen Beeinträchtigungen von Peter S. zu erstellen.
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