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Freie Apothekenwahl, Fernverordnungen, Werbung
Online-Arztpraxen fordern weitere Deregulierungen
DrEd: Uns egal, ob Versand oder Apotheke
Der Berliner Startup-Unternehmer, der mit seiner „Hitfox Group“ neben anderen Portalen auch „Fernarzt.com“ betreibt, erklärte gegenüber DAZ.online: „Wir finden es natürlich großartig, dass mit der neuen Musterberufsordnung erste Schritte in Richtung Liberalisierung unternommen wurden. Aber es muss noch viel mehr passieren, damit Telemedizin in der Realität ankommt: Deutsche Apotheker dürfen aktuell keine Rezepte von Telemedizin-Anbietern einlösen. Auch ist es rechtlich unsicher, ob per Fernbehandlung Krankschreibungen ausgestellt werden dürfen. Diskutiert wird außerdem, ob der postalische Versand von Arzneimitteln verboten wird. Auch ist die soeben beschlossene Musterberufsordnung nur eine Vorlage, die jetzt noch ihren Weg in die einzelnen Bundesländer finden muss. Im Saarland hat die Ärztekammer sich beispielsweise gerade gegen die Fernbehandlung gestellt. Und zuletzt muss man sich auch fragen, wie sich Telemedizin durchsetzen soll, wenn man sie nicht bewerben darf oder die Vergütung über die Krankenkassen nicht attraktiv ist.“
DrEd: Rx-Versandverbot wäre unnötige Einschränkung
Und auch die Online-Praxis DrEd fordert weitergehende Deregulierungen. Die Änderung der Musterberufsordnung bezeichnet eine Sprecherin des Londoner Unternehmens zwar als „Paradigmenwechsel“ und „klaren Durchbruch“. Allerdings hat auch DrEd noch weitere Forderungen an die Politik. „Um das volle Potenzial der Telemedizin ausschöpfen zu können, muss auch das Fernverordnungsverbot rückgängig gemacht werden. Eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes wäre ebenfalls zielführend, um die Telemedizin in Deutschland weiter voranzutreiben. Ein nächster logischer Schritt ist die Erstattung telemedizinischer Leistungen, um Patienten den Zugang zu Online-Beratungen und Behandlungen zu erleichtern.“ Ein Rx-Versandverbot hält das Unternehmen für ebenso unnötig wie seine Konkurrenz. Zugang und Wahl der Versorgung sollten erweitert werden und nicht beschränkt, so die Sprecherin.
DrEd pocht auch darauf, dass das oben genannte Fernverordnungsverbot wieder aufgehoben wird. Die Online-Arztpraxis hatte schon vor zwei Jahren erklärt, dass die Apotheker die wirklichen Verlierer des Verbotes seien, weil man nun gezwungen sei, mit EU-Versendern zusammenzuarbeiten. Und so erklärt die Sprecherin: „Durch die sogenannte ‚Lex DrEd‘ ist die Wahl für Patienten eingeschränkt worden. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Patienten zukünftig wieder entscheiden könnten, ob sie Rezepte direkt in Apotheken vor Ort einlösen möchten.“ Und auch in Zukunft will man eine Zusammenarbeit mit den Apothekern nicht ausschließen. Denn: „Als Arztpraxis ist es für DrEd irrelevant, ob das Rezept in einer Apotheke vor Ort oder in einer Versandapotheke eingelöst wird. Hauptsache, die medikamentöse Versorgung unserer Patienten ist sichergestellt.“
2 Kommentare
Scheinheilige Mischpoke
von Gunnar Müller, Detmold am 10.05.2018 um 14:58 Uhr
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Fernbehandlung - nee is klar
von ratatosk am 09.05.2018 um 22:16 Uhr
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