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Exportbeschränkungen
EU-Gesundheitsminister sprechen über Parallelimporte
Unterschiedliche Meinungen zur EU-Nutzenbewertung
Weiterhin heißt es in dem Bericht, dass inzwischen einige Mitgliedstaaten „in unterschiedlichem Ausmaß“ von Ausfuhrbeschränkungen Gebrauch machen, um den Export von wichtigen Arzneimitteln einzuschränken. Bulgarien, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, ist offenbar der Meinung, dass solche Instrumente auch weiterhin nötig sind: „Nach Einschätzung der Präsidentschaft brauchen die Mitgliedstaaten diese Instrumente, um Lieferengpässe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln im eigenen Land verhindern zu können.“
Dem Bericht zufolge sprachen die Gesundheitsminister auch über die von der EU-Kommission geplante verpflichtende EU-Nutzenbewertung. Zur Erinnerung: Die Kommission hatte vor einigen Wochen einen Richtlinienentwurf veröffentlicht, nach dem für Arzneimittel und einige Medizinprodukte eine Nutzenbewertung auf EU-Ebene eingeführt werden soll. Die Beschlüsse sollen für alle Länder verpflichtend sein. Der Bundestag hatte daraufhin eine Subsidiaritätsrüge beschlossen.
Bei den EU-Gesundheitsministern scheint die Meinung zu dem Kommissionsentwurf offenbar unterschiedlich zu sein. Im BMG-Bericht heißt es: „Hier zeigten sich die unterschiedlichen Bewertungen zwischen den Ländern, die wie Deutschland und Frankreich bereits ein ausgebautes und gut funktionierendes HTA-System (HTA=Health technology assessment) haben, und denjenigen, deren Systeme noch im Aufbau sind. Die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten kritisierte die verpflichtende Teilnahme der Mitgliedstaaten an der medizinischen Nutzenbewertung und die Verpflichtung, die Ergebnisse zu übernehmen.“
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