Erste Nachwachbefragungen

Iren stimmen für Lockerung des Abtreibungsverbotes

Berlin - 26.05.2018, 09:00 Uhr

Ersten Untersuchungen zufolge stimmten in Irland etwa 68 Prozent der Wähler für eine Lockerung des Abtreibungsverbotes. (Foto: Imago)

Ersten Untersuchungen zufolge stimmten in Irland etwa 68 Prozent der Wähler für eine Lockerung des Abtreibungsverbotes. (Foto: Imago)


Beim Abtreibungsreferendum in Irland zeichnet sich eine große Mehrheit für eine Lockerung des strikten Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Einer Nachwahlbefragung im Auftrag der „Irish Times“ zufolge stimmten am gestrigen Freitag rund 68 Prozent der Wähler für die Streichung eines Verfassungsartikels, der Schwangerschaftsabbrüche faktisch unmöglich gemacht hatte.

Der Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut Ipsos/MRBI zufolge stimmten vor allem junge Wähler und Frauen mit überwältigender Mehrheit für die Lockerung des Abtreibungsverbots. Bei den 18 bis 24-Jährigen lag die Zustimmung zu der Verfassungsänderung demnach bei knapp 90 Prozent. Die Wahlbeteiligung war Berichten zufolge mit teilweise 70 Prozent außergewöhnlich hoch. Rund 3,2 Millionen Iren waren dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Die eigentliche Auszählung beginnt am heutigen Samstag. Mit einem endgültigen Endergebnis wird erst am Nachmittag gerechnet. Sollte das Ergebnis der Nachwahlbefragung bestätigt werden, kann das Parlament neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche festlegen. Geplant ist eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche.

Im katholisch geprägten Irland galt bisher eines der strengsten Abtreibungsverbote in der Europäischen Union. Wer dagegen verstieß, konnte mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Selbst nach einer Vergewaltigung war in Irland ein Schwangerschaftsabbruch untersagt. Tausende irischer Frauen reisten jährlich nach Großbritannien und andere Länder, um Abtreibungen vornehmen zu lassen.

Grundlage für das strikte Verbot war ein Verfassungszusatz von 1983. Demnach waren ungeborene Kinder genauso in ihrem Recht auf Leben geschützt wie ihre Mütter. Dieser Artikel fällt nun weg.


bro / dpa
brohrer@daz.online


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