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Umfrage bei Ärzten
PZN auf dem Rezept bereitet nicht nur Apothekern Probleme
Seit dem 1. April soll auf Rezepte die Pharmazentralnummer mit aufgedruckt werden. So sollen Fehlinterpretationen in der Apotheke und entsprechende Rückfragen in der Arztpraxis vermieden werden. Doch nicht nur in den Apotheken sorgt die neue Regel für Fragen, auch in den Arztpraxen verläuft das Aufbringen der PZN nicht immer problemlos. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Arztportals.
Eigentlich sollte das Aufbringen der PZN auf das Rezept allen das Leben leichter machen: Die Apotheke sollte vor Fehlinterpretationen einer vielleicht kryptischen oder unvollständigen Wortlautverordnung geschützt werden und der Arztpraxis sollten Rückfragen erspart bleiben. Aber klappt das auch alles so problemlos mit dem Aufbringen der PZN? Das wollte das DeutscheArztportal, das Verordnungshilfen für Mediziner anbietet, von seinen Nutzern wissen. Und offensichtlich läuft nicht immer alles reibungslos. So gaben immerhin etwa 38 Prozent der teilnehmenden Ärzte (n = 568) an, dass es beim Aufbringen der PZN auf die Rezepte zu Problemen kommt. Welche das genau sind, geht aus der Umfrage nicht hervor. So gab es aber beispielsweise kurz nach dem Start insbesondere bei einer bestimmten Software Probleme. Auf den in der Apotheke vorgelegten Rezepten fand sich die falsche PZN – also eine, die nicht zur Bezeichnung des Arzneimittels passte. Die betroffenen Praxen nutzen allesamt die CGM M1 PRO Software der CompuGroup Medical SE (CGM). Man nehme aber das Problem sehr ernst und versuche die Ursache zu identifizieren, erklärt eine Sprecherin damals gegenüber DAZ.online.
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Auch eine teilweise parallel beim DeutschenApothekenPortal durchgeführt Umfrage scheint zu bestätigen, dass nicht alles so läuft, wie geplant. Lediglich 25 Prozent der teilnehmenden Apotheker (n = 1.754) gaben an, dass in 76 bis 100 Prozent der Fälle die PZN tatsächlich auf das Rezept gedruckt wurde.
Seit 1. April sollte die Arztsoftware eigentlich automatisch die PZN des ausgewählten Arzneimittels auf das Rezept übernehmen. So kommt es aber durch händische Änderungen oder die Übernahme alter Medikation immer wieder zu Unklarheiten. Zum Teil werden wohl auch keine Updates der Software durchgeführt und dann veraltete PZN aufgedruckt, berichten Apotheken.
PZN fehlt? Kein Problem
Versäumt ein Arzt es, die PZN auf das Rezept zu drucken, können Apotheker die Rezepte dennoch weiterhin beliefern. Wie eine Sprecherin des LAV-Baden-Württemberg erklärt, gilt die Vorgabe nur für Ärzte. Weder in den gültigen Lieferverträgen, noch in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist die Angabe der PZN aktuell gefordert.
Befindet sich auf dem Rezept hingegen nur eine PZN und die Arzneimittelbezeichnung im Wortlaut fehlt, ist die Verordnung nicht vollständig. Denn die AMVV fordert explizit die Bezeichnung des Fertigarzneimittels auf dem Rezept. Auch hier ist Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.
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