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Niedersächsisches Krankenhausgesetz
Stationsapotheker sollen zum Krankenhauspersonal gehören
Klinikversorgende Apotheker sehen Konfliktpotenzial
Dr. Klaus Peterseim, Vorsitzender des Bundesverbands der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA – künftig Bundesverband der Versorgungsapotheker) findet es zwar gut, dass mit dem Stationsapotheker nun mehr pharmazeutische Kompetenz in die Kliniken einziehen soll. Doch für die Regelung im neuen Entwurf fehlt ihm jedes Verständnis. „Wir brauchen keine Stationsapotheker, die der Krankenhausverwaltung unterstellt sind“, sagte er bei der BVKA-Jahrestagung vergangene Woche in Mainz. Er fürchtet vielmehr, dass die Trennung von pharmazeutischer Betreuung (über das Krankenhaus) und Arzneimittelbelieferung (durch die Krankenhausapotheke oder die krankenhausversorgende Apotheke) die Versorgung aus einer Hand beenden könnte – und um die hatte der BVKA jahrelang gekämpft.
Kröte, die man schlucken muss?
Das NKHG war zudem am zweiten Tag der BVKA-Jahrestagung Thema im Symposium zur Klinikversorgung. Dr. Frank Dombeck, Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Niedersachsen, hatte über den neuen Gesetzentwurf berichtet. Teilnehmer zufolge erklärte er, die Änderung im Hinblick auf die Zuordnung der Stationsapotheker zum Krankenhaus, sei eine Kröte, die man habe schlucken müssen. Es soll verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der vorher geplanten Regelung gegeben haben.
Im Plenum des Symposiums sorgte dies für Unverständnis. Die betroffenen krankenhausversorgenden Apotheken sehen in der neu gefassten Bestimmung vielmehr ein extrem hohes Konfliktpotenzial. Nicht zuletzt, weil Niedersachsen beim Stationsapotheker Vorreiterfunktion einnimmt und andere Länder möglicherweise nachziehen, wünschen sie sich eine Regelung, bei der es bei der Versorgung aus einer Hand bleibt, der beratende Apotheker also aus der Apotheke kommt, die auch für Arzneimittelversorgung zuständig ist.
Kammer Niedersachsen arbeitet an Stellungnahme
Zum Gesetzentwurf können die betroffenen Verbände – darunter die Landesapothekerkammer Niedersachsen – nun bis Ende Juli Stellung nehmen. Kammerpräsidentin Magdalene Linz sagte gegenüber DAZ.online, dass in der Stellungnahme auch der jetzt vom BVKA beklagte Punkt angesprochen werde. Sie sei ebenfalls „nicht glücklich“ mit dieser Änderung. Wenn sich die angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken aber nicht ausräumen ließen, müsse man entscheiden, ob man lieber ganz auf die gesetzliche Verankerung des Stationsapothekers verzichte oder sie in dieser Form akzeptiere.
2 Kommentare
Apothekerlicher Kampf für gesetzliche Vorschriften zur Regelung der Berichtswege im Krankenhaus?
von Wolfgang Müller am 12.06.2018 um 19:04 Uhr
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Stationsapotheker
von Martin Hofmann am 12.06.2018 um 11:29 Uhr
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