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Was Apotheker zum Brandschutz wissen müssen (Teil 1)

Hamburg - 14.06.2018, 07:00 Uhr

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)

Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)


Was ist das richtige Löschmittel?

Für eine wirksame Brandbekämpfung in Apotheken ist die Wahl des richtigen Löschmittels von entscheidender Bedeutung. Welches geeignet ist, hängt von der Art und den Eigenschaften der brennenden Stoffe ab. Für Gefahrstoffe gibt das jeweilige Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 5 einen Hinweis auf das geeignete Löschmittel.

In den meisten Fällen eignet sich in Apotheken ein Schaumlöscher zur Brandbekämpfung. Er löscht in der Regel alle Brände von festen, glutbildenden Stoffen (Brandklasse A), zum Beispiel Verpackungsmaterial, und außerdem Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen (Brandklasse B), zum Beispiel brennbarer Flüssigkeiten oder Kunststoffe. Mit Hilfe eines Schaumlöschers lassen sich Brände kontrolliert löschen, da der Brandherd gut zu sehen ist, und durch den Löschvorgang selbst entsteht nur ein geringer Schaden. Wasserlöscher sind von ihren Eigenschaften den Schaumlöschern sehr ähnlich, aber für das Löschen von Flüssigkeitsbränden nicht zugelassen.

Vor äußeren Einflüssen schützen

Feuerlöscher dürfen nicht durch äußere Einwirkungen wie etwa Witterungseinflüsse beeinträchtigt werden. Zum Beispiel verlieren Feuerlöscher auf Wasserbasis ihre Funktionsfähigkeit, wenn sie einfrieren. Sie dürfen deshalb nur dort aufgestellt werden, wo die Temperatur nicht unter 0 Grad Celsius fällt. Zu beachten ist das beispielsweise in Schleusen der Warenanlieferung, wo es auch mal kälter werden kann. 



Karin Gruber, Apothekerin, wissenschaftliche Honorarkraft bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

weiterführende Literatur

von Helge Killinger am 14.06.2018 um 9:11 Uhr

Kollege Ralf Schabik hat schon die wichtigsten Passagen, vor allem zur Brandklasse C genannt. Wer sich vertiefend mit der Materie auseinandersetzen will/muss, dem sei folgender Link empfohlen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html?no_cache=1&download=8_12_Tragbare_Feuerloescher_2018-06-05.pdf&did=58

Auch sonst gibt es noch lesenswertes auf den Seiten der staatlichen Feuerwehrschule zu versch. anderen Apotheken/Laborrelevanten Themen:
https://www.sfs-w.de/downloads/merkblaetter-broschueren.html

Helge Killinger

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Brandklasse B

von Dr. Ralf Schabik am 14.06.2018 um 8:17 Uhr

Über die Ausführungen zum Thema "Feurlöscher" muss ich ein Stück weit schmunzeln:

Da steht "Kohlendioxid-Löscher, kurz CO2-Löscher, sind nur für das Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) zugelassen" - daher wird der Löscher-Typ für Brände "an empfindlichen Geräten" empfohlen.

Das ist formal zwar richtig, für Laien aber nicht nachvollziehbar und deshalb ohne Lerneffekt für die Praxis.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich in meinen Brandschutzunterrichten bei der Brandklasse B die Formulierung "flüssige und flüssig werdende Stoffe" ... denn die allermeisten Teilnehmenden an solchen Unterweisungen haben sonst mit den Anwendungsgebieten von CO2-Löschern erhebliche Probleme.

nur der Vollständigkeit halber ...

... genauso, wie ich deutlicher als im Artikel explizit darauf hinweise, dass Gasbrände wegen potenziell entstehender Explosionsgefahr grundsätzlich NICHT gelöscht werden ... "Feuer aus" ist relativ einfach, aber sehr schnell haben wir zündfähige Gemische, die tückischer sind als offenes Feuer ...

rs

Dr. Ralf Schabik

info@wallenstein-apotheke.de

Kreisbrandmeister & Fachberater Gefahrgut Feuerwehr Nürnberger Land

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