Lesen Sie morgen im zweiten Teil unserer Serie, was es zum Thema Brandschutzhelfer in der Apotheke zu wissen gibt.
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Hamburg - 14.06.2018, 07:00 Uhr
Auch in Apotheken müssen Feuerlöscher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. (Foto: Matthias Buehner / stock.adobe.com)
Pulverlöscher sind in der Regel für das Löschen von Feststoff-, Flüssigkeits- und Gasbränden zugelassen. Sie erzeugen während des Löschvorgangs eine große Pulverwolke. Diese erschwert zum einen ein kontrolliertes Löschen und kann zum anderen zu einem relativ großen Schaden in der Umgebung durch das Löschmittel führen. Pulverlöscher sind in Apotheken aber nur dann notwendig, wenn dort ein Gasbrand entstehen kann – und nicht nur ein Bunsenbrenner mit einer kleinen Gaskartusche betrieben wird. Bei einem Bunsenbrenner mit kleiner Gaskartusche ist ein kontrolliertes Ausbrennen der Gaskartusche möglich: Das verhindert zudem, dass aus der defekten Kartusche noch Gas ausströmt.
Kohlendioxid-Löscher, kurz CO2-Löscher, sind nur für das Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) zugelassen. Sie hinterlassen keine Rückstände und verursachen daher keine Verschmutzungen des Raumes, keine Schäden an empfindlichen Geräten und sind chemisch nahezu indifferent. Daher eignen sie sich sehr gut für das Löschen von Bränden an technischen Geräten. Besonders in engen und schlecht belüfteten Räumen dürfen CO2-Löscher allerdings nur unter Vorsicht angewendet werden, da das Kohlendioxid den Luftsauerstoff verdrängt!
Bei der Auswahl der Feuerlöscher ist ferner ihr Gewicht zu berücksichtigen, damit die Brandschutzhelfer sie leicht bewegen können. Wichtig ist zudem, dass die Feuerlöscheinrichtungen im Bedarfsfall einwandfrei funktionieren. Sie müssen daher in regelmäßigen Abständen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Lesen Sie morgen im zweiten Teil unserer Serie, was es zum Thema Brandschutzhelfer in der Apotheke zu wissen gibt.
2 Kommentare
weiterführende Literatur
von Helge Killinger am 14.06.2018 um 9:11 Uhr
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Brandklasse B
von Dr. Ralf Schabik am 14.06.2018 um 8:17 Uhr
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