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Securpharm
Für Klinikware wird es bis Februar 2019 keine Lösung geben
Strafkatalog in Vorbereitung
Unbestritten ist somit bislang nur eines: Jede Apotheke mit Krankenhausversorgung muss sich rechtzeitig an das System anschließen. Sie bezieht auch Ware vom Großhandel, die sie auf jeden Fall auf Einzelpackungsbasis verifizieren muss. Hoferichters Appell: „Nutzen Sie die Möglichkeit die Prozesse unter Real-Life-Bedingungen zu testen, damit Sie sicher sind, dass am 9. Februar 2019 alles funktioniert. Das System ist so komplex, dass man nicht davon ausgehen kann, dass von Anfang an alles fehlerfrei funktioniert.“
Stellt sich noch eine Frage: Was passiert eigentlich, wenn die europäischen Vorgaben nicht zum 9. Februar umgesetzt werden? Stets hieß es, eine Verschiebung des Starts wird es nicht geben – mögen manche Länder noch sehr hinterherhinken. Hoferichter berichtete, dass als „Motivation“ ein Strafkatalog in Vorbereitung sei. Allerdings wisse man noch nichts über seinen Inhalt.
Resümierend räumte Hoferichter ein, dass auch Securpharm sich die Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie einfacher vorgestellt habe. Doch je näher der Stichtag rückt, desto klarer werde den Beteiligten, dass sie bislang offenbar nur die Spitze des Eisbergs gesehen haben.
2 Kommentare
Kliniken nicht - dort wo es am wichtigsten ist
von ratatosk am 31.01.2019 um 19:05 Uhr
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SecurPharm
von Heiko Barz am 17.06.2018 um 20:18 Uhr
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