Reaktion auf Skonto-Urteil

Spahn will offenbar Großhandelshonorar fixieren

Berlin - 15.06.2018, 12:10 Uhr

Der 70-Cent-Festzuschlag der Großhändler ist nach dem BGH-Urteil fü den Wettbewerb freigegeben. Das Bundesgesundheitsministerium will das nun offenbar wieder ändern. (Foto: Noweda)

Der 70-Cent-Festzuschlag der Großhändler ist nach dem BGH-Urteil fü den Wettbewerb freigegeben. Das Bundesgesundheitsministerium will das nun offenbar wieder ändern. (Foto: Noweda)


Mit seinem Urteil zu Rabatten im Großhandelsmarkt sorgte der Bundesgerichtshof im Oktober vergangenen Jahres für einen Paukenschlag: Großhändler können Apotheken auch Nachlässe gewähren, die über die prozentuale Großhandelsmarge von 3,15 Prozent hinausgehen. Auf seinen Fixzuschlag von 70 Cent kann der Großhandel laut BGH verzichten. Dem Vernehmen nach will das Bundesgesundheitsministerium diese Rechtsprechung bald schon wieder einfangen: Der Festzuschlag des Großhandels soll nun sicher fixiert werden.

Nicht nur das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung hat den Apothekenmarkt in den vergangenen Monaten bewegt. Auch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Großhandelsrabatten und -skonti hatte –  vor allem im Vorfeld – für Unruhe gesorgt. Die Richter bestätigten im Ergebnis am 5. Oktober 2017 ein Urteil des Landgerichts Aschaffenburg, das das Konditionenmodell des Großhändlers AEP für zulässig befunden hatte. Die Wettbewerbszentrale hatte dagegen geklagt.

Die Apotheker hatten vor allem um ihre Skonti gebangt. Sie erwarteten, dass der BGH entscheidet, ob Skonti ohne Einschränkungen neben Rabatten gewährt werden dürfen oder ob sie sich ebenfalls im Rahmen des 3,15-prozentigen Großhandelszuschlags bewegen müssen. Doch mit dieser Frage befassten sich die BGH-Richter am Ende gar nicht. Sie erklärten, dass die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für die Abgabe von Rx-Arzneimitteln mit den dort vorgesehenen Großhandelszuschlägen eine Preisobergrenze festlege, aber keine preisliche Untergrenze. Der Großhandel sei danach nicht verpflichtet, einen Mindestpreis zu beanspruchen, der der Summe aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, der Umsatzsteuer und einem Festzuschlag von 70 Cent entspricht. Er könne deshalb nicht nur auf den genannten preisabhängigen, bis zur Höchstgrenze von 3,15 Prozent veränderlichen Zuschlag, höchstens jedoch 37,80 Euro, sondern auch auf den darin erwähnten Festzuschlag von 70 Cent ganz oder teilweise verzichten.

Für die Apotheker hat sich durch dieses Urteil damit nicht viel geändert: Schließlich konnten die Vereinbarungen zwischen ihnen und Großhändlern (und Herstellern) bleiben, wie sie sind. Auch AEP kann seine Marketingstrategie weiter verfolgen und die bisherigen Konditionen weiter anbieten. Innerhalb des Großhandelsmarktes könnte das Urteil jedoch für Schwung sorgen: Zumindest von rechtlicher Seite gibt es jetzt kein Hindernis mehr für neue Konditionen, die auch das 70-Cent-Fixum umfassen.

Rabattschlacht verhindern

Aber genau das will das Bundesgesundheitsministerium dem Vernehmen nach nun verhindern. Nach Informationen von DAZ.online will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon mit seinem sogenannten „Wartezeitengesetz“, in dem er hauptsächlich die ambulante, ärztliche Versorgung verbessern will, auch das Großhandelshonorar angehen. Demnach will Spahn in diesem Omnibusgesetz regeln, dass zumindest der Festzuschlag des Großhandels wieder fixiert wird, und zwar bei 70 Cent. Eine Rabattschlacht in diesem Bereich will das BMG offenbar verhindern.

Die Umsetzung dieses Planes könnte jetzt schnell gehen: Denn das Gesetz zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung war eines der drei Vorhaben, die Spahn noch vor der Sommerpause angehen wollte. Heißt konkret: Schon in den nächsten Wochen dürfte das BMG einen ersten Referentenentwurf dazu vorlegen, der dann vom Kabinett beschlossen werden soll. Stimmen die anderen Ministerien zu, könnte das Gesetz im Herbst im Bundestag besprochen werden, um Anfang 2019 in Kraft zu treten.

Gerüchte gibt es derzeit auch dazu, dass Spahn an der Höhe des Großhandelshonorars schrauben will. Die Großhändler, insbesondere die Gehe, fordern derzeit lautstark eine Erhöhung des Festzuschlages. Die Gehe hatte kürzlich die Forderung von 96 Cent ins Spiel gebracht. Nach Informationen von DAZ.online soll die Höhe des Großhandelshonorars aber erst in einem zweiten Schritt, also nach der Klarstellung zum BGH-Urteil, angepackt werden. Denkbar wäre beispielsweise, dass Spahn das Großhandelshonorar in dem von ihm angekündigten „Gesamtpaket“ zum Apothekenmarkt ändert.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Geht dann zu Lasten der Apotheke

von Ratatosk am 15.06.2018 um 18:26 Uhr

War ja so klar, wenns gegen die Apotheke geht können die Politiker auch schnell was machen. Nicht, daß der GH die Erhöhung nicht nötig hätte, aber die Fixierung wird von Großkonzernen natürlich auf die Apotheke abgewälzt.
Und das bei Konzernen, die eh legal kaum Steuern zahlen, nur die Firmen die zu klein sind sind in D die Dummen, die alles zu schultern haben.

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