Fernbehandlungen in Sachsen

„Die Rechtslage bei den Online-Verordnungen wird sich ändern“

Berlin - 26.06.2018, 11:10 Uhr

Sachsens Kammer- und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt geht davon aus, dass Online-Verordnungen früher oder später gesetzlich erlaubt werden. (Foto: Schelbert)

Sachsens Kammer- und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt geht davon aus, dass Online-Verordnungen früher oder später gesetzlich erlaubt werden. (Foto: Schelbert)


Schmidt: Online-Verordnungen wird es früher oder später geben

Auf die Frage, was sich im Apothekenalltag seiner Kolleginnen und Kollegen im Freistaat nun ändern werde, antwortete Schmidt:  „Für unsere Kolleginnen und Kollegen in Sachsen ändert sich erst einmal nichts, denn wir dürfen laut Arzneimittelgesetz weiterhin keine Online-Rezepte beliefern. Aber wir sehen auch, dass man sich in der Ärzteschaft noch unklar darüber ist, ob Online-Verordnungen sinnvoll sind oder nicht. Die ABDA steht in Kontakt mit der Bundesärztekammer, wo die Frage nach den Online-Rezepten derzeit auf Vorstandsebene beraten wird.“ Schmidt spielt damit auf eine Diskussion vom vergangenen Ärztetag an: Die Mediziner diskutierten dort einen Antrag zur Ausstellung von Online-Rezepten, konnten sich jedoch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen und verwiesen den Antrag an den Vorstand zur weiteren Bearbeitung.

In den vergangenen Wochen und Monaten hatte sich die Standesvertretung beim Thema Telemedizin eher skeptisch geäußert. Thomas Benkert, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer, hatte beispielsweise gesagt, dass er nicht wisse, ob der Beschluss zu den Fernbehandlungen „durchdacht“ gewesen sei. Für Kammer- und ABDA-Präsident Schmidt steht fest, dass es in dieser Frage nicht darum geht, ob Apotheker und damit auch Rezepte in die Telemedizin mit eingebunden werden, sondern nur wann. Schmidt wörtlich:

„Selbstverständlich wird sich die Rechtslage bei den Online-Verordnungen irgendwann ändern, so dass Ärzte auch irgendwann online Rezepte ausstellen dürfen. In welche Richtung sich die Rechtslage ändert und wie diese Neuregelung ausgestaltet wird, ist aus meiner Sicht aber noch unklar. Für uns Apotheker gibt es dabei einige Prämissen, etwa dass der Transportweg sicher ist und die freie Apothekenwahl der Patienten nicht beeinträchtigt wird. Das ist aber eine Entscheidung des Bundesgesetzgebers.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

E-Rezept, und dann?

von Heiko Barz am 27.06.2018 um 12:05 Uhr

Den letzten Absatz Ihres Statement, Herr Kollege Schmidt, kann ich so nicht nachvollziehen. Dass der Gesetzgeber nun gefordert sei, das Recht der Patienten einer individuellen Apothekenwahl zu gewährleisten. Sie werden sehen, wie schnell es dort zu einem Paradigmenwechsel kommen wird, wenn wir nicht dagegensteuern.
Wenn wir aber nicht eindeutig Stellung dazu beziehen, wie die ärztlichen Verordnungen durch den individuellen Wunsch der Patienten in deren Wunschapotheke gelangen, dann werden die Digital-Nerds Wege finden, diesen oben beschriebenen Gesetzeszustand in deren Sinne auszuhebeln, und dann beginnt das perfekte Chaos.
Daraus erfolgt dann eine unübersichtliche Korruptionswelle und das Ende der Vor-Ort-Apotheke. Deshalb bedarf es unbedingt einer Strategie, den Rezeptweg nicht den freien Kräften der Kapitalgesellschaften zu überlassen und welchen Einfluss dieses "Krebsgeschwür" auf unser Gesundheitssystem jetzt schon hat, ist mehrfach beschrieben worden.
Ihre Aufgabe, Herr Schmidt, ist es, das "Wollen" der Apotheker mit substantiellen Forderungen den Regierungsverantwortlichen mit Nachdruck vorzutragen.
Nun machen Sie mal etwas für Ihre Kollegen und machen Sie es mit Nachdruck, Herr Schmidt!

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