Wie ein kleines Land im EU-Pharmamarkt mitmischt

Cannabisanbau soll in Malta für Aufschwung sorgen

Remagen - 27.06.2018, 15:50 Uhr

Malta möchte beim Cannabisanbau mitmischen. (Foto: CascadeCreatives/ stock.adobe.com)                                      

Malta möchte beim Cannabisanbau mitmischen. (Foto: CascadeCreatives/ stock.adobe.com)                                      


Erster Anbieter ist bereits angelockt 

Die Strategie scheint aufzugehen: Ende Februar hat der kanadische Cannabis-Anbieter Nuuvera mit dem Kauf des maltesischen GMP-Labors ASG Pharma bereits seinen Fuß auf die Insel gesetzt. ASG Pharma soll einer von Nuuvera’s Knotenpunkten für die Produktion und Distribution von Öl-basierten Cannabispräparaten für medizinische Zwecke im aufstrebenden Europäischen Markt werden. „Malta hat eine große Tradition, mutig in neuartige Nischen zu gehen, die konservativere, zögerliche Nationen nicht betreten würden“, analysiert Oliver Borg von der Kanzlei Borg & Schembri Associates. „Ich denke, Cannabinoid-basierte Medikamente passen sehr gut in dieses Paradigma, und die Malteser werden daraus zweifelsohne wie immer einen großen Erfolg machen."

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Auch für Generikahersteller attraktiv

Nach einem früheren Marktbericht von Germany Trade and Invest (GTAI) gehört die maltesische Gesundheitswirtschaft zu den wachsenden Schwerpunktbranchen des Landes. Seit seinem EU-Beitritt im Jahr 2004 gewann Malta auch als Produktionsstandort von Pharmabetrieben, besonders Generikaherstellern, an Bedeutung. Aufgrund seiner Patentgesetze bot das Land gute Voraussetzungen für die Herstellung von Nachahmerpräparaten, und zwar wegen seiner eher großzügigen Auslegung der sogenannten „Bolar-Provision“. Auf Basis dieser Regelung dürfen Pharmaunternehmen alle wichtigen Schritte zur Vorbereitung der Zulassung, darunter die Entwicklung und Prüfung der Arzneimittel sowie die Beantragung aller notwendigen Zulassungsgenehmigungen, vor dem Patentablauf des Konkurrenten durchführen. Damit kann ein Produkt quasi direkt nach Patentablauf auf den Markt gebracht werden. Die Bolar-Provision ist zwar grundsätzlich im EU-Arzneimittelrecht festgeschrieben, aber die praktische Interpretation variiert in den Mitgliedstaaten in der EU.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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