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Zwölf Jahre Haft für Peter S.
„Sie haben die Apotheke in eine kriminelle Einrichtung verwandelt“
„Feine Risse“ im Lebensweg von Peter S.
Der Richter zeichnete den Weg des Apothekers nach: Auf die
Idee, ein Zyto-Labor einzurichten, hätte ihn die frühere Tätigkeit in einer
Bundeswehrapotheke gebracht. Seine Apotheke habe er „erfolgreich“ mit hohen
Umsätzen geführt und im November 2016 rund 90 Mitarbeiter gehabt. Auch sonst
sei er in Bottrop sehr aktiv gewesen – beispielsweise auch bei einem Hospiz-Verein,
den er unterstützte. Privat habe er sich ein großes Haus mit Pool gebaut.
Doch es habe „feine Risse“ gegeben, die einigen Mitarbeitern aufgefallen seien – so die Arbeit ohne Schutzkleidung im Reinraumlabor. Eine Anzeige, in der schon 2013 Unterdosierungen thematisiert wurden, sei leider als unglaubwürdig abgetan worden. Doch zwei Mitarbeiter von S. hätten die Gerüchte nicht hingenommen, dass man Arzneimittelzubereitungen aus der eigenen Apotheke nicht trauen könnte und Freunde besser aus anderen Apotheken versorgt werden sollten. „Martin Porwoll entschloss sich, nicht wegzuhören, sondern den Gerüchten auf den Grund zu gehen“, sagte Hidding über den früheren kaufmännischen Leiter. Die PTA Marie K., die zeitweise in dem Zytolabor arbeitete, brachte später einen Infusionsbeutel zur Polizei, der keinerlei Wirkstoff enthielt – und brachte die Ermittlungen so mit ins Rollen.
Keine Zweifel an Analysen
Für 66 von 117 bei der Razzia sichergestellten Krebsmitteln hätten Untersuchungen des Paul-Ehrlich-Instituts und des Landeszentrums Gesundheit „schwarz auf weiß“ festgestellt, dass es Unterdosierungen gab. Zwar gab es Kritik an der Analyse-Dokumentation der Behörden, doch seien derartige Fehler in den vielen Metern Akten nicht schwerwiegend. „Jede Zubereitung ist mehrfach untersucht worden, teils mit unterschiedlichen Verfahren – die Ergebnisse waren stets identisch“, sagte der Richter.
Um zu
ermitteln, wie viele unterdosierte Krebsmittel im Zeitraum von 2012 bis 2016 in
der Apotheke hergestellt wurden, griffen die Richter zum Taschenrechner. Anhand
der Menge der ein- und verkauften Wirkstoffe errechneten sie, wie viele
Herstellungen mindestens minderwertig gewesen sein mussten. Dabei
berücksichtigten sie laut Hidding alle möglichen Fehlerquellen im Sinne des
Angeklagten. Was das Gericht jedoch nicht glaubte ist, dass es geheimnisvolle
Verkäufer von Krebsmitteln gab, die in Parkhäusern Zytostatika an S.
verkauften, wie die Verteidigung erklärt hatte. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte.
1 Kommentar
Zwölf Jahre Haft für Peter S.
von Apotom am 09.07.2018 um 12:22 Uhr
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