Bellartz-Prozess

Keine Aussetzung, keine Einstellung, keine Abtrennung

Berlin - 10.07.2018, 17:20 Uhr

Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und Rechtsanwalt Carsten Wegner – der Prozess wegen mutmaßlichen Datenklaus aus dem BMG zieht sich nun bereits über ein halbes Jahr hinweg. (c / Foto: DAZ.online)

Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und Rechtsanwalt Carsten Wegner – der Prozess wegen mutmaßlichen Datenklaus aus dem BMG zieht sich nun bereits über ein halbes Jahr hinweg. (c / Foto: DAZ.online)


Am heutigen 21. Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen „Datenklau“ aus dem Bundesgesundheitsministerium entschied die Strafkammer über noch offene Anträge der Verteidigung: Sie lehnte die Aussetzung des Verfahrens ebenso ab wie seine Einstellung. Zudem will sie das Verfahren gegen Thomas Bellartz nicht von dem des mitangeklagten IT-Spezialisten Christoph H. abtrennen.

Nach fast dreiwöchiger Pause wurde heute am Landgericht Berlin wieder im Strafverfahren gegen den Apotheke-Adhoc-Herausgeber und ehemaligen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den früher im Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Systemadministrator beschäftigten Christoph H. verhandelt. Die beiden sind unter anderem angeklagt, interne E-Mails aus dem BMG „ausgespäht“ zu haben. Abermals wurden keine Zeugen vernommen. Erst beim nächsten Termin, am kommenden Donnerstag, ist erneut der Kriminaloberkommissar geladen, der die polizeilichen Ermittlungen geleitet hat. Er soll ein drittes Mal als Zeuge befragt werden.

Am heutigen Dienstag bekräftigten die Verteidiger ein weiteres Mal ihre Kritik an den Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft – und somit auch die Begründung ihrer Anträge auf Aussetzung beziehungsweise Einstellung des Verfahrens. Dafür sorgte auch ein vom Vorsitzenden Richter vorgetragenes Schreiben aus dem IT-Bereich des Landeskriminalamts vom 26. Juni. Der Richter hatte dort am 11. Mai auf Verlangen der Verteidigung nachgehakt, wie das Backup-System beim LKA angelegt ist: Wie lange werden dort E-Mails aufbewahrt? Wie lange ist eine Wiederherstellung gelöschter Mails möglich? Die Antwort: Die maximale Aufbewahrungszeit beträgt 35 Tage, danach wird überschrieben und gelöschte Mails sind nicht zu rekonstruieren. 

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Diese Mitteilung echauffierte die Verteidigung, der es auch um E-Mails ging, die der leitende Ermittler eigenen Angaben zufolge Mitte April gelöscht hatte, weil er sie für nicht relevant hielt. Die Anwälte meinen, das LKA habe die Anfrage bewusst so lange liegen lassen, bis eine Wiederherstellung dieser Mails nicht mehr möglich war. Hätte man sie gleich beantwortet, hätte man elf Tage hierfür Zeit gehabt. „Es wird immer absurder“, erklärte Bellartz´ Verteidiger Carsten Wegner. Er sprach von dem leitenden Ermittler als „Dokumentendompteur“, der alles versuche, dass ihm nichts nachgewiesen werde könne. Auch dessen schriftliche Erklärung gegenüber dem Gericht, dass seiner Kenntnis nach nun alle Zeiträume abgedeckt sind, für die die Verteidigung E-Mails nachgefordert hatte, mag Wegner nicht glauben. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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