Valsartan-Alternativen

AOK Rheinland/Hamburg übernimmt Zuzahlung und Mehrkosten bei Valsartan

Stuttgart - 13.07.2018, 14:00 Uhr

Die Barmer, die DAK und die TK übernehmen die Zuzahlung bei nicht rabattierten Valsartan-Präparaten, die AOK Rheinland/Hamburg erstattet Patienten zusätzlich auch die Mehrkosten. (s / Foto: Sket)

Die Barmer, die DAK und die TK übernehmen die Zuzahlung bei nicht rabattierten Valsartan-Präparaten, die AOK Rheinland/Hamburg erstattet Patienten zusätzlich auch die Mehrkosten. (s / Foto: Sket)


AOK Nordost zahlt nur einmalig Mehrkosten

Die AOK Rheinland/Hamburg ist bislang die einzige Krankenkasse, die bereit ist, sowohl für die Zuzahlung als auch eventuell anfallende Mehrkosten aufzukommen und die Patienten zu entlasten. Hierfür müsse der Patient die entsprechende Apotheken-Quittung vorlegen. Die AOK Nordost hingegen erklärt gegenüber DAZ.online: „Sollte es zu Lieferengpässen für die generischen Alternativen kommen und diese in der Apotheke dokumentiert werden, übernimmt die AOK Nordost einmalig die aus der Festbetragsüberschreitung resultierenden Mehrkosten für das Altoriginal. Für die dann entstandenen Zusatzkosten kann der Versicherte sich an seine AOK Nordost vor Ort wenden“. Die Krankenkasse erachtet auch eine Umstellung ihrer Patienten auf Candesartan als problemlos, das sei aufzahlungsfrei zu bekommen und zeige die gleiche Wirkung wie Valsartan. Die Entscheidung hierüber liege allerdings in der Hand des behandelnden Arztes.

Anhand von Äquivalenzdosis-Tabellen lässt sich die erforderliche Candesartan-Dosierung leicht ermitteln. 160 mg Valsartan entsprechen beispielsweise 16 mg Candesartan. DAZ.online hat eine Übersicht mit allen Äquivalenzdosen erstellt und die einzelnen Sartane (Azilsartan, Candesartan, Eprosartan, Irbesartan, Olmesartan, Telmisartan, Valsartan) verglichen.

Barmer, DAK und Techniker erstatten nur Zuzahlung bei Valsartan

Am vergangenen Mittwoch hatte die Barmer bereits erklärt, zumindest die Zuzahlung ihrer Versicherten bei Valsartan zu übernehmen. Die DAK-Gesundheit schrieb DAZ.online am gestrigen Donnerstag, dass sie genauso wie die Barmer verfahren werde. Die DAK hat für den Wirkstoff Valsartan drei Rabattpartner (Heumann, AbZ, TAD). Weil TAD nicht betroffen ist, wertet sie das als eine „positive Situation“. Ähnliches gelte für die Kombinationspräparate (Novartis, TAD und Mylan). Wenn Patienten doch vom Rückruf betroffen sind, könnten sie sich falls nötig Alternativpräparate per Zweitverordnung ohne Zuzahlung verschreiben lassen. Sollte eine Zuzahlung erfolgen, so wird diese von der DAK-Gesundheit erstattet. Auch die Techniker Krankenkasse erstattet ihren Patienten „einmalig“ die Zuzahlung für eine neue Packung. Hier ist man offensichtlich ebenfalls froh, mit TAD einen nicht vom Rückruf betroffenen Rabattpartner zu haben.

AMK rät Patienten, sich an die Krankenkasse zu wenden

Auch die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK) informiert, dass Patienten unter Umständen bei alternativen Valsartan-Präparaten Zuzahlungen leisten müssen. Und weiter: „Die Apotheken müssen diese Zuzahlung in voller Höhe an die jeweilige Krankenkasse weiterleiten.“ Da sich allerdings hier einige Krankenkassen kooperativ zeigten, rät die AMK Patienten jeweils „eine diesbezügliche Rücksprache mit der Krankenkasse“.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Valsartan-Zuzahlung?

von Heiko Barz am 14.07.2018 um 12:15 Uhr

Die „Gönner“-KKassen : großzügig?
Wie war das noch, wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen!?
Den kompletten „Rabattzirkus“ kennen wir alle, und wissen wer die Treiber dieser Rabattschlachten sind.
Die Großzügigkeit der besagten Kassen ( mit der sofortigen Einschränkung auf „einmalige Bezahlung der Zusatzkosten“) wird dabei wegen der Komlexivität der Beweisunterlagen beim Patienten meist im Sande verlaufen. Diesen Vorgang kennen wir zur Genüge.
Interessant bei diesen Zugeständnissen der KKassen ist die beiläufige Bemerkung, und man sieht daraus das dieses Vorgehen ohne Schwierigkeiten machbar ist, die zusätzliche Rezeptgebühr zu erstatten. Das heißt doch, dass die KKassen die für sie so wichtige Rezeptgebühr ohne Belastung selbst bei den Patienten einholen könnte und das auch im Digitalzeitalter via Einzug erledigen könnten.
Das die KKassen das aber nicht tun werden, ist aus den bekannten Gründen erklärlich. Der dusslige Apotheker soll ja als angreifbare Hardware immer an der Front sein.

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