Valsartan-Verordnungen

Rücksprache oder neues Rezept – was wollen die Kassen?

Stuttgart - 17.07.2018, 17:45 Uhr

Barmer und DAK akzeptieren bei Valsartan-Rezepten „ärztliche Rücksprache“ und Sonder-PZN, die TK besteht auf ein neues Rezept. (b / Foto: imago)

Barmer und DAK akzeptieren bei Valsartan-Rezepten „ärztliche Rücksprache“ und Sonder-PZN, die TK besteht auf ein neues Rezept. (b / Foto: imago)


DAK lässt Sonder-PZN gelten

Auch die Deutsche Angestellten Krankenkasse,DAK, hat Vereinbarungen mit Pharmaherstellern über valsartanhaltige Arzneimittel getroffen: DAK-Versicherte erhalten Valsartan als Monopräparat von AbZ, Heumann und TAD Pharma. Verordnet der Arzt eine Kombination aus Valsartan und Hydrochlorothiazid, versorgt die Apotheke die DAK-Patienten normalerweise mit AbZ, Puren oder TAD Pharma.

Die DAK kommt den Apothekern trotz bestehender Rabattverträge mit dem nicht vom Rückruf betroffenen Pharmahersteller TAD Pharma entgegen: „Um den Aufwand in den Apotheken bei der Lieferung eines valsartanhaltigen Arzneimittels möglichst gering zu halten, kann die Apotheke wie beschrieben handeln“, erklärt die DAK und meint mit „wie beschrieben“ die von DAZ.online skizzierte Vorgehensweise – keine neue Verordnung, dafür mit Sonder-PZN, schriftlicher Begründung der Nichtabgabe und Unterschrift des Apothekers.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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