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Interview mit Securpharm-Vorstandssprecher Reinhard Hoferichter
„Bei nicht serialisierter Ware sind alle Fälschungsschutzsysteme wirkungslos“
Ein deutsch-griechischer Arzneimittelskandal sorgt für Schlagzeilen. Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat den Rückruf von Arzneimitteln veranlasst, die der Pharmahändler Lunapharm in Deutschland in den Verkehr gebracht hat. Sie sollen Diebesgut aus griechischen Kliniken sein. Wie sieht man diesen Fall bei Securpharm, der Organisation, die das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln aufbaut? DAZ.online hat bei Dr. Reinhard Hoferichter, dem Vorstandssprecher von Securpharm, nachgefragt.
Ein Bericht des ARD-Magazins Kontraste hat kürzlich über zwielichtige Arzneimittelgeschäfte berichtet: Aus griechischen Kliniken gestohlene Krebsmedikamente sollen über nicht ordnungsgemäße Lieferwege beim brandenburgischen Groß- und Parallelhändler Lunapharm gelandet sein – und letztlich auch in deutschen Apotheken, bei Ärzten und bei Patienten. Vieles ist noch im Dunklen, das Brandenburger Gesundheitsministerium steht unter Druck. Mittlerweile hat es Versäumnisse eingeräumt und einen Rückruf angeordnet.
DAZ.online berichtete, dass wohl auch die neuen EU-Regelungen zum Fälschungsschutz in diesem Fall nicht weitergeholfen hätten. Doch wie sieht man das bei Securpharm, der Organisation, die das deutsche System zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln aufbaut? Wir haben bei Dr. Reinhard Hoferichter, dem Vorstandssprecher von Securpharm nachgefragt.
DAZ.online: Herr Hoferichter, was ist das Besondere am aktuellen Fall der mutmaßlich aus griechischen Kliniken gestohlenen Arzneimittel?
Hoferichter: Es handelt sich nicht um einen klassischen Fälschungsfall, sondern um eine weitere Variante von Arzneimittelkriminalität. In den Jahren 2014/2015 gab es bereits ähnliche Fälle in Italien, die ihren Ausgangspunkt in den dortigen Kliniken hatten. Das kriminelle Geschäftsmodell läuft wie folgt ab: Es beginnt mit dem Diebstahl zumeist teurer und häufig temperatursensibler Arzneimittel – entweder auf dem Weg vom Hersteller zu seinem Kunden oder direkt beim Kunden. Da die für diese kriminellen Machenschaften „interessanten“ Medikamente überwiegend im stationären Bereich eingesetzt werden, wird vorzugsweise aus Kliniken gestohlen. Auf dem weiteren Weg der Ware spielen produktspezifische Transport- und Lagervorschriften dann keine Rolle mehr. Dennoch wird die Ware an anderer Stelle in Europa wieder in den Verkehr gebracht – zumeist über Unternehmen im Besitz einer Großhandelslizenz. Der politisch gewünschte freie Warenverkehr in der EU sorgt dafür, dass Ware in griechischer und oder italienischer Aufmachung in jedem EU-Mitgliedstaat auf Großhandelsebene verkehrsfähig ist. Unzulässig ist nur die Abgabe von Packungen in ausländischer Aufmachung in Apotheken und die Verwendung im Krankenhaus. Doch Unternehmen, die auch eine Herstellerlaubnis haben, können diese dann zu verkehrsfähiger Importware in nationaler Aufmachung umpacken.
Die oben beschriebene Spielart der Arzneimittelkriminalität verursacht nicht nur erheblichen wirtschaftlichen Schaden, sondern kann auch zu einer Gefährdung von Patienten führen. Nämlich dann, wenn die gestohlenen Arzneimittel ihre Wirksamkeit teilweise oder vollständig verlieren, weil sie unsachgemäß transportiert und/oder gelagert werden.
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