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Positionspapier
Gehe forciert Lobby-Arbeit für höheres Großhandelshonorar
Lieferfrequenz nicht regeln
Gehe erklärt zudem, eine gesetzliche Festlegung der Belieferungsfrequenzen von Apotheken durch den pharmazeutischen Großhandel sei nicht sinnvoll. Im DAZ-Interview sagt Dr. Peter Schreiner, Vorsitzender der Gehe-Geschäftsführung, dazu: „Das wäre Planwirtschaft.“ Es müsse dem Großhandel überlassen bleiben, die schnelle und bedarfsgerechte Versorgung „nach eigenem, der individuellen Situation angemessenem Ermessen sicherzustellen“. Schreiner führt im DAZ-Interview aus: „Wenn das nur noch einmal am Tag passiert, sollte dann aber auch der Gesetzgeber oder die Gutachter den Menschen erklären, dass sie ihre dringend benötigten Arzneimittel nicht mehr am selben Tag bekommen, weil der Fahrer schon da war und nicht mehr kommen darf.“ Diese „für die Versorgung elementaren Leistungen“ müssten jedoch in der Großhandelsvergütung „nachhaltig berücksichtigt“ werden.
Viel Arbeit bei sinkender Marge
Zur Begründung der Forderungen erläutert Gehe ihre Arbeit als pharmazeutischer Großhändler. Die Apotheken würden durchschnittlich dreimal täglich beliefert. Von der Bestellung bis zur Auslieferung würden durchschnittlich 45 Minuten vergehen. Etwa jedes fünfte Rezept in einer Apotheke könne dort nicht sofort beliefert werden. Bei der Finanzierung trete der Großhandel in Vorleistung, weil die Apotheken im Durchschnitt nach 47 Tagen bezahlen würden. Damit stabilisiere der Großhandel den Kapitalfluss im Gesundheitssystem. Die Leistung des Großhandels sei effektiv und erfolge zu „äußerst geringen Kosten“. Denn auf den Großhandel entfielen 3,3 Prozent der Arzneimittelausgaben der GKV bzw. 0,48 Prozent der gesamten GKV-Ausgaben.
Doch die Gesamtvergütung des Großhandels sei derzeit „nicht auskömmlich“. Der Gesetzgeber müsse die sinkende Marge bei einer Vergütungsanpassung berücksichtigen, um die Leistungsfähigkeit des vollversorgenden Pharmagroßhandels zu sichern. Die Marge des Großhandels sei immer wieder gesenkt worden. Sie habe 2003 noch 12,52 Prozent (bei einem wertabhängigen Zuschlag) betragen, dagegen 2017 nur 4,38 Prozent, erklärt Gehe. Dabei bleibt unklar, inwieweit OTC-Arzneimittel in diese Daten eingehen. Auf die Frage, ob dies ein Branchen- oder Gehe-spezifisches Problem sei, antwortet Schreiner im DAZ-Interview: „Ich muss davon ausgehen, dass die ganze Branche kein Geld mehr verdient.“
„Feste“ Spanne gegen steigende Kosten
Um die Forderung nach einem wirklich „festen“, nicht rabattfähigen Festzuschlag zu begründen, erklärt Gehe, dass dieser die angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken sicherstellen soll. Er solle die preisunabhängigen Kosten, beispielsweise für Personal, Transport, Verwaltung, Lagerung und Dokumentation decken. Der prozentuale Zuschlag solle dagegen die Kosten beispielsweise für Finanzierung, Wettbewerb, regionale Unterschiede, Transportversicherung und Investitionen tragen und einen Spielraum für die Preisgestaltung gegenüber Apotheken gewährleisten. Gehe betont, dass der Gesetzgeber den Festzuschlag als nicht rabattfähig geplant habe. Der jüngste Gesetzentwurf zeigt, dass dies im Bundesgesundheitsministerium ebenso gesehen wird.
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Doch die Gehe fordert darüber hinaus einen höheren Festzuschlag. Denn die steigenden Lohn- und Energiekosten sowie die zunehmenden Investitionen aufgrund diverser Vorschriften bei der Vergütung würden bisher nicht berücksichtigt. Allein für die Umsetzung der europäischen Regeln zum Fälschungsschutz (FMD-Guideline) habe Gehe schon 18 Millionen Euro investiert. Die Umsetzung der Leitlinie der Europäischen Kommission zur guten Vertriebspraxis (GDP-Guideline) habe seit Ende 2015 etwa 6 Millionen Euro zusätzliche Betriebskosten verursacht. Auch die Kapitalbindung durch immer mehr Hochpreiser und die zunehmende Zahl der Rabattverträge würden den Großhandel belasten.
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Volltreffer
von Uwe Hansmann am 01.08.2018 um 18:11 Uhr
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