Interview mit Gehe-Chef Dr. Peter Schreiner
DAZ-Abonnenten können sich hier das gesamte Interview mit Gehe-Chef Dr. Peter Schreiner durchlesen, in dem Schreiner die Forderungen des Positionspapiers detailliert erklärt.
Während die Krankenkassen durch Rabattverträge jährlich etwa 4 Milliarden Euro sparen, entstehe beim Großhandel erheblicher Mehraufwand. Dieser gehe deutlich über die in der Vergütung berücksichtigten Leistungen hinaus. Der kurzfristige Sortimentsaustausch habe die pharmazeutischen Großhändler 2017 etwa 45 Millionen Euro gekostet. Um die zusätzlichen Kosten zu reduzieren, fordert Gehe einen gesetzlich geregelten Informationsaustausch zwischen den Krankenkassen und dem Großhandel.
In ihrer letzten Forderung wendet sich Gehe gegen eine gesetzliche Festlegung der Lieferfrequenzen des Pharmagroßhandels. Aufgrund der Vielzahl der Arzneimittel und apothekenüblichen Waren sei das nicht sinnvoll. Eine Verringerung der Lieferfrequenz hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und sei daher kritisch zu beurteilen.
Mit der letzten Forderung reagiert Gehe offenbar auf Vorschläge für verminderte Lieferfrequenzen. Diese wurden sowohl im Honorargutachten, das die Agentur 2HM im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt hatte, als auch im jüngsten Hauptgutachten der Monopolkommission geäußert. In beiden Quellen hatten sich die Autoren allerdings nicht mit dem gesetzlichen Versorgungsauftrag des Großhandels und den praktischen Anforderungen des Apothekenalltags auseinandergesetzt.
Im „Whitepaper“ bleibt offen, warum der Festzuschlag gerade auf 96 Cent steigen soll. Daten dazu werden nicht geliefert. Die Zahl wird auch im Honorargutachten von 2HM genannt, allerdings im Zusammenhang mit einem viel geringeren prozentualen Aufschlag von nur 0,53 Prozent. Doch beim Grundproblem besteht eine Analogie zu den Apotheken. Gehe fordert, den 2012 eingeführten Festzuschlag des Großhandels für Rx-Arzneimittel jährlich zu dynamisieren. Den Festzuschlag für Apotheken gibt es seit 2004 und er wurde nur 2013 einmal erhöht. Damit läge eine gemeinsame Forderung von Apotheken und Großhändlern nach einer Anpassungssystematik nahe. Auch beim Blick auf die Rabattverträge gibt es Parallelen. Denn auch in Apotheken entstehen durch Rabattverträge hohe Kosten, die nicht kompensiert werden.
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Volltreffer
von Uwe Hansmann am 01.08.2018 um 18:11 Uhr
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