Statement des EDQM zur Valsartan-Affäre

Ist der Herstellungsprozess von Arzneimitteln wirklich eine „Blackbox“?

Berlin - 10.08.2018, 10:20 Uhr

Das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) wehrt sich gegenüber DAZ.online gegen die Vorwürfe, das Zulassungs- und Herstellungsprozesse wie eine Blackbox seien. (m / Foto: Imago)

Das European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) wehrt sich gegenüber DAZ.online gegen die Vorwürfe, das Zulassungs- und Herstellungsprozesse wie eine Blackbox seien. (m / Foto: Imago)


Patienten, Apotheker und Ärzte fragen sich: Wie konnte die Kontamination von Valsartan mit NDMA jahrelang unentdeckt bleiben? Im ARD-Magazin „Fakt“ äußerten Arzneimittelexperten diesbezüglich Kritik am Zulassungssystem: Der Herstellungsprozess sei eine „Blackbox“. Und: Die Zulassung sei wie ein Blankoschein für die Hersteller, danach wisse niemand, was bei der Herstellung genau passiere. Die zuständige europäische Arzneimittelbehörde (EDQM) hat sich nun gegenüber DAZ.online geäußert und weist die Vorwürfe zurück. Sie sieht die Hersteller und Aufsichtsbehörden in der Pflicht.

Inzwischen scheint klar zu sein, dass die Kontamination der Valsartan-Tabletten nach einer Umstellung des Herstellungsprozesses beim betroffenen chinesischen Hersteller entstand. 2012 hatte der Hersteller genau diese Umstellung beim European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) beantragt. Das EDQM ist dafür zuständig, zu prüfen, ob der Wirkstoff und seine Herstellung dem Europäischen Arzneibuch gerecht werden. Ist das der Fall, erhält der Hersteller ein sogenanntes CEP-Zertifikat, „CEP“ steht für Certificate of Suitability.

Was die Hersteller erfüllen müssen, um ein solches Zertifikat zu bekommen, hatte DAZ- und DAZ.online-Autorin Dr. Helga Blasius schon in der DAZ beschrieben: „Für die Beantragung eines CEPs müssen (i.d.R.) Wirkstoffhersteller beim EDQM eine komplette Wirkstoffdokumentation in Anlehnung an die international harmonisierten formalen Vorgaben für das Zulassungsdossier (CTD) inklusive einer detaillierten Beschreibung des Herstellungsprozesses und des Verunreinigungsprofils einreichen (CEP-Dossier). Um zu gewährleisten, dass die Arzneibuch-Methoden zur Detektion der Verunreinigungen geeignet sind ('Suitability'), müssen alle bei der Herstellung potenziell auftretenden Verunreinigungen durch die in der Monographie beschriebenen analytischen Methoden nachgewiesen werden können.“

In dieser Woche hatte sich das TV-Magazin „Fakt“ genau dieser Frage gewidmet: Wie konnte die Verunreinigung trotz der Ausstellung des Zertifikats im Jahr 2012 unentdeckt bleiben? Die ARD-Journalisten stellten die Behauptung auf, dass Zulassungs- und Herstellungsprozess zu intransparent seien. Wörtlich hieß es in dem Beitrag: „Das Problem: Niemand außer dem Hersteller und dem EDQM wissen genau, wie der Wirkstoff hergestellt wird, denn das ist häufig topsecret.“ Interviews mit Arzneimittelexperten stützten diese These. Professor Mona Tawab vom Zentrallaboratorium der Apotheker erklärte: Das CEP sei wie ein „Blankoschein“, mit dem die Hersteller einmal die Erlaubnis erhalten und danach keinen Kontrollen mehr ausgesetzt sind. Tawab wörtlich: „Die Wirkstoffherstellung stellt für die Pharmafirmen eine Blackbox dar. Es ist so, dass der Wirkstoffhersteller Details zu seinem Herstellungsverfahren zurückhalten kann und darf, um sein Verfahren zu schützen. Dieses Verfahren muss er nur den Zulassungsbehörden vorlegen.“ Dass europäische Pharmaunternehmen und Prüflabore keinen Einblick in den Herstellungsprozess der eigentlichen Hersteller haben, könne eine „gravierende Fehlerquelle“ sein.

EDQM: Der Hersteller besteht auf Vertraulichkeit, wir nicht

Gegenüber DAZ.online hat sich nun die europäische Arzneimittelbehörde EDQM selbst zu Wort gemeldet. Eine Sprecherin weist darauf hin, dass nicht die Behörde selbst auf die Vertraulichkeit bestehe, sondern vielmehr die Hersteller: „Tatsache ist, dass das EDQM über den Inhalt der im Zuge des CEP-Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse zum Herstellungsverfahren des Wirkstoffs Vertraulichkeit gegenüber Dritten wahrt. Dem CEP-Inhaber steht es aber frei, sämtliche Informationen weiterzugeben. Das EDQM erhebt keinerlei Anspruch auf Vertraulichkeit hinsichtlich der im Rahmen des CEP-Verfahrens mit dem Wirkstoffhersteller ausgetauschten Informationen.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Unklarheit

von Kritiker am 10.08.2018 um 11:33 Uhr

Immer noch unklar ist, ob bei der EDQM auch fachlich/inhaltlich durch Chemiker/Pharmazeuten prüft oder ob sie nur durch Verwaltungsfachleute/Juristen prüft.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Unklarheit

von Klaus Hansen am 10.08.2018 um 15:22 Uhr

Das ist doch in dem Artikel
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2018/daz-31-2018/das-valsartan-cep genau beschrieben:

Das CEP-Verfahren wird beim EDQM von einem Steering Committee unter Beteiligung von drei technischen Beiräten (Technical Advisory Boards, TABs) gemanagt. Die eigentliche Bewertung der CEP-Anträge ruht auf den Schultern eines Netzwerks von ca. 100 Fachleuten aus den Mitgliedstaaten mit beruflicher Erfahrung in der Beurteilung von Zulassungs- oder CEP-Anträgen. Sie kommen entweder aus nationalen Zulassungsbehörden oder stehen diesen beratend zur Seite sowie aus Amtlichen Arzneimittel-Kontrolllaboratorien (OMCLs) oder auch aus dem Certification Department (DCEP) des EDQM. Die Assessoren werden nach objektivierbaren Kriterien für einen Zeitraum von drei Jahren ernannt (wiederholbar). Die Liste der Assessoren aus 25 Ländern ist über die Webseite des EDQM öffentlich zugänglich

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