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Statement des EDQM zur Valsartan-Affäre
Ist der Herstellungsprozess von Arzneimitteln wirklich eine „Blackbox“?
Ist die Zulassung ein Blankoschein?
Auch den Begriff „Blackbox“ will das EDQM nicht gelten lassen. Denn:
Der Wirkstoffhersteller wird in der Praxis nicht umhin kommen, Fertigarzneimittelhersteller, die seinen Wirkstoff in ihrem Fertigarzneimittel verarbeiten, detailliert über den Herstellungsprozess zu informieren. Der Hersteller des Fertigarzneimittels ist verpflichtet, seinen Wirkstoffhersteller zu qualifizieren und regelmäßig zu auditieren. Dies hat zur Folge, dass in der Praxis nur mit solchen Wirkstoffherstellern Geschäftsbeziehungen unterhalten werden können, die bereit sind, ihr Herstellungsverfahren gegenüber ihrem Kunden offen zu legen. Art und Umfang eines derartigen Informationsaustausches werden in einer zwischen Wirkstoff- und Fertigarzneimittelhersteller abzuschließenden Qualitätsvereinbarung festgelegt. Es ist Aufgabe der Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder im Rahmen ihrer Tätigkeit sicherzustellen, dass dies in hinreichendem Umfang geschieht.
Heißt konkret: Die abnehmenden europäischen Pharmakonzerne, die die kontaminierten Valsartan-Produkte in Europa vermarkten, kennen den Herstellungsprozess. Das passt zu einer Forderung von Professor Gerd Glaeske von der Uni Bremen. Glaeske hatte in dem TV-Beitrag gefordert, dass die abnehmenden Pharmakonzerne und Landesaufsichtsbehörden die Produkte bei der Einfuhr kontrollieren müssen.
Doch damit nicht genug. Gegen die These, dass das Zulassungsverfahren eine „Blackbox“ sei, spricht laut EDQM auch, dass die Hersteller dazu verpflichtet sind, amtlichen Prüflaboren Infos zum Herstellungsprozess zu liefern – wenn die Labore dies wünschen. Das EDQM dazu: „Darüber hinaus sind die Länderbehörden berechtigt, beim Fertigarzneimittelhersteller Proben zu nehmen und amtlich prüfen zu lassen. Der Fertigarzneimittelhersteller ist allerdings nicht verpflichtet, privaten Prüfeinrichtungen wie dem ZL Informationen zu erteilen. Dennoch ist der Wirkstoffhersteller nicht daran gehindert, entsprechende Informationen auf Anfrage auch privaten Prüfeinrichtungen wie dem ZL zugänglich zu machen.“
EDQM: Hersteller und Aufsichtsbehörden müssen die Chargen prüfen
Schließlich
wehrt sich die EU-Behörde auch vehement gegen die Behauptung im ARD-Magazin,
dass das CEP-Zertifikat ein „Blankoschein“ sei. Die Sprecherin dazu:
Mit dem CEP wird nicht die Konformität jeder einzelnen Charge des Wirkstoffs bestätigt, das CEP bestätigt vielmehr, dass der Wirkstoff auf Basis der vom Wirkstoffhersteller vorgelegten Informationen zu Herstellung und Qualität ausreichend durch die entsprechenden Arzneibuchmonographie kontrolliert werden kann und reduziert den Verwaltungsaufwand in nachfolgenden Zulassungsverfahren erheblich. Die Prüfung der Konformität einer konkreten Wirkstoffcharge liegt in der Verantwortung des Wirkstoff- und Fertigarzneimittelherstellers. Das CEP macht die Prüfung jeder einzelnen Wirkstoffcharge keines Falls entbehrlich.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass auch das EDQM sich nicht verantwortlich dafür fühlt, dass die Valsartan-Kontamination jahrelang unentdeckt blieb. Vielmehr sei es die Aufgabe der Wirkstoffhersteller, der abnehmenden Pharmakonzerne und der Landesaufsichtsbehörden in Deutschland die eingeführten Chargen zu überprüfen und sie auf eventuelle Verunreinigungen zu überprüfen. Aus Sicht der EU-Behörde ist der Zulassungsprozess ausreichend transparent und an mehreren Stellen einsehbar.
2 Kommentare
Unklarheit
von Kritiker am 10.08.2018 um 11:33 Uhr
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AW: Unklarheit
von Klaus Hansen am 10.08.2018 um 15:22 Uhr
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