Erste Hinrichtung mit Fentanyl

Trotz Klage von Fresenius: Nebraska tötet 60-jährigen Häftling

Berlin - 15.08.2018, 17:00 Uhr

Am gestrigen Dienstag hat der US-Bundesstaat Nebraska erstmals einen Verurteilten mit Fentanyl hingerichtet. Aus Sorge vor Rufschädigung war Fresenius erfolglos dagegen vorgegangen. ( r / Foto: Imago)

Am gestrigen Dienstag hat der US-Bundesstaat Nebraska erstmals einen Verurteilten mit Fentanyl hingerichtet. Aus Sorge vor Rufschädigung war Fresenius erfolglos dagegen vorgegangen. ( r / Foto: Imago)


Am gestrigen Dienstag starb im US-Bundestaat Nebraska ein 60-jähriger Mann durch die Giftspritze, die unter anderem Fentanyl enthielt. Am vergangenen Freitag scheiterte Fresenius damit, gegen die Exekution gerichtlich vorzugehen. Der deutsche Pharmakonzern vermutet, dass zwei der vier Komponenten der tödlichen Injektion aus seiner Produktion stammten.

Gegen den Protest des deutschen Pharmaherstellers Fresenius Kabi ist am Dienstag im US-Bundesstaat Nebraska ein Häftling hingerichtet worden. Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates bestätigte den Tod des 60-Jährigen, der 1980 wegen Mordes an zwei Taxifahrern zum Tode verurteilt worden war.

Fresenius mit Klage gescheitert

Der Giftcocktail enthielt vier Substanzen, darunter das erstmals bei einer Hinrichtung in den USA eingesetzte Fentanyl. Bei zwei weiteren Substanzen hatte Fresenius vermutet, dass es sich um Produkte aus seiner Herstellung handeln könnte und war dagegen vorgegangen. Der Konzern argumentierte, er könne nicht zulassen, dass bei der Hinrichtung per Giftspritze seine Präparate zum Einsatz kommen. Er warf den Behörden vor, durch Täuschung in den Besitz der Mittel gekommen zu sein. Dies schädige den Ruf des Unternehmens.

Die Klage wurde jedoch von einem Gericht in Nebraska als unbegründet zurückgewiesen. Auch die Berufung scheiterte nur Stunden vor der Exekution. Die Behörden in Nebraska verrieten allerdings nicht, woher genau die Präparate für den Giftcocktail stammten. Die Medikamente seien von einer lizenzierten US-Apotheke bezogen worden.



dpa / Dr. Bettina Jung
redaktion@daz.online


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