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17. August 2018
Oh je, jetzt geht’s dahin mit der Homöopathie, die Globokalypse naht, der Untergang und das Ende von Globuli und Co. Die erste Apotheke hat, nach ärztlicher Beratung, Hilfe und Konsultation, die Homöopathika aus der Sichtwahl verbannt. Ein Donnerschlag, der alle Gobuli-Liebhaberinnen und -Liebhaber ins Mark getroffen haben muss. „Hier Homöopathie-freie Zone“ steht zwar außen nicht auf dem Schaufenster, aber drinnen wird es so gelebt. Fast, denn es gibt sie noch, die Kügelchen, aber nur auf Rezept oder auf insistierende Nachfrage von Kunden („Ham se auch was Hämobadisches?“) und erst, wenn sich der Kunde zuvor einen Leitlinienvortrag anhört. Apothekerin Hundertmark im oberbayerischen Weilheim will wissenschaftlich sein, und konsequent. Und vor allem ehrlich. Und Ehrlichkeit kostet, nämlich Umsatz. Nun, mein liebes Tagebuch, das alles ist ehrenhaft und von bewunderswerter Konsequenz. Aber, wird die Realität gnadenlos zurückschlagen? Werden dm und Rossmann schon bald einen Antrag stellen, Homöopathika führen zu dürfen? Wird die Weilheimer Bahnhof Apotheke ihren harten Kurs durchhalten können? Werden die Homöopathie-Gegner Dankesbriefe schreiben? Oder werden Homöopathie-Gläubige diese Apotheke ächten? Und werden in dieser Apotheke auch weiterhin Contramutan, Meditonsin und Traumeel verkauft? Wir wissen es nicht. Meinem lieben Tagebuch fällt dazu nur ein, ganz frei nach Loriot: „Ein Leben ohne Homöopathie ist möglich, aber sinnlos.“
Übrigens, der aktuelle Spiegel hat seine Titelgeschichte „den esoterischen Therapien wie der Homöopathie“ gewidmet. Die Autorin Veronika Hackenbroch hat dazu ihre Meinung: Hokuspokus, eine der absurdesten aller Heilmethoden, Globuli helfen keinen Deut besser als Zuckerkügelchen, wenn überhaupt, haben die homöopathischen Zauberkügelchen einen Placeboeffekt. So gesehen, mein liebes Tagebuch, liegt die oberbayerische Apotheke voll im Trend – von Spiegel & Co.
Braucht eine Apotheke nun einen Datenschutzbeauftragten oder braucht sie keinen? Wenn’s nach der bayerischen Interpretation geht, dann braucht sie angeblich keinen. Das bayerische Innenministerium interpretiert einfach die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein bisschen hin und her und um, es möchte eine „sachgerechte“ Anwendung „mit Augenmaß“. Das Seehofer-Heimat-Land gibt sich wie immer gern bürgernah und mittelstandsfreundlich. Oder tut zumindest so. Und damit steht Bayern im Widerspruch zu den Landesdatenschutzbehörden und der Bundesregierung. Mein liebes Tagebuch, bei aller Liebe fürs Augenmaß und für mittelstandsfreundliche Regelungen: Zur Kerntätigkeit einer Apotheke gehört doch eine umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Jedes Rezept, ja sogar jeder Kundenwunsch, der im Kundenkonto gespeichert wird, betrifft personenbezogene Gesundheitsdaten. Da muss der Datenschutz gewährleistet sein, auch unabhängig davon, ob in der Apotheke weniger als zehn Personen damit beschäftigt sind. Ich vermute mal, mein liebes Tagebuch, Bayern wird mit seiner individuellen Auslegung nicht weit kommen. Der oberste bayerische Datenschützer, Thomas Kranig, Präsident der bayerischen Landesdatenschutzbehörde, stellt sich gegen das Innenministerium und stellt bereits klar: Einen bayerischen Weg kann es bei der DSGVO nicht geben. Es müsse ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Übrigens, auch der hessische Datenschutzbeauftragte hat sich schon zu Wort gemeldet. Er sieht’s sogar noch strenger: Jede Apotheke braucht einen Datenschutzbeauftragten, zumindest für die Dauer von zwei Jahren. Also, auch wenn’s vielleicht Umstände macht: Ein mögliches Bußgeld vermeidet wohl nur die Apotheke, die einen Datenschutzbeauftragten hat.
11 Kommentare
Wettbewerb?
von Heiko Barz am 19.08.2018 um 19:12 Uhr
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AW: Aw.:Wettbewerb
von Bernd Jas am 19.08.2018 um 21:02 Uhr
Richtungsweisend?
von Reinhard Rodiger am 19.08.2018 um 19:11 Uhr
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Vertretungsbefugnis auf Zeit für PTA
von Anke am 19.08.2018 um 12:16 Uhr
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AW: Vertretungsbefugnis auf Zeit für PTA
von Reinhard Rodiger am 19.08.2018 um 13:35 Uhr
AW: Vertretungsbefugnis auf Zeit für PTA
von M. Müller am 19.08.2018 um 17:56 Uhr
AW: Vertretungsbefugnis auf Zeit für PTA
von Anke am 19.08.2018 um 22:36 Uhr
Versandhandelsverbot? Wer will denn so was?
von Bernd Jas am 19.08.2018 um 10:37 Uhr
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die Woche aus Endkundensicht
von Kritiker am 19.08.2018 um 10:20 Uhr
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AW: Aw: die Woche aus Endkundensicht
von Bernd Jas am 19.08.2018 um 11:02 Uhr
Nachbarn?
von Ulrich Ströh am 19.08.2018 um 8:55 Uhr
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