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Arzneimittel-Skandal
Was wusste das BMG von der Lunapharm-Affäre?
Im März 2017 war klar: Die griechische Apotheke durfte nicht handeln
Es folgen die beiden Fragen an die griechischen Behörden: Das Brandenburger Ministerium will wissen, ob die Apotheke O. eine Großhandelserlaubnis hat und die von Lunapharm vorgelegten Lizenz-Dokumente verifiziert werden können. Schließlich beschreiben die Brandenburger noch etwas genauer, welcher Verdacht im Raum steht: Man habe im November 2016 eine Untersuchung bei Lunapharm durchgeführt und Dokumente sichergestellt, die einen Handel mit der griechischen Apotheke O. beweisen. Man habe aber keine verifizierbare Großhandelslizenz der Apotheke vorgefunden. Verwiesen wird auch darauf, dass die griechische Arzneimittelbehörde in einem Schreiben mitteilte, dass Apotheken in Griechenland grundsätzlich nicht als Großhändler agieren dürfen. Und weiter: „Deswegen kommen wir zu der Schlussfolgerung, dass alle von der Apotheke O. gesendeten Medikamente gegen existierende gesetzliche Vorschriften gekauft wurden.“ Das bedeutet: Schon im März 2017, als die Brandenburger das BMG kontaktierten, war allen Beteiligten eigentlich klar, dass der Lunapharm-Handel mit Griechenland illegal war.
Was bedeutet das für die Rolle des BMG in der Lunapharm-Affäre? Klar ist: Das BMG war für diesen Fall nicht zuständig. Lunapharm ist in Brandenburg ansässig und somit ist auch die Brandenburger Arzneimittelaufsicht für die Kontrolle, Überwachung und alle Ermittlungen zuständig. Klar ist aber auch, dass zumindest einige wenige BMG-Mitarbeiter zumindest oberflächlich unterrichtet wurden. Und aus den Taskforce-Ermittlungen geht nicht hervor, dass das BMG in Brandenburg in irgendeiner Weise nachgehakt hat oder gefragt hat, warum Lunapharm weiterhin handeln darf, wenn so ein konkreter Verdacht besteht.
BMG-Sprecher: Kontakt fand auf Arbeitsebene statt
DAZ.online hat beim BMG nachgefragt. Ein Sprecher erklärte, dass der Fall lediglich auf Arbeitsebene behandelt wurde: „Auf Arbeitsebene hat der zuständige Referatsleiter im BMG diese [red. Anmerkung: Anfrage aus dem Brandenburger Gesundheitsministerium] weitergeleitet an seine juristische Ansprechpartnerin im griechischen Gesundheitsministerium. Die Anfrage bezog sich darauf, ob die griechische Apotheke legitimiert sei, Arzneimittel an einen Großhändler in Deutschland (Lunapharm) zu verkaufen. Die griechischen Behörden haben trotz nochmaliger Nachfrage nicht auf diese Anfrage reagiert. Dies wurde dem Gesundheitsministerium in Brandenburg so mitgeteilt.“
Wie ging der Fall nach dem BMG-Kontakt in Brandenburg weiter? Laut Taskforce-Bericht gingen zwischen der Brandenburger Aufsichtsbehörde, Lunapharm und der griechischen Aufsichtsbehörde im weiteren Verlauf des März 2017 und des April 2017 noch mehrere Schreiben hin und her. Ende Mai stand für die Brandenburger Aufsicht dann fest: Der Handel mit der griechischen Apotheke O. scheint illegal gewesen zu sein. Die Behörde sprach gegenüber Lunapharm ein Verbot aus, alle Arzneimittel, die von dieser Apotheke bezogen wurden, zu verkaufen. Von einem kompletten Entzug der Betriebserlaubnis war im Jahr 2017 nie die Rede.
2 Kommentare
Weglassen ist schändlich
von Dr. Andreas van de Valk am 30.08.2018 um 21:17 Uhr
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BMG, EOF und EMA, dazu Gebahren von Lunapharma
von Nurmalsoamrande am 30.08.2018 um 8:40 Uhr
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