Jens Graefe (AEP) zur Rabattfixierung im Großhandel

„Heilberuflich orientierte Apotheken müssen die Zeche zahlen“

Berlin - 04.09.2018, 07:00 Uhr

AEP-CEO Jens Graefe im Interview mit DAZ.online: Der Großhandelschef meint, dass insbesondere heilberuflich orientierte Apotheken leiden werden, wenn die Skonto-Möglichkeiten der Großhändler eingeschränkt werden. (Foto: AEP)

AEP-CEO Jens Graefe im Interview mit DAZ.online: Der Großhandelschef meint, dass insbesondere heilberuflich orientierte Apotheken leiden werden, wenn die Skonto-Möglichkeiten der Großhändler eingeschränkt werden. (Foto: AEP)


Was plant das Bundesgesundheitsministerium in Sachen Großhandelsrabatte und -skonti? Im Terminservice- und Versorgungsgesetz ist als Reaktion auf das Skonti-Urteil eine Rabattsperre für das 70-Cent-Fixum der Großhändler vorgesehen. In der Begründung wird sogar eine Begrenzung von Rabatten UND Skonti in Aussicht gestellt. Besonders hart treffen dürfte das den „jungen“ Großhändler AEP, der das Preisgefüge im Großhandelsgeschäft seit Jahren aufmischt. DAZ.online hat bei AEP-Chef Jens Graefe nachgefragt, was eine Skonto-Begrenzung für sein Unternehmen und die Apotheker bedeuten würde.

DAZ.online: Herr Graefe, das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) enthält einige Stellen, die Ihnen nicht gefallen dürften. Fest steht wohl, dass das 70-Cent-Fixum der Großhändler fixiert wird. Zuletzt wurde aber auch darüber spekuliert, ob das Ministerium mit dem Gesetz nicht nur Rabatte sondern auch Skonti einschränken will. Ein Satz in der Gesetzesbegründung lässt diese Lesart zu. Wie lesen Sie den Referentenentwurf?

Graefe: Aus unserer Sicht lässt der Entwurf zwei Lesarten zu. Erstens könnte es sein, dass die 70 Cent bei einer Skontoberechnung nicht mitberechnet werden sollen. Den Skonto dürfte es dann nur noch auf den Gesamtpreis minus 70 Cent geben. Das ist heute schon gelebte Praxis. Die zweite Lesart ist wesentlich extremer und würde bedeuten, dass Rabatte und Skonti in Summe die 3,15 Prozent, also den variablen Anteil des Honorars der Großhändler, nicht übersteigen dürfen. Und das wäre eine Regelung, gegen die aus unserer Sicht gleich mehrere juristische und wettbewerbspolitische Gründe sprechen.

DAZ.online: Fangen wir mal bei den juristischen Zweifeln an…

Graefe: Gegen die einseitige Einbeziehung des Skontos sprechen verfassungsrechtliche Gründe. Durch Skonti unterscheiden sich Großhändler in ihrer Angebotsgestaltung. Großhändler haben mehrere Möglichkeiten zu differenzieren, von denen viele auch geldwert sind, wie etwa Mengenboni, Investitionskredite, Mehrfachbelieferungen, Dividenden etc. Greift man sich nur den Skonto dort heraus, ist das ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit. Sie müssen auch sehen, dass die Industrie bei der Direktabgabe laut augenblicklicher Gesetzeslage weiterhin Skonti geben dürfte – alleine das wäre ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes.

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DAZ.online: Sie meinen also, dass den Großhändlern ein wichtiges Wettbewerbsinstrument genommen würde?

Graefe: Ein wichtiges, und noch viel wichtiger: nur eines von vielen. AEP hat ja den Wettbewerb in einem oligopolistisch organsierten Markt gestärkt. Würden Skonti und Rabatte nun gleichgestellt und beschränkt werden, würde der transparente Wettbewerb auf ein Minimum reduziert, da die dem Großhandel zur Verfügung stehende Marge unverändert bliebe, und auch bei unseren Wettbewerbern die Rx-Rabatte inklusive Skonto im Durchschnitt deutlich über den 3,15 Prozent liegen. Im Übrigen bekommt der Großhandel ja auch Skonti von der Industrie. Unsere Konkurrenten sind teils globale Konzerne, deren Unternehmenswert im hohen zweistelligen Milliardenbereich liegt. Wenn diese Konzerne davon sprechen, dass man im Markt bei den Margen nichts mehr verdienen kann, dann liegt das an deren Preisgestaltung – niemand zwingt diese Konzerne dazu, Rabatte zu geben. Aber wenn ich die Reaktion des Phagro in der Anhörung in der letzten Woche richtig verstanden habe, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass es der feste Wille des Phagro ist, den Wettbewerb zu begrenzen.

DAZ.online: Harter Vorwurf. Was meinen Sie konkret?

Graefe: Der Markt ist ja ohnehin schon unter kartellrechtlicher Beobachtung. Und natürlich haben die großen Player ein besonderes Interesse daran, sich den Markt und die Kunden untereinander aufzuteilen und den Wettbewerb auf ein Minimum zu begrenzen, inklusive einer Verhinderung des Aufkommens neuer Wettbewerber. Genau darum ging es in der letzten Untersuchung des Kartellamtes. Der dann eingeschränkte Wettbewerb könnte für die großen Player im Markt ein Zurück in gute alte Zeiten bedeuten. Um es zu verbildlichen, könnte man sagen: Wenn sich auf der Autobahn alle auf das Tempo 130 einigen, kommen alle gleichzeitig an und keiner kann schneller fahren.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Alles richtig

von Peter Lahr am 04.09.2018 um 11:48 Uhr

Wie will es uns der Gesetzgeber verkaufen, dass der GH 70 Cent verdienen soll, diese sich aus dem HAP plus GH Aufschlag ergeben, dem GH aber weiterhin gestatten weniger als den HAP zu bezahlen wenn er beim Hersteller einkauft. Dann werden aus den gewollt fixierten 70 Cent und einem Maximalrabatt von weiterzugebenden 3,15% nämlich ganz schnell 70 Cent plus Skonto beim Hersteller plus Rabatt beim Hersteller.
Aus der Erfahrung heraus gehe ich aber im Falle einer Änderung des Gesetzes davon aus, dass der GH ebenfalls sämtliche Konditionen gestrichen bekommen MUSS aber den Herstellern dann pauschal von den Kassen der Rabatt den sie dem GH gegeben haben abgezogen wird. Sprich die drei kaufmännischen Stufen bekommen noch mehr eine Planwirtschaft oktroyiert und der Teilnehmer der eigentlich keine kaufmännischen Rechte hat ausser von dem Geld der Versicherten die Rechnungen zu bezahlen, bekommt den Herstellerrabatt, den Zwangsabschlag von uns und in Zukunft noch den vormals gegeben Rabatt der Hersteller an den GH. Wahrscheinlich unterstellt man dann, weil es zu kompliziert ist zu rechnen, pauschal 6-7% was bei 33,66 Mrd Ausgaben abzgl 5 Mrd Honorar und 3% 27,8 Mrd rabattfähigen Umsatz macht, zack und wieder 1,6 -1,9 Mrd pro Jahr an die Kassen. 25,8-Zuzahlung-Rabattverträge-Herstellerabschlag, was bleibt da an wirklichen Kosten über? Bei mir ist der Herstellerabschlag immer so 30% weniger als meine Zuzahlung, also 25,8-4-2-1,4=18,45 Mrd anstatt 33,66 die kolportiert werden, und irgendeiner wundert sich über zweistellige Milliardenreserven der Kassen und wo die wohl herkommen wenn jeder Teilnehmer ausser den Herstellern, dem GH und uns jährlich Erhöhungen zugestanden bekommt, eigentlich zum totlachen wenn es nicht so erbärmlich wäre.

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