DAZ.online: Kommen wir zu den Apothekern. Was würde dieses
Worst-Case-Szenario für den Rohertrag der Pharmazeuten bedeuten? Wie man hört,
sollen der BVDAK und die ABDA bei der Fachanhörung dazu im BMG heftig
protestiert haben…
Graefe: Auch das lässt sich jetzt noch nicht genau beziffern.
An den Kommentaren der Apotheker dazu in der Fachpresse sieht man aber, dass
das Thema für die Apotheken eine sehr hohe Relevanz hat. Ich glaube, dass es
aber gerade heilberuflich orientierte Apotheker treffen dürfte, die ihren Fokus
nicht auf betriebswirtschaftliche Verhandlungen legen.
„Heilberuflich orientierte Apotheker zahlen die Zeche“
DAZ.online: Wie kommen Sie zu dieser Aussage?
Graefe: Ich meine, dass betriebswirtschaftlich orientierte
Apotheker, die geschickt verhandeln, Vorteile haben, wenn es um die Frage geht,
welche Vorteile man mit dem Außendienst des Großhandels noch heraushandeln
kann. Wenn auch Skonti nur noch begrenzt möglich sind, werden sich die
Verhandlungen auf andere Felder erstrecken – dann profitieren kaufmännisch versierte
Apotheker wieder, und das sind nicht
nur große. Die heilberuflich orientierten Apotheker zahlen dann die Zeche.
DAZ.online: Heißt das nicht auch im Umkehrschluss, dass
kleine Apotheken, die nicht in großen Kooperationen sind, zuerst benachteiligt
werden?
Graefe: Die Unterteilung zwischen kleinen und großen oder
Land- und Stadtapotheken ist nicht zielführend. Wir haben in den vergangenen
Jahren knapp 3000 Rechnungen analysiert, die klar zeigen: Die Linie zwischen
guten und schlechten Konditionen läuft nicht zwischen großen und kleinen
Apotheken. Es gibt sehr große Apotheken mit miserablen Konditionen – gerade im
genossenschaftlichen Sektor – und kleine mit Top-Konditionen. Entscheidend ist
die kaufmännische Orientierung.
DAZ.online: Zum Abschluss: Was werden Sie also gegen eine
mögliche Skonto-Begrenzung unternehmen? Streben Sie eine Verfassungsklage an?
Graefe: Das ist ja noch reine Zukunftsmusik und ich gehe
davon aus, dass es nicht zu einer Einbeziehung der Skonti in eine mögliche
Rabattgrenze kommt. Im Gesetzestext ist das ja im bisherigen Entwurf auch so
nicht vorgesehen. Im Fall der Fälle
müssten wir bei der einseitigen Einbeziehung des Skontos dies aber prüfen. Das
war ja auch Teil unserer Argumentation im sogenannten Skonto-Prozess. Unser Ansatz
ist und bleibt: Bei uns muss man nicht verhandeln. Die Konditionen, die der
Apotheker transparent einsehen kann, erhält er auch. Wenn die Skontogewährung eingeschränkt
wird, dann würde das unser Geschäftsmodell natürlich treffen. Persönlich glaube
ich aber nicht daran, weil ein Skonto unter Kaufleuten gang und gäbe ist –
wieso sollte man auf die Idee kommen, das einzuschränken?
1 Kommentar
Alles richtig
von Peter Lahr am 04.09.2018 um 11:48 Uhr
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