Bisphenol A (BPA)
BPA wird vor allem als Ausgangssubstanz für die Herstellung von Polycarbonat-Kunststoffen und Kunstharzen verwendet (Industriechemikalie: 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan). Polycarbonat wird für die Herstellung von Behältern und Flaschen für Lebensmittel und Getränke verwendet. Eine weitere Quelle für Bisphenol A sind beispielsweise Kassenbons, Fahrkarten oder Parktickets. BPA wird als Farbbildner in diesen sogenannten Thermopapieren eingesetzt. Diese Verwendung wird ab Januar 2020 verboten sein.
Unbedenklich ist BPA laut BfR nicht:
„Im Juli 2016 wurde Bisphenol A als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B nach der CLP-Verordnung) eingestuft und aufgrund dieser Einstufung im Januar 2017 als besonders besorgniserregende Substanz (SVHC) nach der REACH-Verordnung identifiziert. Im Juni 2017 erfolgte für den Stoff eine erneute SVHC-Identifizierung aufgrund seiner Eigenschaften als sogenannter „Endokriner Disruptor“ für die menschliche Gesundheit. Als endokrine Disruptoren werden hormonell schädigende Stoffe bezeichnet.“
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