Bayer ergänzt Gebrauchsinformation

Was ändert sich bei Iberogast?

Stuttgart - 12.09.2018, 12:45 Uhr

Fälle von Leberschädigungen unter Schöllkraut und kein Iberogast in Schwangerschaft und Stillzeit: Bayer ändert die Packungsbeilage zu Iberogast. (m / Foto: imago)

Fälle von Leberschädigungen unter Schöllkraut und kein Iberogast in Schwangerschaft und Stillzeit: Bayer ändert die Packungsbeilage zu Iberogast. (m / Foto: imago)


Iberogast nicht in Schwangerschaft und Stillzeit

Die Gebrauchsinformation von Iberogast®  wird laut Bayer künftig die folgenden Hinweise enthalten:
Iberogast® darf nicht eingenommen werden, wenn Sie an Lebererkrankungen leiden oder in der Vorgeschichte litten oder wenn Sie gleichzeitig Arzneimittel mit leberschädigenden Eigenschaften anwenden.“
Außerdem ergänzt Bayer unter dem Abschnitt Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Iberogast® ist erforderlich, „wenn Zeichen einer Leberschädigung (Gelbfärbung der Haut oder Augen, dunkler Urin, entfärbter Stuhl, Schmerzen im Oberbauch, Übelkeit, Appetitverlust, Müdigkeit) auftreten, sollten Sie die Einnahme von Iberogast® sofort beenden und einen Arzt aufsuchen.“
Ferner sollen auch Hinweise für Schwangere und Stillenden eingefügt werden, und zwar wie folgt: „Iberogast® darf von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden.“

Auch die Fachinformation ändert Bayer dahingehend. 

Bayer wird auch künftig in der Fach- und Gebrauchsinformation von Iberogast® warnen, dass bei schöllkrauthaltigen Produkten Fälle von Leberschädigungen aufgetreten sind.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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