Bayer ergänzt Gebrauchsinformation

Was ändert sich bei Iberogast?

Stuttgart - 12.09.2018, 12:45 Uhr

Fälle von Leberschädigungen unter Schöllkraut und kein Iberogast in Schwangerschaft und Stillzeit: Bayer ändert die Packungsbeilage zu Iberogast. (m / Foto: imago)

Fälle von Leberschädigungen unter Schöllkraut und kein Iberogast in Schwangerschaft und Stillzeit: Bayer ändert die Packungsbeilage zu Iberogast. (m / Foto: imago)


Nach jahrelangem Verweigern setzt Bayer nun die 2008 vom BfArM angeordneten Änderungen in den informierenden Texten zu Iberogast® um. Unter anderem ergänzt Bayer, dass bei schöllkrauthaltigen Produkten – zu diesen zählt Iberogast® – Fälle von Leberschädigungen aufgetreten sind. Was ändert sich noch?

So richtig überzeugt scheint Bayer noch immer nicht zu sein von den geforderten Anordnungen des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zu Iberogast®. In einer Pressemitteilung des Iberogast®-Herstellers schreibt dieser: „Nach Aufforderung des BfArM setzt Bayer Vital die geforderten Hinweise in der Fach- und Gebrauchsinformation von Iberogast® um.“

Gleichzeitig betont Bayer, man stehe unverändert zu dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast® in den zugelassenen Indikationen.

Bayer will Packungsbeilage innerhalb vier Wochen ändern

Jahrelang hatte sich Bayer geweigert, die im Stufenplanbescheid vom April 2008 ergangenen Maßnahmen umzusetzen – und die Produktinformationen von Iberogast® zu potenziellen Leberschädigungen zu ergänzen. Nachdem im Juli 2018 nun ein Patient an Leberversagen verstorben war, sah das BfArM sich gezwungen, auch einen Sofortvollzug anzudrohen. Das wirkte wohl bei Bayer – das Unternehmen und das BfArM gaben am Dienstag bekannt, dass Bayer innerhalb von vier Wochen alle BfArM-Hinweise zu Iberogast® ergänzt. Was ändert sich konkret?



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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