Arzneimittel-Fälschungsschutz

Fast 13.000 Apotheken mit Securpharm-Anschluss

Berlin - 19.09.2018, 16:45 Uhr

Ab 9. Februar 2019 muss in der Apotheke jede Rx-Arzneimittelpackung vor der Abgabe verifiziert werden. ( r / Foto: pikselstock / Stock.adobe.com)

Ab 9. Februar 2019 muss in der Apotheke jede Rx-Arzneimittelpackung vor der Abgabe verifiziert werden. ( r / Foto: pikselstock / Stock.adobe.com)


388 Großhändler und mehr als die Hälfte der Klinikapotheken registriert

Zudem haben sich mittlerweile 388 pharmazeutische Großhandlungen und 12.783 Apotheken bei Securpharm registriert – darunter sind auch 213 der rund 400 Krankenhausapotheken. Das freut Hoferichter besonders – zumal es hier zuletzt einige Reibereien zwischen Herstellern und Krankenhaus- beziehungsweise krankenhausversorgenden Apotheken gab. Das Problem dieser Apotheken ist die große Menge von Arzneimittelpackungen, die sie zu bewältigen hat. Hier wünschen die Klinikapotheken eine einfachere Handhabung als jede Packung einzeln für den Scan zur Ausbuchung in die Hand nehmen zu müssen.   

Umfassender Schutz bedarf mehr als nur des Systems Securpharm

Die Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzvorgaben soll die Sicherheit in der legalen Arzneimittel-Lieferkette verbessern. Dass ab 9. Februar 2019 Fälschungen endgültig ein Riegel vorgeschoben ist, ist allerdings nicht zu erwarten. Zum einen dürfen vor dem Stichtag freigegebene Arzneimittelpackungen weiterhin bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden. Zudem wurde Griechenland und Italien eine um sechs Jahre längere Frist zur Umsetzung der europäischen Vorgaben eingeräumt – und zwar, weil sie „bereits
über Systeme zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln und zur Identifizierng von Einzelpackungen“ verfügen. Allerdings schützen diese offenbar nicht davor, dass in diesen Ländern gestohlene Arzneimittel in anderen europäischen Ländern in die legale Lieferkette geraten, wie zuletzt der Lunapharm-Skandal zeigte.

Eben dieser Fall macht zudem einen weiteren Punkt deutlich: Auch die Aufsichtsbehörden werden ihren Beitrag leisten müssen. Sie müssen beispielsweise kontrollieren, ob Unternehmen, die Arzneimittel aus anderen EU-Ländern importieren und dann in Deutschland als Hersteller (Importeur) mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausstatten und abgeben, zuvor ordentlich aus- und neu einbuchen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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