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Arzneimittel-Fälschungsschutz
Fast 13.000 Apotheken mit Securpharm-Anschluss
388 Großhändler und mehr als die Hälfte der Klinikapotheken registriert
Zudem haben sich mittlerweile 388 pharmazeutische Großhandlungen und 12.783 Apotheken bei Securpharm registriert – darunter sind auch 213 der rund 400 Krankenhausapotheken. Das freut Hoferichter besonders – zumal es hier zuletzt einige Reibereien zwischen Herstellern und Krankenhaus- beziehungsweise krankenhausversorgenden Apotheken gab. Das Problem dieser Apotheken ist die große Menge von Arzneimittelpackungen, die sie zu bewältigen hat. Hier wünschen die Klinikapotheken eine einfachere Handhabung als jede Packung einzeln für den Scan zur Ausbuchung in die Hand nehmen zu müssen.
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Die Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzvorgaben soll
die Sicherheit in der legalen Arzneimittel-Lieferkette verbessern. Dass ab 9.
Februar 2019 Fälschungen endgültig ein Riegel vorgeschoben ist, ist allerdings
nicht zu erwarten. Zum einen dürfen vor dem Stichtag freigegebene Arzneimittelpackungen weiterhin
bis zum Ablauf des Verfalldatums ohne die Sicherheitsmerkmale abgegeben werden.
Zudem wurde Griechenland und Italien eine um sechs Jahre längere Frist zur
Umsetzung der europäischen Vorgaben eingeräumt – und zwar, weil sie „bereits
über Systeme zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln und zur Identifizierng von Einzelpackungen“ verfügen. Allerdings schützen diese offenbar nicht davor, dass in diesen Ländern gestohlene Arzneimittel in anderen europäischen Ländern in die legale Lieferkette geraten, wie zuletzt der Lunapharm-Skandal zeigte.
Eben dieser Fall macht zudem einen weiteren Punkt deutlich: Auch die Aufsichtsbehörden werden ihren Beitrag leisten müssen. Sie müssen beispielsweise kontrollieren, ob Unternehmen, die Arzneimittel aus anderen EU-Ländern importieren und dann in Deutschland als Hersteller (Importeur) mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausstatten und abgeben, zuvor ordentlich aus- und neu einbuchen.
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