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Jahresrückblick 2017
Verbraucherschützer feiern vorläufiges Aus des Rx-Versandverbots
vzbv: Apotheken stärken, Versand beibehalten
Schon Ende 2016 hatte vzbv-Gesundheitsexperte Vogel erklärt, dass er hinsichtlich der Arzneimittel-Sicherheit eher den OTC-Versand für diskutabel halte. Vogel rechnet damit, dass die Verbraucher sich bei einem bestehenden Rx-Versandverbot neue, illegale Wege suchen würden, Arzneimittel aus dem Netz zu beschaffen. Eine höhere und explizite Vergütung der Beratungsleistungen der Pharmazeuten forderte er damals auch.
DAZ.online hat bei Vogel nun erneut nachgefragt, warum der vzbv das vorläufige Aus des Verbots öffentlich feiert – obwohl es ja rein theoretisch laut Koalitionsvertrag noch geplant ist. Vogel dazu:
Der Jahresbericht bezieht sich auf das Zeitfenster April 2017 bis März 2018 und somit u.a. auf den von Bundesgesundheitsminister Gröhe vorgelegten Referentenentwurf des ‚Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten‘, welcher nicht umgesetzt wurde. Auch im weiteren Verlauf gab es weitere Diskussionen über ein mögliches Verbot. Die Tatsache, dass bislang keine weiteren Schritte hin zu einem Verbot in die Wege geleitetet wurden, sieht der vzbv als Erfolg an. Der Fokus muss auf der Stärkung der Apotheken vor Ort unter der Beibehaltung des ergänzenden Versandhandels liegen. Der vzbv wartet hier gespannt auf die weiteren Schritte von Seiten des aktuellen Ministers Jens Spahn.“
Und warum hält der vzbv das Verbot für „nicht zukunftsfähig? Vogel erklärt:
Hiermit ist gemeint, dass ein Verbot nicht zur notwendigen Stärkung von qualifizierten Leistungen von Apothekern führt und ebenso wenig die Probleme von Apotheken in strukturschwachen Regionen, die bereits um ihre Existenz kämpfen, löst. Ebenso ist ein Verbot des Versandhandels zukünftig schwer zu vermitteln, sollten ärztliche Videosprechstunden und das elektronische Rezept in der Praxis von Patienten genutzt werden. Derartige Angebote werden nur eine Ergänzung darstellen können und die Apotheke vor Ort weiter unerlässlich sein, aber digitale Anwendungen werden auch in der Apotheke an Bedeutung gewinnen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Patient zukünftig ggf. per Videosprechstunde von einem Arzt ein Arzneimittel verordnet bekommt – dies danach aber in der Apotheke abholen muss. Lösungen bieten hier selbstverständlich nicht nur Versandapotheken. Hinzu kommt, dass die Möglichkeiten eines Verbots des Versandhandels auch rechtlich äußerst strittig sind.“
Ganz einheitlich ist die Meinung der Verbraucherschützer in diesem Punkt aber nicht. Im vergangenen Jahr hatte sich die Verbraucherzentrale Hamburg für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen, weil sie eine Aufhebung der Rx-Preisbindung um jeden Preis vermeiden will. Die Hamburger teilten damals mit Blick auf eine Lockerung der Preisbindung mit: „Diese Lösung könnte dazu führen, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ermuntern, veranlassen (oder zu zwingen versuchen), verschriebene Medikamente wegen der günstigeren Preise nur noch bei ausländischen Versandapotheken zu bestellen.“
3 Kommentare
Verbraucherschutz
von Pharmi am 21.09.2018 um 23:04 Uhr
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10 Jahre später
von Christiane Patzelt am 21.09.2018 um 17:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Zwei ineinander verwobene ...
von Andreas P. Schenkel am 21.09.2018 um 18:38 Uhr
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