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Gutachten
Sachverständige: Ärzte sollen in Notdiensten dispensieren dürfen
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat am gestrigen Mittwoch sein diesjähriges Gutachten in einem Symposium der Öffentlichkeit vorgestellt. An einigen Stellen kommen in dem Papier auch die Apotheker vor: Unter anderem empfehlen die sieben Ratsmitglieder, dass Ärzte zu Notdienstzeiten auch Arzneimittel abgeben können sollten.
2013 ereignete sich in der irischen Hauptstadt Dublin ein tragischer Zwischenfall: Ein 14-jähriges Mädchen war mit ihrer Mutter in der Innenstadt essen. Der Teenager litt an einer starken Nuss-Allergie und bestellte sich aus Versehen ein Gericht, das Nüsse enthielt. Sie erlitt einen anaphylaktischen Schock, ihre Mutter rannte in eine nahegelegene Apotheke und fragte nach einem Adrenalin-Pen. Der Apotheker verwies auf die Verschreibungspflicht und hielt das Arzneimittel zurück, das Mädchen starb.
Auch in Deutschland wird immer wieder über die Versorgung mit lebenswichtigen Arzneimitteln in Notfallsituationen diskutiert. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), erklärte auf der BAH-Mitgliederversammlung am heutigen Donnerstag, dass man schon über Notfallkoffer in Apotheken oder ein Notfallkontingent in Arztpraxen gesprochen habe. Sowohl die Ärzte- als auch die Apothekervertreter hätten solche Pläne aber kritisch beäugt.
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Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) unternimmt nun erneut einen Vorstoß in dieser Sache und schlägt vor, dass – zumindest während der Bereitschaftsdienste – Ärzte auch Arzneimittel dispensieren sollten.
Zur Erklärung: Der SVR erstellt alle zwei Jahre ein ausführliches Gutachten, in dem Missstände und Empfehlungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens angesprochen werden. In diesem Jahr trägt das Gutachten den Titel „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“. Es wurde bereits Anfang Juli dem Bundesgesundheitsministerium übergeben. Am gestrigen Mittwoch stellte der SVR sodann zentrale Analysen und Empfehlungen des Gutachens bei einem Symposium vor. Die derzeitigen Ratsmitglieder sind: Prof. Dr. Ferdinand Gerlach (Vorsitzender), Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Marion Haubitz, Prof. Dr. Gabriele Meyer, Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Prof. Dr. Petra Thürmann sowie Prof. Dr. Eberhard Wille (stellv. Vorsitzender).
Einen ähnlichen Vorstoß zum ärztlichen Dispensierrecht hatte der SVR schon 2014 getätigt. In diesem Jahr nimmt der SVR das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) aus dem vergangenen Jahr zum Anlass. In dem Gesetz waren unter anderem die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesapothekerkammern beauftragt worden, die Notdienstversorgung zu verbessern. Die Sachverständigen stören sich daran, dass Ärzte nach § 43 Arzneimittelgesetz (AMG) keine Medikamente an Patienten ausgeben dürfen. Wörtlich schreiben Sie:
Gerade nachts und in ländlichen Gebieten kann dies daher dazu führen, dass der Patient nicht nur eine aufgrund der Notdienstgebietsreformen in vielen KVen möglicherweise weitere Strecke zur Notdienstpraxis fahren muss, sondern sich im Anschluss auch noch zur diensthabenden Notdienstapotheke an einen anderen Ort begeben muss. Bereits im Jahr 2012 forderten die KVen der Flächenländer Hessen, Baden‐Württemberg, Bayern und Mecklenburg‐Vorpommern daher ein eingeschränktes Dispensierrecht für Ärzte im Notdienst. Auch der Rat hat in seinem Gutachten 2014 die Einführung eines auf ein definiertes Arzneimittelsortiment begrenztes hausärztliches Dispensierrecht im Rahmen des vertragsärztlichen Notdienstes, insbesondere bei stark eingeschränkter Erreichbarkeit von Notdienstapotheken, empfohlen.“
4 Kommentare
Dispensierrecht im Notdienst
von Peter Kaiser am 28.09.2018 um 0:06 Uhr
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Die Sachverständigen sollten auch den Sachverstand benutzen
von Hummelmann am 27.09.2018 um 20:06 Uhr
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AW: Die Sachverständigen sollten auch den
von Karl Friedrich Müller am 27.09.2018 um 20:34 Uhr
Dispensierrecht im Notdienst.
von Sandra Kruse am 27.09.2018 um 18:53 Uhr
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