Einstweilige Verfügung

Almased darf sich nicht „das Original“ nennen

Berlin - 08.10.2018, 11:30 Uhr


Das Oberlandesgericht Celle hat der Almased Wellness GmbH vorläufig untersagt, ihr Diät-Pulver Almased in einer Radiowerbung als „das Original“ zu bezeichnen. Doch der Rechtsstreit mit der Wettbewerbszentrale ist damit noch nicht zu Ende.

Die Wettbewerbszentrale hat in den vergangenen Jahren diverse lauterkeitsrechtliche Streitigkeiten mit dem Hersteller der in Apotheken präsenten Almased-Diätprodukte ausgefochten. Im nun aktuellen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle ging es um einen 30-sekündigen Radio-Werbespot. Dieser hatte folgenden Inhalt:


(weibliche Stimme:)

Hier spricht Jana und das geht an meinen Freund Lars: Dauernd sagst du mir, dass dir mein neuer Lebensstil nicht passt. Meine Shakes sind zu gesund, mein Sport ist zu zeitintensiv und Yoga nur ‚verbiegen für Ziegen‘. Okay, du hast Recht. Ich muss wirklich was ändern. Lars – das wars!

(männliche Stimme:)

Nach Almased ist nichts mehr wie vorher. Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept. Almased – einfach, weil es funktioniert.


Teilweises Einlenken nach Abmahnung

Die Wettbewerbszentrale hatte das Unternehmen zunächst wegen folgender Aussage abgemahnt: „Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept.“ Die Firma verpflichtete sich, auf das Wörtchen „nur“ zu verzichten. Doch sie fand, sie dürfe ihr Produkt zu Recht als „das Original“ bezeichnen.

Und so zog die Wettbewerbszentrale wegen der Bezeichnung von Almased als „das Original“ vor das Landgericht Lüneburg, wo sie den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragte. Sie argumentierte, dem Verbraucher werde suggeriert, nur das von Almased vertriebene Produkt stelle „das Original“ im Sinne des einzig echten „Shakes“ zum Abnehmen dar, während alle anderen auf dem Markt erhältlichen Produkte lediglich nachgeahmte oder gar unechte seien. Deshalb liege eine Irreführung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hier suggerierte produktbezogene Alleinstellungsmerkmal komme dem Produkt tatsächlich nicht zu. Zudem verstehe der Verbraucher die Werbebotschaft „Almased … das Original“ auch so, dass das Unternehmen Almased als erstes ein (wirkungsvolles) Abnehmpulver entwickelt habe.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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