Miniserie Selbstverwaltung der Apotheker

Wer macht was in der Berufspolitik? Teil 1: Die Kammern

Süsel - 09.10.2018, 10:15 Uhr

Wer sind diese Menschen eigentlich, die da beim DAT abstimmen? (Foto: Schelbert)

Wer sind diese Menschen eigentlich, die da beim DAT abstimmen? (Foto: Schelbert)


Kammerpräsidenten meist Inhaber

Während in Hamburg der Kammervorstand per Briefwahl gewählt wird, ist dies sonst Aufgabe der Delegierten der Kammerversammlung. Der Vorstand ist für Beschlüsse zuständig, die kurzfristig gefasst werden müssen. Der Präsident und der Vizepräsident, in einigen Kammern auch zwei Vizepräsidenten, vertreten die Kammer nach außen. Die Mitglieder der Kammerversammlungen und Vorstände arbeiten ehrenamtlich neben ihrer pharmazeutischen Tätigkeit für die Kammern. Bis vor einigen Jahren waren alle Kammerpräsidenten stets Leiter einer öffentlichen Apotheke. Dies kann als Dominanz dieser Berufsgruppe ausgelegt werden, aber die Apothekenleiter tragen mit ihren höheren Beiträgen die Arbeit der Kammern und die öffentlichen Apotheken bilden den wesentlichen Berührungspunkt des Apothekerberufs mit der Öffentlichkeit. 2015 wurde jedoch in Mecklenburg-Vorpommern mit Dr. Dr. Georg Engel erstmals der Leiter einer Krankenhausapotheke zum Kammerpräsidenten gewählt. Dr. Günther Hanke, Präsident der Apothekerkammer Baden-Württemberg hat keine eigene Apotheke mehr.Von den Ehrenamtlern sind die hauptamtlich tätigen Mitglieder der Kammergeschäftsstellen zu unterscheiden. 

Versorgungswerke

Die Mitgliedschaft in einer Kammer begründet auch das Recht und die Pflicht zur Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk für die Rentenversicherung. Einige Apothekerkammern betreiben selbst solche Versorgungswerke. Diese bilden eigenständige Organisationen, die unterschiedlich stark mit den Kammern verbunden sind. Während beispielsweise in Schleswig-Holstein die Kammerversammlung das oberste Beschlussgremium des Versorgungswerkes der Kammer ist, gibt es in manchen Ländern eigene Vertreterversammlungen und Vorstände für die Versorgungswerke. Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Niedersachsen arbeitete vor einigen Jahren eine Satzung mit einer eigenen Vertreterversammlung aus, weil dort auch die Apotheker aus Hamburg und Sachsen-Anhalt rentenversichert sind. Die Apotheker in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland sind dagegen Pflichtmitglieder der Bayerischen Versorgungskammer, die für die Angehörigen vieler verkammerter Berufe zuständig ist und über eigene Organe verfügt



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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