Miniserie Selbstverwaltung der Apotheker

Wer macht was in der Berufspolitik? Teil 2: Die Verbände

Süsel - 10.10.2018, 09:00 Uhr

Auf dem DAT sind Kammern und auch Verbände vertreten. (m / Foto: Schlebert)

Auf dem DAT sind Kammern und auch Verbände vertreten. (m / Foto: Schlebert)


Beziehungen zwischen Kammern und Verbänden

Die meisten Aufgaben der Kammern und Verbände unterscheiden sich damit wesentlich, doch gibt es eine wichtige Überschneidung. Beide Organisationen sollen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und besonders der Politik vertreten. Dies kann zu vorteilhaften Synergien führen, birgt aber auch Konfliktpotenzial. Zudem gibt es häufig personelle Verknüpfungen. Die Funktionsträger der Verbände sind oft auch Mitglieder in den Kammerversammlungen und gehören dort aufgrund ihrer Erfahrungen sicherlich zu den meinungsbildenden Personen. In manchen Bundesländern agieren Kammern und Verbände daher in großem Einvernehmen, während anderswo Kontroversen bestehen. Kammern und Verbände treten gegenüber der Öffentlichkeit häufig gemeinsam auf und für Außenstehende sind die Unterschiede oft nicht ersichtlich.

„Neue“ Verbände und Apothekenkooperationen

In einer Apothekenlandschaft mit immer unterschiedlicheren Apotheken und damit eher divergierenden Interessen können manche berufspolitischen Positionen – erst recht in einer einheitlichen Darstellung von Kammern und Verbänden – allerdings eher als früher zu einem Problem werden. Versandapotheken, Apothekenverbünde mit Filialen und Einzelapotheken mit sehr unterschiedlicher Größe und Ertragssituation können zum Versandhandel, zu Anforderungen an Filialapotheken, Öffnungszeiten, Notdiensten, Werbemaßnahmen, Anforderungen an die Fort- und Weiterbildung und manchen anderen Themen sehr unterschiedliche Interessen haben. Leiter unterschiedlicher Apotheken können auch verschiedene Vorstellungen dazu haben, mit welchen Mitteln ein Verband ihre alltägliche Arbeit unterstützen soll. Daraufhin sind privatrechtliche Verbände entstanden, die die Interessen bestimmter Apothekengruppen gezielter vertreten wollen, beispielsweise der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA), der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheken (BVKA), der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA), der Verband der Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) oder der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK).

Neben solchen Verbänden, die ausdrücklich zur Interessenvertretung gegründet wurden, bestehen die Apothekenkooperationen. Deren Hauptaufgaben sind gemeinsamer Einkauf, organisatorische Hilfen für den Apothekenbetrieb und häufig eine gemeinsame werbende Außendarstellung. Hilfen für die Organisation bieten aber auch die „klassischen“ Verbände und die Werbung der Kooperationen kann mit Instrumenten der Verbände zur Außendarstellung konkurrieren. Kooperationen mit einem starken gemeinsamen Außenauftritt können auf Außenstehende den Eindruck einer Apothekenkette vermitteln, obwohl solche Ketten in Deutschland nicht zulässig sind.

Doch auch im Lebensmittel- und Elektroeinzelhandel unterscheiden viele Verbraucher nicht zwischen Ketten und Kooperationen. Oft kennen sie nicht einmal die Unterschiede zwischen den Filialsystemen überregional tätiger Unternehmen (Ketten) und freiwilligen Zusammenschlüssen selbstständiger lokaler Unternehmen (Kooperationen). Je mehr sich die Interessen zwischen den Apothekern unterscheiden, umso eher könnten Kooperationen zudem in den politischen Bereich drängen und versuchen, klassische Aufgaben der Verbände zu übernehmen, von der Interessenvertretung bis zu Verhandlungen mit den Krankenkassen.




Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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