Medizinalhanf-Workshop

„Der Apothekenaufschlag bei Cannabis ist gerechtfertigt“

München - 19.10.2018, 11:30 Uhr

Der Arbeitsaufwand in der Apotheke rund um das medizinische Cannabis ist hoch, wissen erfahrene Pharmazeuten.  Deswegen ist der Aufschlag ihrer Ansicht nach gerechtfertigt. (m / Foto: DAZ.online)

Der Arbeitsaufwand in der Apotheke rund um das medizinische Cannabis ist hoch, wissen erfahrene Pharmazeuten.  Deswegen ist der Aufschlag ihrer Ansicht nach gerechtfertigt. (m / Foto: DAZ.online)


Hohe Dynamik im Cannabis-Markt

Auch die Patienten haben viele Fragen auf dem Herzen: „Die Betreuung von Cannabispatienten ist mit besonders viel Kommunikation verbunden“, berichtete Heimann. Die Beratungsintensität hänge unter anderem von der „Vorerfahrung“ des Patienten ab. So kennen einige Patienten die Cannabiswirkung bereits aus der Freizeitanwendung, für andere Betroffene wiederum ist das erste Rezept gleichzeitig die erste Begegnung mit der Hanfpflanze. Zu den am häufigsten gestellten Fragen gehöre, ob die verordnete Blütensorte lieferbar ist.

Denn die Versorgungslage ist nach wie vor instabil, monierten die Teilnehmer. So wurde kurz nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung viel Cannabis aus den Niederlanden importiert, wo die Kapazitäten rasch erschöpft waren. Einige Importeure kündigten im Folgenden an, mit Lieferungen aus Kanada die Medizinalhanf-Versorgung zu verbessern. Doch diese Versprechen konnten nur teilweise eingehalten werden – zum Leidwesen von Patienten und Apothekern. „Die permanente Unsicherheit, ob eine Blütensorte verfügbar ist, macht uns Apothekern das Leben schwer“, resümierte Pacher. Hinzu kommt eine schwer vorherzusehende Dynamik des Marktes. Lieferanten werden aufgekauft. Oder es ergeben sich neue politische Wendungen. „In Kanada hat der legale Verkauf von Freizeitcannabis am 17. Oktober begonnen. Hier sind weitere Lieferschwierigkeiten zu erwarten“, erklärte Grünberg.

Wie lange „lohnt“ sich Cannabis noch?

Der Apothekenzuschlag für medizinisches Cannabis berechnet sich nach der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) und beträgt für das Abfassen der Blüten 100 Prozent. Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband blieben bislang ergebnislos. Doch die Teilnehmer vermuten, dass dies nicht lange so bleiben wird: „Es besteht die Gefahr, dass in den nächsten Jahren für Cannabis Festbeträge festgelegt werden und dann die Belieferung von diesen Rezepten, unter Berücksichtigung des damit verbundenen Aufwandes, unter Umständen nicht mehr lohnend sein wird“, meinte Koczian.

Die Teilnehmer bemängelten, dass sich nicht alle Kollegen an die AmPreisV halten und manche mit günstigen Preisen locken würden. „Der jetzige Aufschlag ist gerechtfertigt. Jede Dose muss geöffnet und geprüft werden“, betonte Bauer. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Der Preis ist halt viel zu teuer

von hans am 06.07.2019 um 4:22 Uhr

Wenn die KK die Behanlung nicht übernimmt, treibt man die Patienten halt in die Illegalität.
Während 1g legales "Gras" ca. 25-30€ kostet, kriegt man auf dem unregulierten Markt fast in ganz Deutschland 1g für 10€. Natürlich weiß man dort nicht im Ansatz was drin ist, und welche Streckmittel (potenziell) benutzt werden, aber sobald das erste Rezept abgelehnt wurde, obwohl eine subjektive Verbesserung nach erstem Konsum festgestellt wurde,treibt man die Patienten in die Illegalität.
Wenn für 30g Cannabis ca. 750€ abgerechnet werden, fragt man sich doch, ob man für dieses Geld nicht DEUTLICH mehr kriegen könnte. (Wer für 750€ auf ein mal (illegal) Cannabis kauft, sollte idR 100g + erhalten)

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Ist der Preis wirklich angemessen?

von Hans-Joachim Brodam am 22.10.2018 um 12:05 Uhr

Wie können Sie allen Ernstes die Behauptung, der aktuelle Preis von teilweise mehr als 20 Euro pro Gramm für Cannabisblüten sei angemessen, gegenüber den Versicherten rechtfertigen, während dieses in einer kanadischen Apotheke für 4,50 abgegeben wird? Und nein, ich gebe den deutschen Apothekerinnen und Apothekern hieran nicht die Schuld, in meinen Augen handelt es sich vielmehr um staatlich verordnete Wegelagerei.

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Abschlag oder Zuschlag?

von Michael Mischer am 19.10.2018 um 11:49 Uhr

Bitte einmal Korrektur lesen

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AW: Abschlag oder Zuschlag

von Redaktion DAZ.online am 19.10.2018 um 11:52 Uhr

Danke für den Hinweis!

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