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Fälschungsschutz
Zoll beschlagnahmt fast 100.000 gefälschte Arzneimittel
Bereit für Securpharm?
Dem Rat, nur in der Apotheke vor Ort oder bei zugelassenen Online-Apotheken zu kaufen, kann sich Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von Securpharm, nur anschließen: „Die Ergebnisse dieser Aktionswoche sind erschreckend“, sagte er. „Sie zeigen, wieviel kriminelle Energie im illegalen Arzneimittelhandel vorhanden ist. Wer Arzneimittel aus illegaler Quelle bezieht, spielt Roulette mit seiner Gesundheit. Arzneimittel sollten ausschließlich über den legalen Vertriebsweg bezogen werden.“
Und der legale Arzneimittelvertrieb soll bekanntlich künftig noch sicherer werden – und zwar in der ganzen EU sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Das sehen eine entsprechende EU-Richtlinie und eine delegierte Verordnung vor, die ab 9. Februar 2019 verbindlich anzuwenden sind. In Deutschland läuft das Fälschungsschutzsystem unter dem Namen Securpharm. Hersteller dürfen Arzneimittel ab diesem Stichtag nur noch für den Verkehr freigeben, wenn diese zusätzliche Sicherheitsmerkmale tragen, die die Apotheken direkt vor der Abgabe an den Patienten überprüfen. „Patienten müssen sich auf die legalen Vertriebswege verlassen können“, so Hoferichter. „Daran arbeiten alle Partner des legalen Arzneimittelvertriebs gemeinsam“, so Hoferichter.
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Auf einem anderen Blatt steht, ob alle an der Vertriebskette Beteiligten – Hersteller, Zulassungsinhaber, Großhändler und Apotheken – in ganz Europa rechtzeitig bereit sein werden. Deutschland sieht sich hier gut aufgestellt – und noch ist etwas Zeit für die Vorbereitung. Für die Apotheken beginnt diese damit, sich über die Netzgesellschaft deutscher Apotheker (NDGA) den Anschluss an das nationale System zu verschaffen.
Wie wichtig es ist, jetzt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen, machten kürzlich auch die Europäische Kommission, die Europäische Arzneimittelagentur EMA und die Heads of Medicines Agencies (HMA) in einem gemeinsamen Schreiben an die „Beteiligten“ deutlich. Darin zeigen sie nochmals auf, welche Pflicht wen trifft. Zum Schluss weisen sie darauf hin, dass die ab 9. Februar 2019 geltenden verpflichtenden Neureglungen einzuhalten sind. Die Nichteinhaltung stelle einen Verstoß gegen das EU-Recht dar, der mit Sanktionen nach den Vorschriften der Mitgliedstaaten geahndet werde. „Alle Beteiligten sollten unbedingt schon jetzt, wo noch genügend Zeit zur Vorbereitung zur Verfügung steht, tätig werden, um die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherzustellen“, lautet der abschließende Appell.
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