Konsequenzen nach Lunapharm-Skandal

Brandenburg beschließt Bundesratsinitiative zur Streichung der Importförderklausel

Berlin - 13.11.2018, 14:45 Uhr

Die Vorkommnisse rund um den Arzneimittelhändler Lunapharm könnten Gesetzesänderungen zur Folge haben.  (Foto: Imago)

Die Vorkommnisse rund um den Arzneimittelhändler Lunapharm könnten Gesetzesänderungen zur Folge haben.  (Foto: Imago)


Stück für Stück setzt Brandenburg die Empfehlungen der Lunapharm-Taskforce um: So hat das Kabinett am heutigen Dienstag eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Importquote verabschiedet. Das Gesundheitsministerium geht aufgrund von Vorgesprächen mit anderen Ländern davon aus, im Bundesrat eine solide Mehrheit erreichen zu können.

Der Brandenburger Medikamenten-Skandal hat erneut gezeigt, dass der Parallelhandel ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen sein kann. Dabei soll der in Mahlow ansässige Händler Lunapharm Arzneimittel in Verkehr gebracht haben, die mutmaßlich in verschiedenen europäischen Ländern gestohlen wurden. Kritiker meinen schon seit längerer Zeit: Die komplexen Vertriebswege im Importgeschäft werden per Gesetz gefördert. Das Land Brandenburg hat sich nun auch eindeutig zu dem Thema positioniert: Die Landesregierung will die Importförderklausel im SGB V kippen und hat am heutigen Dienstag im Kabinett eine Bundesratsinitiative zur Streichung der Klausel beschlossen. 

Nur marginale Einsparungen durch Förderklausel

Die Landesregierung begründet ihren Antrag damit, dass die Kosteneinsparungen, die die Importförderklausel bringen soll, nicht im Verhältnis zu den Risiken für den Patientenschutz stehen. Zur Erinnerung: Im SGB V ist die Importförderklausel und der Aufruf an Apotheker und Kassen festgehalten, darüber hinaus gehende Maßnahmen zu vereinbaren. In den Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern wurde daraufhin die Importquote aufgenommen. Die Regelung, die Apotheken dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent des Fertigarzneimittelumsatzes aus importierten Arzneimitteln zu beziehen, wurde zur Erschließung weiterer Wirtschaftlichkeitsreserven eingeführt.

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Doch die tatsächlichen Einsparungen sind Berechnungen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) zufolge gering und lagen im vergangenen Jahr bei lediglich 120 Millionen Euro. Dagegen entstanden 2017 aus Rabattvereinbarungen Einsparungen von rund vier Milliarden Euro. 

Undurchsichtige Handelswege 

Dem Einsparpotenzial steht aus Sicht der Landesregierung ein schwer kalkulierbares Risiko für die Arzneimittelsicherheit gegenüber. So sei der Parallelhandel mit zahlreichen Neu- und Umverpackungsvorgängen verbunden, heißt es in der Begründung des Antrages. Die Medikamente gingen durch die Hände unterschiedlichster Umverpacker, Händler und Importeure in verschiedenen Staaten. Die komplexen Vertriebswege im Importgeschäft seien sowohl für die Arzneimittelüberwachungs- als auch die Strafverfolgungsbehörden häufig schwer nachzuvollziehen.

Klar ist: Die Vorkommnisse um Lunapharm waren kein Einzelfall. Beispielsweise wurden 2013 und 2014 Fälschungsfälle aus dem Ursprungsland Italien identifiziert, die insbesondere in Deutschland und auch in untergeordnetem Maße in den Niederlanden und in Schweden über den Parallelhandel in den Verkehr gelangten. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Importquote Arzneimittel

von Gunter Kowalski am 13.11.2018 um 21:38 Uhr

Die Importquote war die einzige wirksame Bremse für die Wucherpreise patentgeschützter Medikamente. Es hat sich für die Pharmaindustrie gelohnt, mit einem lancierten anonymen Brief eine Affäre zu fingieren und Apotheker mit höheren Preisen zu locken. Dass die Lunapharm affäre sich als erlogener Medienflop erweist, interessiert nur noch für die Prozesse.

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