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Für Apotheker auf Station
Weiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ verabschiedet
Im Mai hatte der Vorstand der Bundesapothekerkammer (BAK) beschlossen, eine Zusatzweiterbildung für Apotheker auf Station zu konzipieren – und das ist nun geschehen. Wie am heutigen Mittwoch bekannt wurde, hat die BAK die neue Weiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ verabschiedet. Sie richtet sich explizit an Apotheker auf Station oder solche, die es werden wollen.
Beim Thema „Apotheker auf Station“ geht es in großen Schritten vorwärts: Nach der Änderung des niedersächsischen Krankenhausgesetzes – dort sind Stationsapotheker ab 2022 Pflicht – und der Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zum Terminservice- und Versorgungsgesetz, Fragen zum Stationsapotheker zu prüfen, haben nun auch die Apotheker ihre Hausaufgaben gemacht: Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die neue Weiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ verabschiedet. „Diese Weiterbildung richtet sich an Apotheker, die schon als Apotheker auf Station arbeiten oder in Zukunft arbeiten wollen“, wird BAK- Präsident Dr. Andreas Kiefer in einer Mitteilung zitiert. „Sie ist eine High-End-Weiterbildung für diejenigen, die bereits in Krankenhausapotheken oder in krankenhausversorgenden Apotheken tätig sind und Erfahrung mit den Abläufen in Kliniken haben.“ Kiefer dankte außerdem der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die das Curriculum erarbeitet hat. Unter Leitung der Bundesapothekerkammer waren daran Vertreter mehrerer Apothekerkammern und des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) beteiligt, der die Initiative der BAK von Anfang an unterstützt hatte.
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Erst im Juni hatte sich der BAK-Vorstand dafür ausgesprochen, eine Weiterbildung für den Bereich „Apotheker auf Station“, so damals der Arbeitstitel, zu etablieren. Mögliche Anforderungen und Inhalte sollten in den folgenden Monaten diskutiert werden. Dazu wolle man eine Fachkommission einberufen, hieß es damals. Es wurde aber durchaus für möglich erachtet, dass die Weiterbildung noch 2018 beschlossen wird.
Inhalte und Umfang der Weiterbildung
Auf folgende Inhalte und Rahmenbedingungen hat man sich nun festgelegt: Laut Mitteilung ist die Bereichsweiterbildung „Medikationsmanagement im Krankenhaus“ auf ein Jahr angelegt. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sollen neben dem Medikationsmanagement die Optimierung der Arzneimittelversorgungsprozesse im Krankenhaus, das Schnittstellenmanagement und die interprofessionelle Zusammenarbeit sein. Die Weiterbildung umfasst 100 Seminarstunden und weitere 150 Stunden Tätigkeit auf einer Krankenhausstation. Die Apotheker müssen im Rahmen der Qualifizierung Medikationsanalysen erstellen – für zehn Patienten aus mindestens fünf verschiedenen Fachrichtungen. Außerdem sind die Weiterzubildenden verpflichtet, drei Tage in einem anderen Krankenhaus zu hospitieren. Teilnehmen darf an der neuen Weiterbildung allerdings nur, wer mit der dreijährigen Weiterbildung „Klinische Pharmazie“ zumindest begonnen hat. So brächten die weitergebildeten Apotheker die besten fachlichen Voraussetzungen mit, um die individuelle Arzneimitteltherapie der Krankenhauspatienten noch wirksamer, sicherer und wirtschaftlicher zu machen, heißt es in der Mitteilung. Die Muster-Weiterbildungsordnung sei bereits um den neuen Weiterbildungsbereich ergänzt. Die Apothekerkammern der Länder würden ihre jeweiligen Weiterbildungsordnungen zeitnah anpassen. Bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2019 sollen in einigen Kammerbezirken Weiterbildungsseminare angeboten werden.
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Richtig ins Rollen kam das Thema Stationsapotheker in Deutschland erst mit der Aufarbeitung der Krankenhausmorde in Delmenhorst und Oldenburg, die der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel Anfang der 2000er Jahre begangen hatte. Eine der Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes: In allen niedersächsischen Krankenhäusern sollen verpflichtend Stationsapotheker etabliert werden, um zur Arzneimitteleinnahme zu beraten. Das schlug sich in der vor Kurzem erfolgten Änderung des Krankenhausgesetzes nieder.
Nach Ansicht von Niedersachsens Kammerpräsidentin Magdalene Linz ist es jedoch erschreckend, dass es eines Niels Högel bedurfte, um eine gesetzliche Regelung hinzubekommen, dass Stationsapotheker sinnvoll und notwendig sind, und zwar nicht fakultativ, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Das erklärte sie am vergangenen Montag bei einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Apotheker der AkdÄ und ADKA in Hamburg – die erste dieser Art.
Die Sorge der Krankenhausgesellschaft, zu wenige bereitwillige Apotheker für die Stationsarbeit zu finden, teilt Linz nicht. „Die Kollegen aus dem öffentlichen Bereich haben jetzt eher große Angst, dass gerade junge Apotheker ins Krankenhaus gehen werden, weil das eine ausgesprochen attraktive Tätigkeit ist.“
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