Ökotest checkt Vitamin D

Bei Vitamin-D-Mangel zu Arzneimitteln greifen

Stuttgart - 29.11.2018, 07:00 Uhr

Gesunde brauchen keine Nahrungsergänzungsmittel, auch nicht mit Vitamin D, findet Ökotest. (s/ Foto: ExQuisine / stock.adobe.com)

Gesunde brauchen keine Nahrungsergänzungsmittel, auch nicht mit Vitamin D, findet Ökotest. (s/ Foto: ExQuisine / stock.adobe.com)


Nahrungsergänzungsmittel maximal unreguliert

Der Körper unterscheidet natürlich nicht, ob er ein Arzneimittel mit Vitamin D erhält oder ein NEM. Allerdings – und das ist die Krux an der Sache – sind NEM maximal unreguliert. Nur Arzneimittel bis 1.000 I.E. (25 µg) pro abgeteilter Darreichungsform sind verschreibungsfrei

  • zur Vorbeugung gegen Rachitis und Osteomalazie bei Kindern und Erwachsenen,
  • zur Vorbeugung gegen Rachitis bei Frühgeborenen,
  • zur Vorbeugung bei erkennbarem Risiko einer Vitamin-D-Mangelerkrankung bei ansonsten Gesunden ohne Resorptionsstörung bei Kindern und Erwachsenen,
  • zur unterstützenden Behandlung der Osteoporose bei Erwachsenen.

Arzneimittel mit einer deklarierten Tagesdosis von mehr als 1.000 I.E. Colecalciferol  unterliegen in Deutschland der Verschreibungspflicht. Bei NEM hingegen fehlen Höchstmengen, und zwar auf nationaler wie auf internationaler Ebene. Auch müssen die Inverkehrbringer keinen Wirksamkeitsnachweis liefern.

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Bis 4.000 I.E. Vitamin D gelten als unbedenklich

Dieser unregulierte Markt stört Ökotest. Vor allem, dass manche Hersteller von NEM sich von den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und dem BfR wenig beeindrucken lassen. Acht NEM überschreiten die vom BfR empfohlene Höchstmenge von 20 µg pro Tag. Für diese NEM reicht die Bewertung von Ökotest gerade einmal noch für „mangelhaft“ bis „ungenügend". Neben einigen NEM aus dem Drogeriemarktsortiment (Das gesunde Plus Vitamin D), Reformhaus (Vitamin D3 Salus) trifft es auch Vitamin D von Verla. 

Zwar gelten Vitamin-D-Präparate „bis zu 4.000 I.E. täglich noch als vertretbar", erklärt Smollich hierzu, jedoch gebe es für eine solche Zufuhr der unspezifischen Prophylaxe keine vernünftigen Gründe. Stelle der Arzt einen schweren Vitamin-D-Mangel fest, so könne er ein hochdosiertes Präparat „zum Auffüllen“ verordnen. Das betonte auch Dr. Verena Stahl, Apothekerin, beim Herbstkongress der Landesapothekerkammer 2018 in Heidelberg. Sie sieht Vitamin-Präparate mit 4.000 I.E. lediglich als „Anschubfinanzierung" gerechtfertigt, um später auf gering dosierte Präparate zu wechseln.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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