Apothekerkammer Berlin

Belgardt: „Keine Luft" für Rabatte – auch nicht für Privatversicherte

Berlin - 29.11.2018, 09:00 Uhr

Gleichpreisigkeit bedeutet für Berlins Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt, dass es keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben darf. Und zwar nicht nur gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. ( r / Foto: Schelbert)

Gleichpreisigkeit bedeutet für Berlins Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt, dass es keine Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben darf. Und zwar nicht nur gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. ( r / Foto: Schelbert)


Gleichpreisigkeit statt Maximalforderung: Die Berliner Delegierten zeigten sich am vergangenen Dienstag gegenüber Alternativen zum Rx-Versandverbot aufgeschlossen. Doch um welche Alternativen geht es eigentlich? Diesbezüglich hielt sich Berlins Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt zwar bedeckt. Doch er machte klar, dass die Forderung nach Gleichpreisigkeit sowohl gegenüber den gesetzlichen als auch den privaten Krankenversicherungen gelten sollte.

Beharren wir auf das Rx-Versandverbot oder öffnen wir uns Alternativen? Diesem Lackmustest unterzogen sich in den vergangenen Wochen die meisten Delegiertenversammlungen der Landesapothekerkammern – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Hessen, Saarland und Nordrhein etwa verabschiedeten Resolutionen für das Rx-Versandverbot. Die ABDA-Spitze selbst verabschiedet sich derzeit von dieser Maximalforderung: Erst am gestrigen Mittwoch erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bei der Kammerversammlung in Westfalen-Lippe, dass es womöglich ein Fehler war, zwei Jahre lang ausschließlich das Verbot zu fordern.

Auch in Berlin stellte Kammerpräsident Dr. Christian Belgardt auf der Delegiertenversammlung am vergangenen Dienstag die Grundsatzfrage im Versandhandelskonflikt. Aus seinem Redebeitrag ging hervor, dass er das Rx-Versandverbot mittlerweile für wenig wahrscheinlich hält. Auch wenn dieses seiner Meinung nach immer noch die beste Methode wäre, die Gesundheitsversorgung zu schützen.

Juristische Bedenken mit „Glaubwürdigkeitsproblem"

Klar ist für den Kammerpräsidenten: In einem Gesundheitssystem, das auf Solidarität und Sachleistungen basiere, gebe es „keine Luft für Rabatte“ auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Dies sei theoretisch auch Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) bewusst. „Doch in der Politik ergibt eins und eins nicht unbedingt zwei sondern manchmal nur anderthalb“, umschrieb Belgardt die ablehnende Haltung Spahns gegenüber dem Rx-Versandverbot.

Die juristischen Bedenken des Bundesgesundheitsministeriums haben aus Sicht des Kammerpräsidenten ein „Glaubwürdigkeitsproblem“. Deshalb habe es die ABDA in den Gesprächen auch nicht einfach, verteidigte der Kammerpräsident seine Dachorganisation. Dass die ABDA ein Gutachten in der Hinterhand habe, welches das Rx-Versandverbot verfassungsrechtlich stützen könne, wurde am vergangenen Dienstag allerdings nicht thematisiert.

Um welche „Alternativen“ geht es?

In der Diskussion bestand Konsens, sich auch Alternativen zum Rx-Versandverbot zu öffnen. Doch die Delegierten hatten viele Fragen: Wie sehen die Vorschläge der ABDA konkret aus, um Gleichpreisigkeit zu erreichen? Sollen pharmazeutische Dienstleistungen zusätzlich honoriert werden und wenn ja welche und wie? Denn ohne die Alternativen zu kennen, sei es schwierig, diese einzuschätzen, fanden die anwesenden Apotheker. Man wünsche sich mehr Transparenz über die ABDA-Strategie. Außerdem bezweifelten einige, ob das „Geheimpapier“ der ABDA so gehaltvoll sei, sonst hätte man doch davon längst erfahren.

Wegen Berichterstattung: ABDA bleibt zurückhaltend

Über mögliche ABDA-Strategien hielt sich der Kammerpräsident bedeckt. Die Berichterstattung über die ABDA-Gesamtvorstandssitzung Anfang November habe die Standesvertretung darin bestärkt, über bestimmte Themen zunächst nur in einem sehr kleinen Kreis zu sprechen, erklärte Belgardt.

Zwei Andeutungen waren seiner Rede dennoch zu entnehmen. Zum einem betonte der Kammerpräsident wiederholt, dass Rx-Boni nicht hinnehmbar seien – und zwar weder gegenüber den gesetzlichen noch den privaten Krankenkassen. Demnach würde es auch nicht ausreichen, die Gleichpreisigkeit ausschließlich im SGB V zu verankern. Zum anderen deutete er an, dass es möglich sei, dass aufgrund der anstehenden politischen Veränderungen der Haushalt der Apothekerkammer Berlin aufgestockt werden müsse, ohne dies aber genauer zu konkretisieren.

Nach Spahn-Besuch: Sondersitzung in Berlin

Belgardt sicherte den Delegierten zu, sie über die ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember zeitnah zu informieren, bei der Spahn seine Pläne zum Versandhandelskonflikt vorstellen wolle. Außerdem kündigte er für den 15. Januar eine zusätzliche Delegiertenversammlung an. Dieser Sondertermin solle der Meinungsbildung der Apothekerkammer Berlin zu Spahns Vorschlägen dienen, über die am 17. Januar in der ABDA-Mitgliederversammlung beraten werden soll.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Kammerpräsident Hanke zum Versandhandelskonflikt

„Wir kämpfen für die Arzneimittelpreisverordnung“

Spahn will am 11. Dezember der ABDA-Mitgliederversammlung seine Pläne präsentieren

Apotheker kämpfen um Gleichpreisigkeit

Delegiertenversammlung stimmt ABDA-Haushaltsplanentwurf zu

Berliner Kammer übt sich in Zurückhaltung

Kritik an Spahns Plänen zur Erlaubnis von Rx-Boni

In den Ländern formiert sich Widerstand

Apothekenreform: Droht die Hängepartie zur Nullrunde zu werden?

Ab in die Sommerpause

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.