„Datenklau“-Prozess am Landgericht Berlin

Gericht braucht noch Zeit

Berlin - 30.11.2018, 17:15 Uhr

Schon fast ein Jahr wird hinter den Mauern des Moabiter Kriminalgerichts wegen mutmaßlichen „Datenklaus“ aus dem BMG verhandelt. (j / Foto: Külker)

Schon fast ein Jahr wird hinter den Mauern des Moabiter Kriminalgerichts wegen mutmaßlichen „Datenklaus“ aus dem BMG verhandelt. (j / Foto: Külker)


Zugangssicherung überwunden – oder nicht?

Auch den letzten Beweisantrag, erneut drei Polizeibeamte zu vernehmen, um zu beweisen, dass es keiner „Überwindung einer Zugangssicherung“ bedurft habe, um an die BMG-Mails zu gelangen, wies das Gericht zurück. Diesen Antrag hatten die Verteidiger beider Angeklagten gestellt. Doch das Gericht meint, ob dieses Tatbestandmerkmal des § 202a StGB (Ausspähen von Daten) wirklich erfüllt sei, bleibe der Schlussberatung vorbehalten. Es gehöre nicht zum Zeugenbeweis, dass rechtliche Bewertungen abgegeben werden. Und neue Tatsachen versprechen sich die Richter nicht von den Polizisten.

Darüber beschwerte sich dann wiederum Bellartz´ Anwalt Carsten Wegner, der am heutigen Prozesstag „eigentlich nichts sagen“ wollte, sofern er nicht plädieren kann. Er blieb dabei, dass alles dafür spricht, dass § 202a StGB gar nicht einschlägig sein kann, weil H. keine Zugangssicherung habe überwinden müssen, um an die Daten zu gelangen. Selbst die Staatsanwaltschaft habe in der verlesenen Pressemitteilung vom Januar 2014 erklärt, H. habe die „technischen Möglichkeiten“ hierzu gehabt.

Zum Schluss gab es tatsächlich noch eine Einlassung des Mitangeklagten Christoph H. Diese betraf allerdings nicht die Anklagepunkte, die auch Bellartz angehen, sondern nur diejenigen, wegen derer er allein angeklagt ist und die nichts mit dem „Datenklau“ im BMG zu tun haben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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