BAH-Diskussion

EU-Nutzenbewertung: G-BA und Politik haben noch Gesprächsbedarf

Berlin - 06.12.2018, 17:20 Uhr

Laut Professor Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, liegt beim Health Technology Assessment (HTA)-Verfahren die Tücke im Detail. ( r / Foto: Aamon / stock.adobe.com)

Laut Professor Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA, liegt beim Health Technology Assessment (HTA)-Verfahren die Tücke im Detail. ( r / Foto: Aamon / stock.adobe.com)


BAH: Keine Aufweichung

Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH, warnte seinerseits davor, die Harmonisierungsbestrebungen aufzuweichen, so wie dies vor allem von deutscher und französischer Seite versucht werde. Die beiden Staaten setzen sich unter anderem dafür ein, dass klinische Bewertungen auf EU-Ebene auf nationaler Ebene lediglich berücksichtigt, nicht aber verpflichtend übernommen werden müssen. Grundsätzlich plädieren sie für mehr nationalen Gestaltungsspielraum und höhere Anforderungen an die Organisation und Qualität der Bewertungen.

Etwas anders klingt das aus dem Mund von Stephan Pilsinger, Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied im Gesundheitsausschuss. Von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums gebe es eine „generelle Unterstützung“ zu dem Vorhaben, wenngleich man sich dort eine stärkere Beteiligung wünsche. Ziel sei es, im EU-HTA möglichst viel des existierenden Amnog zu erhalten. Das Ergebnis müsse eine „größtmögliche Planbarkeit“ für die Pharmaunternehmen bieten.

GSK: „Im Prinzip alles gut“

Grundsätzliche Zustimmung zu dem EU-HTA-Prozess kommt auch von Seiten der Pharmahersteller. „Im Prinzip ist alles gut. Wir sind für den Prozess“, sagte Bettina Brennecke, Mitglied der Geschäftsleitung von GlaxoSmithKline (GSK) und zuständig für Government Affairs, also Lobbying. Für die Industrie bedeute dies eine Vereinfachung des Marktzugangs und die Vermeidung von Doppelarbeit bei der Vermarktung ihrer Produkte in verschiedenen Ländern. Sie wies allerdings darauf hin, dass die HTA-Landschaft in Europa aktuell sehr heterogen sei und der Weg zu einer Vereinheitlichung daher lang. Wie Professor Hecken sieht auch sie die Notwendigkeit von soliden Methoden, Prozessen und Qualitätsanforderungen für eine gemeinsame Bewertung. Zudem äußerte die GSK-Managerin die Sorge, dass der Vereinheitlichungsprozess eine eigene Dynamik entwickeln könnte, wobei „rote Linien“ überschritten werden und das Verfahren dann keinen Sinn mehr machen würde.

Wie schwierig der Weg zu einem Konsens bei diesem Thema ist, verdeutlichte Rudolf Poß, Apotheker und Referent der GKV-Arzneimittelversorgung im BAH. Er gab das aktuelle Meinungsbild im Europäischen Rat wider, wo es wörtlich heiße: „Mehrere Delegationen können nicht zustimmen, dass gemeinsame klinische Bewertungen verpflichtend in ihren nationalen Verfahren verwendet werden. … Diese Delegationen sind der Meinung, dass gemeinsame Bewertungen ein rein wissenschaftlicher Prozess sind, die lediglich ein Element in der Meinungsbildung sein können, aber keinesfalls rechtlich bindend sind.“



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

BAH-Wirtschaftsdialog zur gemeinsamen Bewertung von Gesundheitstechnologien in der EU

Industrie steht zur EU-Nutzenbewertung

Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat

Europäische Nutzenbewertung kommt nun in „Light“-Version

Arzneimittel und Medizinprodukte

EU will Nutzenbewertungen vereinheitlichen

BAH-Positionspapier zur europäischen HTA-Kooperation

Zusatznutzen auf europäischer Ebene

Arzneimittelhersteller stellen Nutzen der Selbstmedikation heraus

Gesunde Perspektiven

Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union legen gemeinsamen Legislativvorschlag vor

Einigung auf europäische Nutzenbewertung „light“

Offener Brief von MdB Sylvia Gabelmann an die gesundheitspolitischen Sprecher

EU-Nutzenbewertung: „Gravierender Rückschritt für Deutschland“

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.