Pharmazieprofessorin Alban zum GSAV

„GSAV verschlechtert die Nachverfolgbarkeit von Biologicals“

Stuttgart - 14.12.2018, 15:15 Uhr

Über die Chargenbezeichnung lassen sich Arzneimittel nachverfolgen. Bislang wird die aber bei Biosimilars kaum erfasst. ( r / Foto: Securpharm)

Über die Chargenbezeichnung lassen sich Arzneimittel nachverfolgen. Bislang wird die aber bei Biosimilars kaum erfasst. ( r / Foto: Securpharm)


Wie könnte man Biologicals nachverfolgbar machen – und zwar alltagstauglich?

Alban hat auch – unterschiedlich aufwendige – Vorschläge, wie sich die chargenspezifische Nachverfolgbarkeit von Biologicals verbessern ließe.

  • Das Bewusstsein bei Ärzten und Apothekern und auch Pateinten schärfen, warum die Nachverfolgbarkeit bei Biologicals wichtig ist.
  • Die Verpflichtung zur Dokumentation von Handelsname und Chargennummer zwecks Nachverfolgbarkeit sollte in allen Fach- und Gebrauchsinformation stehen (aktuell ist dies nicht der Fall).
  • Eine Möglichkeit, die Dokumentation im Alltag praktikabel zu machen, wäre, die Chargennummer des Biologicals bei Abgabe auf dem Rezept und im Patientenausweis anzugeben (zum Beispiel über selbstklebende Etiketten wie bei Impfstoffen) und der verordnende Arzt erhält eine Kopie – in Albans Augen allerdings ein aufwendiger und nicht zeitgemäßer Weg.
  • Eine andere Möglichkeit wäre, die Nutzung des 2-D-Barcodes des Securpharm-Systems auf die Dokumentation auszuweiten – was eleganter wäre, wie Alban schreibt.
  • Ein komplettes „Track-and-Trace“ statt isolierter Teillösungen im Sinne der Patientenversorgung und -sicherheit. Die Frage danach stelle sich schlussendlich nach Ansicht der Pharmazieprofessorin hinsichtlich der Diskussionen zu digitalen Lösungen (E-Rezept, elektronischer Medikationsplan).

Kritik auch aus der Politik



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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