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Stellungnahme PKV-Verband
Privatversicherer wollen Sparverträge mit Apothekern abschließen
Was die Sparinstrumente bei den Arzneimittelausgaben betrifft, fühlen sich die privaten Krankenversicherungen offenbar benachteiligt. Der PKV-Verband nutzt die Stellungnahme zum Gesetz für Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) dazu, eigene und extra für Privatversicherte entworfene Sparverträge mit Apothekern zu fordern. Konkret geht es dem Verband um ein „Arzneimittelmanagement“ und „Versorgungsziele“, die mit den Pharmazeuten abgeschlossen werden könnten.
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist vom Bundesgesundheitsministerium eigentlich als Reaktion auf die Arzneimittelskandale des Sommers gedacht. Es geht um die Neuregelung der Importförderklausel, die Organisation von Rückrufen oder die Neugestaltung der Preise für Zytostatika. Natürlich geht es im GSAV-Entwurf aber auch ums Geld und somit automatisch auch um Einsparungen und Mehrausgaben für die Krankenkassen. Sehr interessant ist es, in diesem Zusammenhang die Stellungnahme des Verbandes der privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband) zu lesen. Der Verband spricht nämlich von teils „deutlichen Benachteiligungen“ für PKV-Versicherte und den Versicherungsunternehmen gegenüber der GKV.
Die für die Apotheker spannendste Stelle in dieser Stellungnahme bezieht sich aber nicht einmal auf die Vorschläge im GSAV-Entwurf. Vielmehr geht es dem PKV-Verband darum, die Arzneimittelversorgung für Privatversicherte gemeinsam mit den Apothekern auf ganz neue Beine zu stellen. Denn der Verband schreibt: „Der PKV-Verband möchte zukünftig Vereinbarungen mit Apothekern beziehungsweise ihren Verbänden über ein qualitätsgesichertes und wirtschaftliches Arzneimittelmanagement treffen.“ Laut PKV-Verband sitzen die ABDA und der DAV sogar schon im Boot und unterstützen das Vorhaben.
Hier die Forderungen im Detail:
- Aut-idem-Verordnungen sollen „begünstigt“ werden, ohne dabei in die Therapiefreiheit des Arztes einzugreifen. Die Ärzte sollen das „aut idem“ künftig bewusst ausschließen. Die Begründung des PKV-Verbandes: „Allein dieser Moment der Reflexion auf das Notwendige könnte helfen, überflüssige Ausgaben zu vermeiden.“
- Zweitens sollen die Apotheker ausdrücklich zur Abgabe wirkstoffgleicher Arzneimittel und zur Beratung des Patienten zu einem entsprechenden Austausch berechtigt sein. Das „Nähere“ dazu müsse in Verträgen vereinbart werden. Derzeit ist es so, dass Apotheker in der Regel das Arzneimittel abgeben, das auf dem Rezept steht. Einige Privatversicherungen fordern ihre Kunden in den Verträgen allerdings dazu auf, den Apotheker darauf hinzuweisen, dass er auf das günstigste Präparat umsteigen soll.
- Die PKV-Unternehmen wollen diese Verträge außerdem „durch das Angebot entsprechender Tarife flankieren“ und ihre Versicherten auf die „Möglichkeit der Abgabe preisgünstiger Alternativen hinweisen“.
- Neben diesen Maßnahmen fordert der PKV-Verband eine „ausdrückliche Ermächtigung“ mit Apothekern oder ihren Verbänden „Versorgungsziele“ zu vereinbaren. Zur Erklärung schreibt der Verband: „Durch eine solche Regelung würden auch Situationen vermieden, in denen der Apotheker dem Patienten ein Substitut verweigern muss, da der Ausschluss von „aut idem“ bei Privatpatienten noch immer die Regel ist.“
5 Kommentare
Aut idem in der PKV hat nichts mit „Sparverträgen“ zu tun.
von Dominik Heck am 20.12.2018 um 16:28 Uhr
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AW: Sparverträge
von Benjamin Rohrer am 20.12.2018 um 16:43 Uhr
AW: Aut idem in der PKV hat nichts mit „
von Dominik Heck am 20.12.2018 um 18:30 Uhr
AW: Sparverträge
von Benjamin Rohrer am 20.12.2018 um 19:40 Uhr
ja klar
von Karl Friedrich Müller am 20.12.2018 um 11:48 Uhr
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